Kann man den Azubi also wirklich n ur bis zum Ablegen der Prüfung als „Azubi“ beschäftigen – oder nicht dich auch bis zum vertraglich vereinbarten Ende?
Arbeitsvertrag: Ausbildungsverhältnis endet nach Abschlussprüfung
Die Antwort: Hat ein Auszubildender mit Erfolg die Abschlussprüfung bestanden, endet das
Ausbildungsverhältnis. Ohne Wenn und Aber. Eine Tatsache, die Sie sich sich als Arbeitgeber stets vor Augen halten sollten. Lassen Sie den Auszubildenden danach auch nur noch ein einziges Mal arbeiten, ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande kommen!
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Wann ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande kommt
In einem am 13.7.2005 veröffentlichten Urteil weisen die Richter am Arbeitsgericht Frankfurt
hierauf noch einmal ausdrücklich hin. Geklagt hatte ein fertig ausgebildeter Fachinformatiker,
der am 13. Juni erfolgreich seine Abschlussprüfung absolviert hatte. Danach wurde er
noch einige Tage an seiner bisherigen Arbeitsstelle weiter beschäftigt. ,,Damit ist ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen", so die Richter:
Konsequenz: Möchten Sie Auszubildende nach der Lehre nicht übernehmen, dürfen diese mit Bestehen der Abschlussprüfung bei Ihnen keinen einzigen Handschlag mehr tun!