Die Frage: Wir lassen seit ein paar Monaten kurzarbeiten. Leider hat sich die Situation nicht gebessert. Nun läuft zum einen die Kurzarbeit weiter – zum anderen müssen wir (14 Mitarbeiter, kein Betriebsrat) zwei Arbeitsstellen abbauen. Können wir trotz Kurzarbeit betriebsbedingt kündigen?
Widerspruch zwischen betriebsbedingter Kündigung und Kurzarbeit
Die Antwort: Im Verhältnis Kurzarbeit und betriebsbedingte Kündigung offenbart sich ein Widerspruch:
Der Widerspruch | |
Eine Voraussetzung für Kurzarbeit ist ein | Voraussetzung der betriebsbedingten Kündigung |
Kündigung: Weitere Auftragswegfälle während der Kurzarbeit möglich
Es hat also den Anschein, als würde Kurzarbeit die betriebsbedingte Kündigung ausschließen. Doch das ist nicht so: Die Rechtsprechung erlaubt betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit. Der kündigende Arbeitgeber muss dann aber darlegen können, warum für den kurzarbeitenden Arbeitnehmer der Beschäftigungsbedarf auf Dauer entfallen ist, d. h. warum sich also seine erste Annahme des nur vorübergehenden Arbeitsausfalls dann doch zu einer dauernden Arbeitseinstellung gewandelt hat (BAG, 26. 6. 1997, 2 AZR 494/96). Sie als Arbeitgeber müssen den Widerspruch also ausräumen. Dies ist aber durchaus machbar, denn es kann sein, dass während der Kurzarbeit weitere Aufträge wegfallen bzw. zunächst positive Prognosen nicht eingetreten sind. Dies kann dann den Beschäftigungsbedarf für einzelne Mitarbeiter entfallen lassen. Oder vielleicht sind Ihnen während der Kurzarbeit Sanierungskonzepte bewusst geworden, deren Umsetzung dann auch zu Entlassungen führt.
- Anzeige -
Jetzt bekommen Sie GRATIS eines der schwierigsten Probleme im deutschen Arbeitsrecht, vom Tisch:
Haben Sie sich als Arbeitgeber je gefragt: „Wie kriege ich eine Kündigung reibungslos über die Bühne ohne dass Arbeitnehmer und Arbeitsrichter daran rütteln können?“
Wenn ja – dann freuen Sie sich jetzt über die definitive Antwort! Denn wenn Sie hier klicken, erhalten Sie GRATIS per PDF zum Sofort-Download: Das Komplett-Paket „Rechtssicher kündigen klipp und klar“
Dieses Komplett-Paket besteht aus mehreren Arbeitgeber-Spezial-Reporten, Checklisten und Muster-Kündigungsschreiben, mit denen Sie Schritt für Schritt eine 100 % rechtssichere Kündigung aufsetzen.
Egal, ob betriebs-, verhaltens- oder personenbedingte Kündigung: Dieses Komplettpaket lässt keine Frage zum Thema Kündigung und Kündigungsfristen offen! Denn es liefert Ihnen anwaltsgeprüfte Vorlagen UND: Alle Hintergrund-Informationen und Gestaltungs-Möglichkeiten, die Sie als Arbeitgeber ausschöpfen können.
Klicken Sie gleich hier und freuen Sie sich auf:
- Ihren Gratis-Spezial-Report Nr. 1: „Die gesetzliche Kündigungsfrist“: Hier erfahren Sie, welche Kündigungsfristen und -termine Sie bei welcher Beschäftigungsdauer unbedingt beachten müssen. Mit diesem Spezial-Report haben Sie eine der größten Klippen beim Thema Kündigung rechtssicher umschifft!
- Ihren GRATIS-Spezial-Report Nr. 2: „Krankheitsbedingte Kündigung“: diesen häufig vorkommenden Fall der personenbedingten Kündigung können Sie mit dieser fertig zu übernehmenden Muster-Kündigung in wenigen Minuten rechtssicher wieder vom Tisch bekommen. Was könnte einfacher sein?
- Ihren GRATIS-Spezial-Report Nr. 3: Das Muster-Kündigungs-Set „Verhaltensbedingte Kündigung“ und „Betriebsbedingte Kündigung“: gerade hier kommt es auf Formalien mehr an als irgendwo sonst:
Mit diesen sofort einsetzbaren Fertig-Musterschreiben kündigen Sie ohne böse Überraschungen vor dem Arbeitsgericht. Denn alle sind von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausformuliert!