Arbeitnehmer in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung – sogenannte 450-€-Minijobber – sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Sie sichern sich damit volle Leistungsansprüche in der Rentenversicherung.
Minijobber, die dies nicht wollen, können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Minderjährige benötigen dazu die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters.
Die Handlungsfähigkeit von Minderjährigen im Sozialversicherungsrecht besteht zwar bereits ab dem 15. Lebensjahr (beispielsweise im Rahmen des Kassenwahlrechts). Sie ist aber immer dann eingeschränkt, wenn es um den Verzicht auf Sozialleistungen geht. Mit dem Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nehmen sich Beschäftigte die Möglichkeit, frühzeitig Ansprüche auf Sozialleistungen zu erwerben.
Achtung: Das Antragsformular, mit dem Minijobber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei ihrem Arbeitgeber beantragen können, wurde überarbeitet und steht in der neuen Fassung zur Verfügung. Es enthält jetzt den ausdrücklichen Hinweis, dass bei minderjährigen Minijobbern der gesetzliche Vertreter unterschreiben muss.
Das gilt, wenn die Unterschrift fehlt
Anträge auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, die bei minderjährigen Minijobbern nicht vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben worden sind, sind „schwebend unwirksam“.
Das bedeutet: Die Anträge können auch noch nachträglich wirksam werden, wenn die Zustimmung
- des gesetzlichen Vertreters bzw.
- des zwischenzeitlich volljährig gewordenen Minijobbers
nachgeholt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht aber Rentenversicherungspflicht. Da Sie den Befreiungsantrag zu den Lohnunterlagen des Mitarbeiters nehmen und nicht an die Minijob-Zentrale schicken, geht diese von einer ordnungsgemäßen Unterschrift aus, wenn Sie den Beitragsgruppenschlüssel „5“ für den betreffenden Mitarbeiter übermitteln.
Sofern sich in Einzelfällen Klärungsbedarf hinsichtlich der Rechtswirksamkeit eines Befreiungsantrags ergibt,setzt sich die Minijob-Zentrale mit Ihnen in Verbindung.