Minijobs: Wenn der Arbeitnehmer in die Gleitzone rutscht
Die Antwort: Ja, die gibt es – wenn der Arbeitgeber mitspielt: Zahlt er statt 400 Euro zum Beispiel 410 Euro handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis in der Gleitzone. Ihre Frau hätte dann SV-Abzüge von nur etwa 40 Euro, also ein Nettoeinkommen von 370 Euro und damit nur 30 Euro weniger als vorher. Steuer fällt in Lohnsteuerklasse I oder II nicht an. Aber sie ist dann in allen Zweigen sozialversichert.
Minijobs: Einsparung für den Arbeitgeber
Für den Arbeitgeber bringt diese Änderung sogar eine Einsparung: Vorher musste er 400 Euro Gehalt plus 120 Euro (30 %) Pauschalabgabe zahlen, also 520 Euro im Monat. Bei 410 Euro Gehalt liegt der "normale" Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung bei etwa 87 Euro, die Gesamtkosten im Monat betragen damit 497 Euro.