Die Vorstellungsgespräche für Ihre Azubi-Auswahl 2012 sind im Gange. Auch in diesem Jahr wird es wieder schwer genug, wirklich geeignete Bewerber zu ermitteln. Das persönliche Gespräch ist das wohl wichtigste Instrument, um möglichst viel über den Schulabgänger zu erfahren. Allerdings: „Möglichst viel“ heißt nicht „alles“, Sie dürfen keineswegs jede Frage stellen, die Ihnen vielleicht auf den Nägeln brennt.
Ihr Wissensdrang wird ausgebremst
Sie dürfen gewisse Grenzen nicht überschreiten, wenn Sie dem Bewerber Fragen stellen. Und diese sind exakt zu beachten. Schließlich kann in einem gut laufenden und vertrauensvollen Gespräch auch mal versehentlich eine Frage gestellt werden, die eigentlich tabu ist. Auch das sollten Sie vermeiden. Es gibt 2 Gründe, wegen denen Ihr Wissensdrang vom Gesetzgeber bewusst ausgebremst wird:
- Ihre Fragen sind zu persönlich. So dürfen Sie beispielsweise nicht erfragen, ob eine Bewerberin schwanger ist oder demnächst Heirats- und evtl. damit verbundene Umzugsabsichten hat. Beides hätte großen Einfluss auf eine Berufsausbildung – und natürlich wüssten Sie gerne, ob Sie durchgehend mit der Auszubildenden rechnen können. Trotzdem bzw. gerade deshalb sind solche Fragen tabu.
- Ihre Fragen könnten zu einer Benachteiligung des Bewerbers führen. Fragen nach der politischen Einstellung und Gewerkschaftsnähe oder nach einer Schwerbehinderung gehören ebenfalls nicht in ein Vorstellungsgespräch. Sie sind nämlich geeignet, Bewerber aus nicht-fachlichen Gründen auszusortieren. Das könnte zum Konflikt mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) führen.
Die folgende Übersicht gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über zulässige und unzulässige Fragen in einem Azubi-Vorstellungsgespräch.
Bewerber-Gespräch: Zulässige und unzulässige Fragen
Frage nach … | zulässig | unzulässig |
Schulischer und beruflicher Bereich | x | |
Schulnoten und Zeugnisse | x | |
Gern besuchte Unterrichtsfächer | x | |
Beurteilungen und Arbeitszeugnisse (falls der Bewerber schon eine nennenswerte Berufstätigkeit, ein Praktikum oder eine Ausbildung hinter sich hat) | x | |
Qualifikationen (falls es beispielsweise interessante Fremdsprachenkenntnisse gibt, auf die der Bewerber im Lebenslauf hingewiesen hat) | x | |
Nebentätigkeiten (möglicherweise hat der Auszubildende ja einen Job als Schüler ausgeübt, den er während der Ausbildung fortführen möchte) | x | |
Persönlicher Bereich | ||
Daten zum Namen und Wohnort | x | |
Familienstand (falls nicht ohnehin in der schriftlichen Bewerbung angeben) | x | |
Interesse an einer Mitarbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung bzw. im Betriebsrat bzw. Erfahrungen damit | x | |
Heiratsabsicht | x | |
Schwangerschaft (bestehend oder geplant) | x | |
Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit sowie generelle politische Einstellung | x | |
Schwerbehinderung und Krankheit (das gilt auch für Krankheitsfälle in der Familie) | (x) | x |
Glaube und Religion | x | |
Abstammung und Herkunft | x | |
Sexuelle Neigungen | x | |
Vorstrafen | (x) | x |
Schulden/Verschuldung/finanzielle Verhältnisse | x |