Er wollte sich so für die verspäteten Lohnzahlungen des Arbeitgebers in den vergangenen Monaten revanchieren. Der Arbeitgeber kündigte ihm deshalb ordentlich.
Die Kündigung war auch ohne vorherige Abmahnung berechtigt. Denn der Mitarbeiter hatte seinen Arbeitgeber durch sein Verhalten bewusst schikaniert und so das Vertrauen auf eine gedeihliche Zusammenarbeit zerstört. Die verspätete Krankmeldung konnte auch nicht durch die verspäteten Lohnzahlungen gerechtfertigt werden. Denn es handelte sich hierbei um einen Handwerksbetrieb, der die Lohnzahlungen nur herauszögerte, weil sich auch Zahlungseingänge von Kunden verzögerten (LAG Thüringen, 2.8.2005, 5 Sa 319/04).
Beachten Sie: Wenn ein Mitarbeiter sich aus krankheitsbedingtem Unvermögen oder sonstigen nachvollziehbaren Gründen verspätet krankmeldet, ist damit kein Kündigungsgrund gegeben. Solange Sie keinen Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit haben, sind Sie jedoch nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.