Mein Tipp:
Mit Hilfe nachfolgender Übersicht können Sie schnell herausfinden, wer wie lange maximal arbeiten darf.
Die gesetzlichen Höchstarbeitsgrenzen im Schnellüberblick
Alle Mitarbeiter:
- werktäglich (Montag bis Samstag) pro Tag, höchstens 10 Stunden
- in 6 Kalendermonaten durchschnittlich nicht mehr als
- 48 Stunden (§ 3 ArbZG)
Jugendliche bis 18 Jahren:
- Montag bis Freitag höchstens 8 Stunden
- nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends
- Wochenmaximum: 40 Stunden
- Ruhezeiten: minimum 12 Stunden
Schwangere und Stillende, Jugendliche unter 18 Jahre:
- Montag bis Freitag nur zwischen 6 und 20 Uhr
- 8 Stunden höchstens am Tag
- maximal: 80 Stunden in 2 Wochen
Werdende Mütter und Stillende über 18 Jahre:
- 5-Tage-Woche, Montag bis Freitag zwischen 6 Uhr und 20 Uhr
- tägliches Maximum 8,5 Stunden oder
- 90 Stunden in 2 Wochen
Schwerbehinderte:
- Montag bis Samstag täglich höchstens 10 Stunden
- in 24 Wochen nicht mehr als maximal 1.152 Stunden
- Verweigerungsrecht des Schwerbehinderten bei mehr als 8 Stunden Arbeitszeit täglich
Leitende Angestellte:
- Das ArZG findet auf leitende Angestellte keine Anwendung. Aus diesem Grund gelten keine zeitlichen Beschränkungen.