Lohnabrechnung: Warum der 28. Februar so wichtig für Sie ist

Spätestens bis zum 28. Februar müssen Sie die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2008 erstellt haben.

Wichtig für Sie:

Lohnabrechnung: Auch Besonderheiten auf der Lohnsteuerkarte vermerken

Gab es in einem Ihrer Arbeitsverhältnisse 2008 Besonderheiten, dann vermerken Sie dies in Nr. 2 der Bescheinigung durch Großbuchstaben:

  • U: Unterbrechung(en) des Arbeitsverhältnisses
  • S: Die Lohnsteuer wurde für einen sonstigen Bezug ermittelt; der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahrs ist dabei unberücksichtigt geblieben.
  • F: steuerfreie Sammelbeförderung von Mitarbeitern
  • B: Der Arbeitnehmer war für einen abgelaufenen Lohnzahlungs-/Abrechnungszeitraum

    in 2008 unter Berücksichtigung der gekürzten Vorsorgepauschale zu besteuern.

Lohnabrechnung: Wo Sie Verpflegungszuschüsse auf der Lohnsteuerkarte vermerken

Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten vermerken Sie unter Nr. 21.

Tipp: Nehmen Sie hier keine entsprechenden Eintragungen im Lohnkonto vor, können Sie auf die Eintragung aber auch verzichten.

Anschließend händigen Sie Ihren Mitarbeitern einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe der eTIN (elektronische Transfer-Identifikations-Nummer) aus.