Lohnabrechnung: Warum der 28. Februar so wichtig für Sie ist
Spätestens bis zum 28. Februar müssen Sie die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2008 erstellt haben.
Wichtig für Sie:
Lohnabrechnung: Auch Besonderheiten auf der Lohnsteuerkarte vermerken
Gab es in einem Ihrer Arbeitsverhältnisse 2008 Besonderheiten, dann vermerken Sie dies in Nr. 2 der Bescheinigung durch Großbuchstaben:
- U: Unterbrechung(en) des Arbeitsverhältnisses
- S: Die Lohnsteuer wurde für einen sonstigen Bezug ermittelt; der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahrs ist dabei unberücksichtigt geblieben.
- F: steuerfreie Sammelbeförderung von Mitarbeitern
- B: Der Arbeitnehmer war für einen abgelaufenen Lohnzahlungs-/Abrechnungszeitraum
in 2008 unter Berücksichtigung der gekürzten Vorsorgepauschale zu besteuern.
Lohnabrechnung: Wo Sie Verpflegungszuschüsse auf der Lohnsteuerkarte vermerken
Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten vermerken Sie unter Nr. 21.
Tipp: Nehmen Sie hier keine entsprechenden Eintragungen im Lohnkonto vor, können Sie auf die Eintragung aber auch verzichten. |
Anschließend händigen Sie Ihren Mitarbeitern einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe der eTIN (elektronische Transfer-Identifikations-Nummer) aus.
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