Ausbildung und Auszubildende im Unternehmen: Rechte und Pflichten

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In Zeiten des Fachkräftemangels ist es schwer, qualifizierte Arbeitskräfte zu finden, die bereits mit Berufserfahrung und Know-how punkten können. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, selbst junge Menschen und Quereinsteiger auszubilden. So kommen Unternehmen nicht nur ihrem gesellschaftlichen Auftrag nach, sondern profitieren auch im Hinblick auf den Mangel an Arbeitskräften. Doch welche Ziele verfolgt eine berufliche Ausbildung und welche Vorteile haben Ausbildungsbetriebe durch eine interne Ausbildung? Von den Rechten und Pflichten von Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb über die Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Ausbildung bis hin zu den gesetzlichen Regelungen: Im Folgenden erfahren erhalten Sie alle Antworten rund um Fragen zum Thema Ausbildung und Auszubildende im Unternehmen.
Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Ausbildung?

Der Begriff Ausbildung beschreibt allgemeingültig die Vermittlung von Qualifikationen, Fähigkeiten und Wissen. Eine Schule, Hochschule, Universität oder Privatleute treten als Vermittler gegenüber dem Empfänger (meist ein Absolvent der genannten Institutionen) auf.

Im beruflichen Kontext steht die Ausbildung fast immer synonym für die Berufsausbildung im Unternehmen. Diese soll einen Absolventen in die Lage versetzen, einen bestimmten Beruf auszuüben. Ausbildungsberufe sind in Deutschland staatlich anerkannt, die notwendigen Fertigkeiten werden in einem vorgegebenen System vermittelt. Ausbildungsstätte ist in der Regel ein privates Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung, beispielsweise Finanzamt oder Polizei.

Welche Ausbildungsarten werden unterschieden?

Zwei Formen der beruflichen Ausbildung werden unterschieden: die Vollzeitausbildung und das duale System. Während bei ersterem ein Auszubildender dauerhaft an einer Berufsschule ausgebildet wird, wechselt er bei der dualen Ausbildung regelmäßig zwischen Schule und Betrieb.

Was sind die Ziele einer Ausbildung?

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt Paragraf 1 die Ziele der Berufsausbildung. In diese Definition fallen sowohl die klassische Ausbildung als auch Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen.

Die Ziele der klassischen beruflichen Ausbildung sind:

  • Vermittlung der Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung eines anerkannten Ausbildungsberufs,
  • Erwerb der nötigen Berufserfahrung zur späteren Ausübung des Berufs,
  • Vermittlung von Sozial-, Methoden- und Fachkompetenz,
  • Förderung berufsübergreifender Fähigkeiten.

Neben diesen individuellen Zielen sind auch gesamtwirtschaftliche Ziele existent. Jede berufliche Ausbildung soll zu volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich (beispielsweise Ausbau der deutschen Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich) sowie gesellschaftspolitisch (beispielsweise geringere Arbeitslosigkeit) übergeordneten Zielen beitragen.

Was sind die Vorteile von Ausbildungsbetrieben?

Kein Unternehmen in Deutschland ist als Arbeitgeber dazu verpflichtet, Menschen auszubilden. Dass sich das lohnen kann, zeigt jedoch ein Blick auf die Vorteile von Ausbildungsbetrieben, die über den bereits genannten Vorteil des Entgegenwirkens des Fachkräftemangels hinausgehen.

Diese Vorteile erwarten Sie als Ausbildungsbetrieb bei der Einstellung von Azubis:

