Zum nächsten Monatsersten bekommt er jetzt tatsächlich die erste Rentenzahlung. Wir wissen jetzt gar nicht, was wir damit anfangen sollen. Ist das Arbeitsverhältnis jetzt vielleicht beendet?
Arbeitsvertrag: Wann das Arbeitsverhältnis beendet ist
Die Antwort: Sie sollten unbedingt mit Ihrem Arbeitnehmer klären, ob er nun weiterarbeiten will. Falls nein, dann sollten Sie eine entsprechende schriftliche Vereinbarung aufsetzen. Zwar hat das LAG Köln das von Ihnen beschriebene Verhalten als Eigenkündigung gewertet (13. 6. 2007, 3 Sa 469/07). Ich halte das aber für bedenklich. Sie sollten sich deshalb nicht in „unsicheres Gelände“ begeben, sondern auf etwas Schriftlichem bestehen. Sicher ist sicher!
Arbeitsvertrag: Weiterbeschäftigung bei Rentenbezug möglich
Übrigens: Falls Ihr Mitarbeiter doch weiterarbeiten will: Der Rentenbezug spricht jedenfalls nicht dagegen.