Die schlechte Nachricht:
Als Arbeitgeber haben Sie bei der Betriebsversammlung mehr oder weniger nur eine Gastrolle, denn die Versammlung wird vom Vorsitzenden des Betriebsrats geleitet.
Die gute Nachricht:
Trotzdem sind Sie nicht ganz machtlos – wie die folgende Tabelle zeigt:
Pflichten | Rechte |
Kostenübernahme: | Sie haben die Kosten der Betriebsversammlung zu tragen. Im Einzelnen: |
- Betriebsversammlungen finden während der Arbeitszeit statt. - Trotz des Arbeitsausfalls müssen Sie die Zeit der Versammlung wie Arbeitszeit vergüten. - Außerdem müssen Sie auch eventuelle Wegezeiten bezahlen. | Rederecht: Dieses sollten Sie auch nutzen. Denn schließlich sind alle Mitarbeiter anwesend, Sie können also ein großes Forum erreichen. |
Rechenschaftsbericht: Sie müssen mindestens einmal jährlich auf einer Betriebsversammlung Rechenschaft über - das Personal- und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, - die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs - sowie den betrieblichen Umweltschutz ablegen. | Rechenschaftsbericht: Sie müssen aber nicht alles preisgeben. Besteht die Gefahr, dass Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet sind, dürfen Sie schweigen oder nur eingeschränkte Auskunft erteilen. |
Duldungspflicht: An den Betriebs- oder Abteilungsversammlungen dürfen auch Beauftragte der in Ihrem Betrieb vertretenen Gewerkschaften beratend teilnehmen. | Duldungspflicht: Es ist verständlich, wenn Sie einige Themen nicht in deren Beisein erörtern wollen. Um dieses Ziel zu erreichen, können Sie eigene Versammlungen einberufen. Sie können hierzu Ihre Arbeitnehmer einladen und den Betriebsrat. |
Der Vorteil eigener Versammlungen ist ferner:
Hier sind Sie der Chef. Sie führen die Versammlung und haben das Hausrecht. Um keine Verwirrung aufkommen zu lassen, sollten Sie diese Versammlung aber nicht Betriebsversammlung nennen, sondern vielleicht Mitarbeiterversammlung, Belegschaftstreffen o. ä..