  • Hohe Produktivität: In der Praxis herrscht der Irrglaube, Azubis seien ohne Ausnahme mehr Kostenverursacher als Ertragsbringer. Ein Blick auf eine Statistik des BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) zeigt: Auszubildende verursachen zwar Kosten (2017/18: knapp 6.500 Euro pro Jahr), diese sind aber nicht exorbitant hoch. Wer seine Azubis von Anfang an ins Unternehmen integriert, profitiert von deren hoher Produktivität und zahlt betriebswirtschaftlich nicht drauf.
  • Qualifizierte Fachkräfte: Mit die größte Herausforderung von Betrieben ist der Mangel an Fachkräften. Wer konsequent ausbildet, baut sich Know-how im eigenen Unternehmen auf und schafft sich seine qualifizierten Fachkräfte so selbst an.
  • Niedrige Einarbeitungskosten: Kommt eine Fachkraft oder ein ausgelernter Azubi vom Konkurrenten, ist eine kosten- und zeitintensive Einarbeitungsphase notwendig. Wer regelmäßig Auszubildende aufnimmt, die sich gegenseitig einlernen, spart an dieser Stelle. Auch die Übernahme von Auszubildenden nach der Ausbildung spart Einarbeitungszeit.
  • Weniger Fehlbesetzungen: Die klassische Berufsausbildung dauert zwischen zwei und drei Jahren. In dieser Zeit lernen Unternehmen ihre Azubis kennen und können einschätzen, ob und in welcher Funktion diese Mitarbeiter später wertvoll sind. Wer hingegen – möglicherweise aufgrund der Knappheit kurzfristig und ohne hundertprozentige Übereinstimmung mit dem Stellenprofil – extern einstellt, riskiert Fehlbesetzungen bei Mitarbeitern.
  • Positiver Effekt auf die Arbeitgebermarke: Wer regelmäßig ausbildet und wessen Azubis mit ihrer Berufsausbildung zufrieden sind, trägt damit positiv zu seiner Arbeitgebermarke bei. Zudem binden sich zufriedene Auszubildende eher ans Unternehmen als externe Neuankömmlinge – gerade, wer von einer intensiven und guten Ausbildung profitiert, zahlt das mit Dankbarkeit und bestenfalls einer langen Betriebszugehörigkeit zurück.

Zudem kommen mit jährlich neuen Auszubildenden auch neue Impulse ins Unternehmen. Wer sich nur auf seine bestehenden Mitarbeiter beschränkt, riskiert eine Betriebsblindheit. Neue, meist junge Menschen bringen Motivation und andere Blickwinkel mit in ihr neues Arbeitsumfeld – davon profitieren alle.

Wann darf ein Betrieb ausbilden?

Nicht jeder Betrieb und jede Person dürfen ohne Vorkenntnisse und die entsprechenden Berechtigungen ausbilden. Ein Unternehmen darf erst dann ausbilden, wenn mindestens ein Ausbilder die sogenannte „Ausbildereignungsprüfung“ abgelegt hat.

Zusätzliche Eignungsvoraussetzungen – teilweise festgehalten im BBiG – für die offizielle Anerkennung als Ausbildungsbetrieb sind:

  • Verhältnis zwischen Fachkräften und Auszubildenden: Dieses Verhältnis muss angemessen sein. Bei bis zu zwei Fachkräften sollte maximal ein Auszubildender aufgenommen werden, bei drei bis fünf Fachkräften zwei Auszubildende und so weiter. Die genauen Richtlinien erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Kammer.
  • Persönliche Eignung des Ausbilders: Wer beispielsweise vorbestraft ist, darf keine Azubis ausbilden. Auch wiederholte Verstöße gegen das Berufsausbildungsgesetz disqualifizieren Mitarbeiter, die sich aus Ausbilder engagieren möchten.
  • Einhaltung der Ausbildungsverordnungen: Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsverordnung. Diese wird von der Bundesregierung erlassen und strukturiert inhaltlich und zeitliche jede Ausbildung. Sie muss vom ausbildenden Unternehmen eingehalten werden.

Ein Ausbilder muss neben der persönlichen auch das Kriterium der fachlichen Eignung erfüllen. Neben der Berufserfahrung im zu vermittelnden Beruf, zählen auch pädagogische Fertigkeiten zur Grundvoraussetzung. Schließlich muss der Ausbilder den Azubi nicht nur langfristig motivieren und potenzielle Konflikte lösen, sondern auch konstruktive Mitarbeitergespräche führen.

Was beinhaltet ein Ausbildungsvertrag?

Jeder Auszubildende erhält einen Ausbildungsvertrag. Dieser regelt die Rechten und Pflichten beider Parteien und unterscheidet sich in einigen Punkten von einem „normalen“ Arbeitsvertrag.

Folgende Inhalte enthält ein klassischer Ausbildungsvertrag:

  • Beschreibung und Ziele der beruflichen Ausbildung,
  • Beginn und Dauer der Ausbildung,
  • Regelungen zu externen Maßnahmen rund um die Berufsausbildung (Beispiel: Berufsschule),
  • Arbeitszeiten,
  • Ausbildungsvergütung (steigt mit den Ausbildungsjahren),
  • Probezeit (Maximum: vier Monate),
  • Urlaubsanspruch,
  • Voraussetzungen und Regelungen zur Kündigung,
  • betriebliche Besonderheiten (Beispiel: Tarifverträge).

