Ihre Mitarbeiter können ihr pfändbares Einkommen auch „freiwillig“ abtreten.
Ihr Mitarbeiter will sich ein Auto kaufen und es in Raten abzahlen. Als Sicherheit tritt er seinen Lohn ab.
Wird Ihnen dann ein „PfÜB“ zugestellt, dann prüfen Sie, was zuerst vorlag, die Abtretung der Vergütungsansprüche durch Ihren Mitarbeiter oder die Pfändung.
TIPP: Von der Abtretung müssen Sie ja nichts wissen. Kommt Ihnen also ein „PfÜB“ ins Haus, dann fragen Sie Ihren Arbeitnehmer nach einer Abtretung. Lassen Sie sich ggf. die Abtretungsurkunde zeigen und nehmen Sie diese in Kopie zu den Akten. Sie müssen hier somit 3 Fallgruppen unterscheiden:
Fall 1: Lohnpfändung nach Lohnabtretung
Es gilt das Prioritätsprinzip. Erst ist der Abtretungsgläubiger zu befriedigen, dann der Pfändungsgläubiger.
Fall 2: Lohnpfändung vor Lohnabtretung
Erst ist der Pfändungsgläubiger dran, dann bekommt der Abtretungsgläubiger sein Geld.
Fall 3: Lohnpfändung nach unwirksamer Lohnabtretung
Ist eine Abtretung unwirksam oder liegt gar keine Abtretung vor, dann ist wieder der Pfändungsgläubiger bevorrechtigt. Wenn Sie aber an der Wirksamkeit der Abtretung keine Zweifel haben (etwa weil Ihr Mitarbeiter Ihnen eine Abtretungsurkunde vorgelegt hat), die Abtretung in Wirklichkeit aber unwirksam war, dann können Sie – ohne die Gefahr, dass Sie auch noch von dem Pfändungsgläubiger in Anspruch genommen werden – auch an den Abtretungsgläubiger zahlen. Der Pfändungsgläubiger kann Sie dann nicht zur Rechenschaft ziehen (BAG, 6. 2. 1992, 4 AZR 348/90, NZA 1991, 561). Hier noch ein Schaubild zu Abtretung und Pfändung:
Schaubild Lohnpfändung
TIPP: Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag am besten, dass ihm eine Abtretung des Arbeitseinkommens nicht erlaubt ist. So umgehen Sie diese ganze Problematik.
Übrigens: Sie können das Abtretungsverbot auch nachträglich vereinbaren. Etwa mit folgender Formulierung:
In Ergänzung des Arbeitsvertrags vom … zwischen … und … wird folgende Vereinbarung getroffen: Die teilweise oder vollständige Abtretung und Verpfändung der Vergütung ist ausgeschlossen.
Ort, Datum Unterschriften