Unter "Mini-Job" versteht der Gesetzgeber aber nicht nur die 400-€-Jobber, sondern alle Arbeitsverhältnisse im so genannten Niedriglohnbereich, aus denen ein monatlicher Arbeitsverdienst in Höhe von maximal 800 € erzielt wird. Bei den Mini-Jobs wird unterschieden zwischen
- geringfügig entlohnten Beschäftigungen (400-€-Jobs),
- Mini-Jobs in Privathaushalten,
- kurzzeitigen Beschäftigungen (Aushilfsjobs) und
- Beschäftigungen mit Entgelten innerhalb der Gleitzone (zwischen 400,01 € und 800 €).
Die grundsätzlichen Regelungen für Mini-Jobs lauten:
- Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 400 €.
- Bei kurzfristigen Beschäftigungen gibt es keine nach oben gedeckelte Verdienstgrenze.
- Für Beschäftigte in Privathaushalten gelten Sonderregelungen, die Sie für Ihren Betrieb aber nicht beachten müssen.
- Die Bundesknappschaft (www.minijob-zentrale.de) ist Ihre zentrale Ansprechstelle für alle 400-€-Jobber.
- Für die 400-€-Jobber muss der Betrieb Pauschalbeiträge für Kranken- und Rentenversicherung abführen.
- Es fällt ebenfalls eine pauschale Lohnsteuer in Form einer Pauschsteuer für Ihre geringfügig Beschäftigten an.
- Für Löhne über 400 € im Monat gilt eine Gleitzonenregelung (Löhne von 400,01 bis 800 €).
Geringfügigkeitsgrenze für 400-€-Jobber ist nicht an die Arbeitszeit geknüpft
Die Verdienstgrenze für eine geringfügige Beschäftigung liegt bei 400 €. So ist es in § 8 Absatz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch IV geregelt. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange oder an wie vielen Tagen der 400-€-Jobber im Betrieb arbeitet. Entscheidend ist, dass der Monatslohn die 400 € nicht überschreitet. Die Vorteile einer solchen geringfügigen Beschäftigung liegen aus Sicht des 400-€-Jobbers auf der Hand: Er kann seinen Lohn, wenn dieser die 400-€-Grenze nicht übersteigt, „brutto für netto“ erhalten.Beispiel: Ein hoch qualifizierter 400-€-Jobber für Ihren Betrieb
Hans Fischer ist Informatiker. Sie haben ihn als 400-€-Jobber eingestellt, um Ihren Internet-Auftritt und Ihre Online- Aktivitäten zu unterstützen. Hierfür zahlen Sie ihm den vergleichsweise hohen Lohn von 50 € pro Stunde. Da er aber nicht mehr als 8 Stunden im Monat für Sie arbeitet, geht das in Ordnung. Denn: Hans Fischer ist für Sie ein 400-€-Jobber, da er nicht mehr als 400 € verdient. Auf die konkrete Arbeitsstundenzahl kommt es nämlich nicht an.