Was sind die Unterschiede zwischen Ausbildungsvertrag und Arbeitsvertrag?

Die Unterschiede zum normalen Arbeitsvertrag liegen vor allem in den Regelungen zur Kündigung. Azubis dürfen lediglich innerhalb der Probezeit gekündigt werden. Im weiteren Verlauf des Ausbildungsverhältnisses darf eine Kündigung nur mit triftigem Grund erfolgen.

Welche Pflichten und Rechte haben Ausbildungsbetriebe?

Die Umsetzung der Pflichten und Rechte als Ausbildungsbetrieb liegen meist im Personalmanagement, das sich federführend um die Azubis kümmert. Die Personalverantwortlichen überwachen beispielsweise, dass die Ausbildungsordnungen eingehalten werden.

Gemeinsam mit den Ausbildern im Unternehmen sind die Personalverantwortlichen für die Einhaltung des Arbeitsrechts in Bezug auf die Auszubildenden zuständig. Weitere Pflichten und Rechte beziehen sich auf Aufsicht, Vergütung, Zeugnisse, Freistellungen und Nachweise.

Ausbildungspflicht

Das Unternehmen und seine Ausbilder sind dazu verpflichtet, den Auszubildenden die Fertigkeiten und Fähigkeiten zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind. Dafür müssen sich Ausbilder entsprechend mit der Mitarbeiterführung beschäftigen und Zeit für die Betreuung und Ausbildung investieren.

Dabei dürfen dem Auszubildenden nur die Aufgaben übertragen werden, die seinen körperlichen Kräften angemessen sind. Tätigkeiten, die nicht in Verbindung mit dem Ausbildungsziel oder im Ausbildungsvertrag stehen, dürfen nicht verlangt werden.

Aufsichtspflicht

Viele Azubis sind minderjährig. Ausbilder und das ausbildende Unternehmen sind dafür verantwortlich, minderjährige Azubis jederzeit zu beaufsichtigen.

Vergütung, Arbeitsmittel und Urlaub

Analog zu jedem normalen Arbeitnehmer hat auch ein Auszubildender das Recht auf Urlaub. Zudem muss ein Azubi angemessen bezahlt werden, das Gehalt muss mit Dauer der Ausbildung (mindestens jährlich) ansteigen.

Ebenfalls verpflichtend ist eine gesonderte Vergütung von Überstunden, alternativ können diese mit Freizeit ausgeglichen werden. Sämtliche Arbeitsmittel, die zur täglichen Arbeit erforderlich sind, müssen dem Azubi vom Unternehmen gestellt werden. Dazu zählen auch Sicherheitsausrüstungen.

Ausbildungsnachweis und Zeugnispflicht

Jeder Azubi sollte vom ausbildenden Unternehmen angehalten werden, seinen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen. Der Arbeitgeber muss das Führen des Berichtshefts am Arbeitsplatz ermöglichen.

Der ausbildende Betrieb ist zudem verpflichtet, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. des Ausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Dieses Ausbildungszeugnis muss alle relevanten Daten und Informationen zum Auszubildenden und seinen Leistungen enthalten.

Freistellungspflicht

Stehen Zwischen- und Abschlussprüfungen an, muss der Betrieb seinen Auszubildenden dafür freistellen. Gleiches gilt für Berufsschultage und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen. Im Zuge der Freistellung von Azubis wird das Gehalt weiterhin gezahlt.

Welche Pflichten und Rechte haben Auszubildende?

Die Pflichten des Ausbildungsbetriebs sind umgekehrt die Rechte des Auszubildenden. So hat dieser Anspruch auf Urlaub in der Ausbildung, eine angemessene Vergütung, Zeugnisse, Freistellungen für Berufsschule & Co. sowie das grundsätzliche Recht auf eine Ausbildung gemäß Ausbildungsvertrag.

Gleichzeitig verpflichtet sich ein Azubi gegenüber seinem Ausbildungsbetrieb zu verschiedenen Punkten, die ebenfalls vertraglich geregelt sind.

Lernpflicht

Der Auszubildende ist dazu verpflichtet, die ihm vermittelten Inhalte bestmöglich zu lernen. Dazu zählt auch, dass die ihm durch den Betrieb gestellten Aufgaben sorgfältig erledigt werden und alle zur Verfügung gestellten Arbeitsgeräte pfleglich behandelt werden.

