Frage: Ich befürchte, dass eine meiner Mitarbeiterinnen ein Alkohol-Problem hat. Indiz ist ihre ständige "Fahne" sowie eine Beschwerde eines Partner-Unternehmens, mit dem wir gelegentlich kooperieren. In dessen Büroräumen ist es zu einer Auseinandersetzung mit meiner Mitarbeiterin gekommen, bei der diese unter starkem Alkoholeinfluss gestanden haben soll. Da die Mitarbeiterin einen Dienstwagen fährt, befürchte ich, dass sie auch im angetrunkenen Zustand Auto fährt. Was kann ich tun? Darf ich der Polizei einen Tipp geben?
Abmahnung: Fahren unter Alkoholkeinfluss verstößt gegen Nebenpflicht
Antwort: Ihre Mitarbeiterin muss schon nach dem Straßenverkehrsgesetz nüchtern Auto fahren, da sie sonst eine Geldbuße oder den Verlust des Führerscheins riskiert. Fährt sie also alkoholisiert, verletzt sie außerdem eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, denn sie darf nicht in einem solchen Zustand mit ihrem Dienst-PKW fahren und nicht alkoholisiert Kunden besuchen.
Fahren unter Alkoholeinfluss berechtigt Sie zur Abmahnung
Dieser Verstoß berechtigt Sie, aus diesem Grund eine Abmahnung auszusprechen (siehe dazu Muster-Abmahnungsschreiben im Anschluss). Ist Ihre Mitarbeiterin allerdings alkoholkrank, dann können Sie sich nur schwer von ihr trennen, da sie hier genau abwägen müssen, ob Ihre wirtschaftliche Benachteiligung angesichts der negativen Gesundheitsprognose derart gravierend ist, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist. Der Polizei einen Tipp zu geben, ist nicht verboten, da es um die Sicherheit und Schutz Ihrer Mitarbeiterin und der übrigen Verkehrsteilnehmer geht.
Muster-Abmahnung:
Sehr geehrter Herr Müller,
zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt haben. Ihr im Folgenden geschildertes Verhalten veranlasst uns, Sie auf die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hinzuweisen. Trotz Ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtung, ist uns an dem, dem und dem Tag (genaues Datum) aufgefallen, dass Sie alkoholisiert zur Arbeit erschienen und in diesem Zustand auch Auto fuhren sowie Kunden besuchten. Sie haben damit Ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt.
Wir fordern Sie hiermit ausdrücklich auf, das oben geschilderte Verhalten zukünftig zu unterlassen und Ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß zu erfüllen. Im Fall einer Wiederholung des in dieser Abmahnung gerügten Verhaltens behalten wir uns vor, Ihr Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß, gegebenenfalls sogar außerordentlich fristlos zu kündigen. Eine Durchschrift dieser Abmahnung legen wir in Ihrer Personalakte ab.
Musterstadt, den______________
(Ort, Datum)_________________
(Unterschrift des Arbeitgebers)_________________<wbr />______
(die Abmahnung habe ich erhalten am ... Unterschrift des Mitarbeiters).