Die Frage: Wir sind ein Unternehmen in der Textilindustrie. Bei uns werden Stoffe nicht nur vernäht, sondern auch gefärbt. Ein Mitarbeiter hat uns nun vor einigen Monaten angezeigt: Wir würden die Farben angeblich nicht den Umweltschutzregeln entsprechend entsorgen; außerdem würden wir zahlreiche Mitarbeiter ungeschützt giftigen Dämpfen aussetzen.
Diese Vorwürfe sind objektiv völlig ungerechtfertigt. Sowohl das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wie auch das Verfahren beim Gewerbeaufsichtsamt wurden zwischenzeitlich eingestellt – weil wir uns definitiv vollkommen gesetzeskonform verhalten haben. Wie können wir nun gegen diesen Mitarbeiter vorgehen, der uns erheblichen Ärger bereitet hat.
Die Antwort: Zeigt ein Mitarbeiter Sie bei der Polizei oder einer anderen Behörde an, können Sie ihm unter Umständen kündigen. Vor allem, wenn – wie in Ihrem Fall – an den Vorwürfen nichts dran ist, wird es eng für Ihren Arbeitnehmer. Eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung kommt dann in Betracht, wenn die Anzeige vollkommen haltlos gewesen und aus „niedrigen Beweggründen” erfolgt ist. Das müssten Sie allerdings belegen können. Möglicherweise ist für eine außerordentliche Kündigung auch schon die wichtige 2-Wochen-Frist abgelaufen:
Eine fristlose Kündigung müssen Sie ja grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen aussprechen, nachdem Sie von den kündigungsrelevanten Tatsachen erfahren haben (§ 626 Abs. 2 BGB).
Unabhängig davon können Sie Ihrem Arbeitnehmer aber ordentlich kündigen, weil kein sachlicher Grund für die Anzeige vorlag.
Tipp: Sie können auch darüber nachdenken, ob Sie Ihren Mitarbeiter zivilrechtlich in Anspruch nehmen, wenn er Ihrem Unternehmen wirtschaftlichen Schaden zugefügt hat.