3 Tipps für eine bessere Abstimmung mit der Berufsschule

Die Zusammenarbeit mit der Berufsschule gestaltet sich oftmals schwierig. Das gilt insbesondere für einen effizienten Informationsfluss. Manchmal erfahren Ausbildungsbetriebe erst im Zeugnis etwas über unentschuldigte Fehltage. Und das, obwohl sie den größten Teil der Ausbildung finanzieren und auch an Berufsschultagen die Vergütung zahlen. Das geht auch anders.
Inhaltsverzeichnis

Gegenseitige Information, kollegiale Kooperation, aber auch Kontrolle sind die Erfolgsfaktoren einer guten Zusammenarbeit mit der Berufsschule. Beherzigen Sie daher folgende 3 Tipps, um einerseits rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, andererseits aber auch, um künftig unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

1. Halten Sie regelmäßig Kontakt zu den Berufsschulen Ihrer Auszubildenden

Suchen Sie den regelmäßigen Austausch mit den Berufsschullehrern. Die Gespräche über die Auszubildenden – aus dem jeweils unterschiedlichen Blickwinkel heraus – sind in der Regel aufschlussreich und informativ für beide Seiten.

Legen Sie sich eine Datei mit allen relevanten Kontaktdaten der Fachlehrer, Fachbereichsverantwortlichen und Schulleiter an. Wenn Sie Informationsbedarf haben, dann fällt der Griff zum Telefon oder das Schreiben einer E-Mail leichter, als wenn man sich jede Adresse und Telefonnummer erst beschaffen müsste.

Optimal ist die Kontaktaufnahme zu wiederkehrenden Anlässen:

  • nach Ausbildungsbeginn, wenn die ersten Berufsschultage vorbei sind, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen,
  • rechtzeitig vor Halbjahresende, um Informationen über drohende schlechte Zeugnisse zu erhalten und um ggf. gegenzusteuern,
  • im letzten Ausbildungsjahr, aber deutlich vor der Abschlussprüfung, um ausführlich die Stärken und Schwächen der Azubis auszutauschen.

Ganz wichtig: Nutzen Sie die erste Kontaktaufnahme auch, um zeitnahe Informationen über ausnahmslos alle Negativereignisse einzufordern. Dazu zählt gravierendes Fehlverhalten in der Berufsschule, Verspätungen, wenn diese mehr als geringfügig sind, und natürlich auch dann, wenn der Azubi einen ganzen Berufsschultag ausfallen lässt. Sie haben ein Recht auf entsprechende Informationen!

2. Kontrollieren Sie den Ausbildungsnachweis auch in Bezug auf den Berufsschulunterricht

Als Ausbildungsverantwortlicher haben Sie die Pflicht, den Erfolg der Ausbildung regelmäßig zu überprüfen. Das gilt auch für den berufsschulischen Teil der täglichen oder wöchentlichen Notizen im Ausbildungsnachweis. Sprechen Sie die Azubis auf jeden Fall an, wenn immer nur dasselbe aus den Unterlagen hervorgeht und Sie keine Fortschritte erkennen. In der Regel rühren solche Einträge von der Unlust am Führen von Ausbildungsnachweisen her. Aber auch tatsächliche Defizite in der Berufsschule könnten die Ursache sein – dies gilt es zu ermitteln!

Tipp: Besorgen Sie sich den Rahmenlehrplan für den jeweiligen Ausbildungsberuf. Sie erhalten ihn bei dem in Ihrem Bundesland zuständigen Kultusministerium. Darin finden Sie die von der Berufsschule zu vermittelnden Inhalte und können die Einträge Ihrer Azubis damit vergleichen.

Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Einträge haben, dann bietet sich ein freundlicher, aber konkret nachfragender Anruf beim Klassenlehrer an. So machen Sie erkennbar, dass Sie sich kümmern und sich auch mit den schulischen Inhalten auskennen.

3. Stimmen Sie die Inhalte – dort, wo es geht – aufeinander ab!

Leider laufen Berufsschule und betriebliche Ausbildung oftmals ohne Bezug nebeneinander her. Azubis haben nicht selten den Eindruck, dass die theoretischen Inhalte der Schule nichts mit der betrieblichen Praxis zu tun haben, was sich häufig demotivierend auswirkt. So können Sie Ihre praktische Ausbildung mit der in der Berufsschule vermittelten Theorie besser verzahnen:

  • Machen Sie bei der Erstellung des Ausbildungsplans auch die schulischen Inhalte eines Halbjahres laut Rahmenlehrplan zur Grundlage. So können Sie für einzelne Ausbildungsabschnitte gezielt die Abteilungen wählen, deren Aufgaben einen Bezug zur in der Schule vermittelten Theorie haben.
  • Laden Sie regelmäßig (beispielsweise zu Beginn des Ausbildungsjahres) einige Lehrer zu einer Betriebsbesichtigung ein – und zwar die, bei denen mehrere Ihrer Azubis in einer Klasse Unterricht haben. So lernen die Lehrer auch einiges: Nämlich wie der betriebliche Alltag ihrer Schüler aussieht. Bedenken Sie dabei, dass bei manchen Lehrern einschlägige betriebliche Erfahrung gänzlich fehlt. So können sie wertvolle Einblicke erhalten. Im Unterricht wird es damit auch den Lehrern leichter fallen, Theorie und Praxis miteinander zu verknüpfen.
  • Lassen Sie auch Ihre Auszubildenden mitreden, wenn es um Vorschläge für eine bessere inhaltliche Abstimmung geht. Lassen Sie Anmerkungen zu wie: „Das haben wir in der Schule aber anders gelernt.“ Nehmen Sie diese als Diskussionsgrundlage auf und lassen Sie so erarbeiten,
    1. warum die Schule niemals einen konkreten Betrieb abbilden kann
    2. warum es dennoch wichtig ist, die „graue“ Theorie zu verstehen und
    3. warum es sich in Deutschland seit vielen Jahren bewährt hat, dass Berufsausbildungen im dualen System an 2 Lernorten stattfinden.