Zur Dokumentation des Lernfortschritts muss ein Ausbildungsnachweis, das Berichtsheft, geführt werden. Dieses dient später unter anderem zur Beurteilung der Auszubildenden.

Weisungspflicht

Analog zur Aufsichtspflicht des Ausbildungsbetriebs muss der Auszubildende den Weisungen seines Arbeitgebers und den handelnden Personen nachkommen.

Teilnahmepflicht

Im Ausbildungsvertrag sind sämtliche Ausbildungsmaßnahmen festgehalten. Dazu zählen unter anderem auch die Besuche des Berufsschulunterrichts. Der Auszubildende ist verpflichtet, daran teilzunehmen – gleiches gilt für damit verknüpfte Prüfungen und Termine.

Geheimhaltungspflicht

Ähnlich wie im normalen Arbeitsverhältnis ist jeder Azubi dazu verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse zu wahren und keine Interna nach außen zu tragen. Je nach Gestaltung des Ausbildungsvertrags sind die Geheimhaltungspflichten unterschiedlich stark ausgeprägt.

Auch nach Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gilt die Verschwiegenheitspflicht weiterhin.

Wie lange dauert eine Berufsausbildung?

Im Normalfall dauert die betriebliche Berufsausbildung zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Die Ausbildungsdauer kann durch Vorkenntnisse und -ausbildungen verkürzt sein. In manchen Ausbildungsberufen ist auch eine einjährige Ausbildung möglich – beispielsweise bei Altenpflegehelfern oder Wellnessmanagern.

Wie viele Stunden dürfen Azubis arbeiten?

Bei minderjährigen Auszubildenden gelten die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Für Volljährige gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Grundsätzlich dürfen Azubis nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten. Die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei volljährigen Azubis 48, bei minderjährigen 40 Stunden. Je nach Branche, Tätigkeit und Erfordernis sind Ausnahmen möglich.

Wie viele Monate dauert die Probezeit?

Das BBiG regelt die Probezeit für Auszubildende. Diese muss mindestens einen Monat betragen. Die maximale Probezeit liegt bei vier Monaten.

Wie viel Geld verdienen Azubis?

Der Verdienst eines Azubis hängt von der Branche, dem gewählten Ausbildungsberuf und dem Bundesland ab. Einheitliche Regelungen gibt es nicht.

Laut einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) haben in Tarifverträgen organisierte Azubis im Jahr 2021 987 Euro pro Monat verdient.

Seit 2020 gibt es eine Mindestvergütung für Auszubildende. Im Jahr 2022 beträgt diese 585 Euro im ersten Lehrjahr, im Jahr darauf (2023) steigt sie auf 620 Euro. Alle Beträge sind Brutto-Angaben.

Wann kann das Ausbildungsverhältnis gekündigt werden?

Während der ein- bis viermonatigen Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit von beiden Parteien (ohne Angabe von Gründen) aufgelöst und gekündigt werden. Anschließend kann ein Betrieb nur bei triftigem Grund kündigen. Wer als Auszubildender hingegen kündigen will, kann das während des Ausbildungsverhältnisses jederzeit tun.

Mehr dazu: Ausbildungsverhältnis kündigen – vor, in und nach der Probezeit

Was sind die gesetzlichen Grundlagen der Ausbildung?

Die übergeordnete Rechtsgrundlage der Ausbildung bildet das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dieses enthält sämtliche Regelungen zu den Pflichten beider Parteien, den allgemeinen Vorschriften, den Anforderungen an Ausbildungsbetriebe, den Anerkennungen von Ausbildungsberufen, den Vergütungen der Azubis sowie den Vorschriften des Prüfungswesens.

Gemäß BBiG liegt die Verwaltung und Überwachung der Ausbildung bei den zuständigen Stellen, zu denen die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Handwerkskammern zählen.

Die wichtigsten Paragrafen und die dazugehörigen Regeln des BBiG sind:

  • § 10 – 26: Ausbildungsvertrag sowie Rechte und Pflichten beider Parteien
  • § 27 – 33: Vorschriften für und Eignungen des Ausbildungsbetriebs
  • § 37 – 50: Prüfungswesen
  • § 71 – 83: Organisation der Berufsausbildung

Zusätzlich gelten für alle Auszubildenden allgemeingültige Gesetze rund um das Arbeitsrecht. Dazu zählen die Regelungen aus dem Mutterschutzgesetz, den Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie das Bundesurlaubsgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz.