Neues Faktorverfahren
Anstelle der Steuerklassenkombination III/V können Arbeitnehmer-Ehegatten ab dem Kalenderjahr 2010 auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Durch das Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten die steuermindernden Vorschriften (insbesondere der Grundfreibetrag) beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.
Lohnsteuerbelastung bleibt identisch
Gleichgültig, für welche Steuerklassenkombination sich Ihr Mitarbeiter entscheidet, die Jahressteuerbelastung bleibt identisch und wird vom Finanzamt durchgeführt. Je nach Einzelfall kommt es dann zu einer Steuererstattung oder einer Steuernachzahlung.