Die Fälle haben noch etwas gemeinsam:
In beiden Fällen zogen die Arbeitnehmer nach Erhalt der Kündigung vor das Arbeitsgericht. In beiden Fällen erhielten sie Recht. Die fristlose Kündigung war ungültig. Der Arbeitgeber hätte zunächst abmahnen müssen.
Doch wie sieht so eine Abmahnung wegen Stromdiebstahl aus?
Hier die Antwort:
Abmahnung
Sehr geehrte/r Frau/Herr ...,
ich habe festgestellt, dass Sie am … (genaue Beschreibung des Fehlverhaltens, z. B.: Ihr Privathandy oder …) unbefugt geladen haben.
Eine plausible Erklärung für Ihr Fehlverhalten haben Sie nicht vorgebracht.
Sie haben mit dem vorstehend geschilderten Verhalten Ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt. Ich werde in meinem Betrieb ein solches Verhalten Ihrerseits nicht dulden und habe nur aufgrund Ihres beanstandungsfreien Verhaltens (oder z.B. aufgrund Ihrer langen Betriebszugehörigkeit) von einer Kündigung Abstand genommen. Ich mahne Ihr Verhalten jedoch hiermit ab.
Ich weise Sie darauf hin, dass der Bestand und der Inhalt des Arbeitsverhältnisses bei einem weiteren gleichartigen Pflichtverstoß Ihrerseits gefährdet sind. Sie müssen im Wiederholungsfall mit einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen.