Das Netz der sozialen Absicherung: Sozialversicherung im Überblick
Die gesetzliche Sozialversicherung ist in Deutschland das wichtigste System der sozialen Sicherung. Beschäftigte sind so gegen die größten Risiken abgesichert.
Diese Versicherungen umfasst die Sozialversicherung
Wenn Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, so sind Sie in der Regel Mitglied der folgenden gesetzlichen Versicherungen:
1. Die gesetzliche Krankenkasse: Sie können frei wählen bei welcher Krankenkasse Sie sich versichern. Die Krankenkasse zahlt die Kosten für Arztbesuche, die Medikamente, Klinik- und Operationskosten sowie notwendige Therapiemaßnahmen.
2. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet eine Grundsicherung für den Fall, dass Sie dauerhaft auf Pflege angewiesen sind.
3. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Ihnen, nachdem Sie das Ruhestandsalter erreicht haben, eine Rente. Die Rente bemisst sich nach der Höhe Ihres Einkommens während Ihrer Beschäftigung und der Anzahl der Versicherungsjahre in Deutschland.
4. Die gesetzliche Unfallversicherung trägt die Kosten für die medizinische Behandlung und die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit.
5. Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung zahlt Arbeitslosen für eine bestimmte Zeit – meistens ein Jahr– ein Einkommen, das sich an der Höhe des Verdienstes vor der Arbeitslosigkeit orientiert. Um Anspruch zu haben, müssen Sie in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr versichert gewesen sein.
Grundsätzlich herrscht in der Sozialversicherung Versicherungspflicht, um einen solidarischen Ausgleich unter den Versicherten unabhängig vom Arbeitseinkommen zu bewerkstelligen. Übersteigt Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen eine bestimmte Grenze (die sogenannte Versicherungspflichtgrenze), so haben Sie auch die Möglichkeit, sich nicht oder freiwillig versichern.
Zu entrichtende Sozialversicherungsbeiträge
Die Beiträge werden meist durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer je nach Versicherung zu unterschiedlichen Anteilen entrichtet, allerdings nur bis zur einer je nach Versicherung variierenden Grenze.
Die Versicherungsbeiträge werden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber an die jeweiligen Krankenkassen abgeführt. Die Krankenkasse leitet die Beiträge dann an die anderen Sozialversicherungsträger weiter. Damit die Zuordnung funktioniert, vergibt die örtliche Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer, die der Arbeitgeber bei der Entrichtung verwenden muss.
So setzen sich die Leistungen der Sozialversicherung zusammen
Die Leistungen richten sich bei der Rentenversicherung und beim Krankentagegeld nach den erworbenen Ansprüchen (Dauer und Höhe der Einzahlungen), bei Krankenversicherung und Unfallversicherung werden für alle gleiche Leistungen bei Eintritt des Versicherungsfalles gewährt.
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