So sichern Sie sich Zuschüsse für Aus- und Weiterbildungen

Der Erfolg Ihres Unternehmens hängt zu einem großen Teil von der Qualifikation der Mitarbeiter ab. Deshalb gibt es von der Arbeitsagentur Zuschüsse für bestimmte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Ihrem Betrieb. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche unterschiedlichen Zuschüsse Sie beantragen können.
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Der Erfolg Ihres Unternehmens hängt zu einem großen Teil von der Qualifikation der Mitarbeiter ab. Deshalb gibt es von der Arbeitsagentur Zuschüsse für bestimmte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Ihrem Betrieb. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche unterschiedlichen Zuschüsse Sie beantragen können.

Aus- und Weiterbildungen Ihrer Mitarbeiter: Sichern Sie sich Zuschüsse

Bei den Zuschüssen für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gibt es verschiedene Varianten. Wenn Sie Ihren Mitarbeiter während der Fortbildung weiter vergüten, bekommen Sie dafür Zuschüsse. Die Zuschüsse bekommen Sie für die Zeit, in der der Mitarbeiter wegen der Weiterbildung nicht seiner eigentlichen Arbeit im Betrieb nachkommen kann.

Wann bekommen Sie Zuschüsse?

  •  Auszubildende, die neben der Ausbildung an ausbildungsbegleitenden Maßnahmen teilnehmen. Die Maßnahme muss von der Arbeitsagentur gefördert werden, außerhalb des Betriebs stattfinden und zum Ziel einen schnelleren Abschluss haben.
  • Weiterbildungsmaßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. In diesem Fall sind die Zuschüsse für einen Mitarbeiter, der noch keinen Berufsabschluss hat. Das Arbeitsverhältnis muss über die Gesamtdauer der Weiterbildung bestehen.

Ausfall durch Weiterbildung: Sichern Sie sich Zuschüsse für eine Ersatzkraft

Fällt ein Mitarbeiter wegen einer Weiterbildung aus, können Sie Zuschüsse für die befristete Beschäftigung einer Ersatzkraft bekommen. Sie erhalten Zuschüsse von 50 bis 100 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für höchstens ein Jahr. Diese Zuschüsse heißen bei den Arbeitsagenturen „Förderung der Job-Rotation“. Zuschüsse bekommen Sie jedoch nur, wenn die Ersatzkraft vorher arbeitslos war.

Ältere Mitarbeiter: So bekommen Sie für deren Weiterbildung Zuschüsse

Für Mitarbeiter, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, bekommen Sie für deren Weiterbildung Zuschüsse unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie zahlen als Arbeitgeber den Lohn während der Fortbildung weiter.
  • Die Weiterbildung findet außerhalb des Betriebs statt.
  • Es werden Kenntnisse vermittelt, die über die für den Arbeitsplatz kurzfristig notwendige Fortbildung hinausgehen.

Nehmen Sie Zuschüsse für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter in Anspruch, profitieren Sie nur indirekt von den zusätzlichen Kenntnissen des Mitarbeiters. Kalkulieren Sie deshalb gut, ob sich die Weiterbildung auch für Sie rechnet.