Besser Leben mit Arthrose
Gelenkschmerzen stoppen – Beweglichkeit steigern – Verschleiß aufhalten
Der Ratgeberdienst „Besser leben mit Arthrose“ beschäftigt sich mit allen Themen rund um Gelenkschmerzen.
Hier erfahren Sie:
- wie Sie auf starke Medikamente verzichten, indem Sie diese einfach durch natürliche Heilmittel ersetzen
- Sie erhalten Rezepte, die speziell auf eine Arthrose-verbessernde Ernährung angepasst sind
- Tipps und Tricks zur Alltagsbewältigung trotz Gelenkschmerzen erleichtern Ihnen das Leben
- Arthrose-freundliche Sport-Übungen bringen Ihnen Ihre Beweglichkeit zurück
Vertrauen Sie der Expertin
Gabriela Schwarz, die Chefredakteurin von „Besser leben mit Arthrose“, leidet selbst seit einigen Jahren an Polyarthrose. Auch wenn die Medizin in den letzten Jahren große Fortschritte in Sachen Gelenkforschung erzielt hat, die Ärzte alleine konnten ihre Arthrose nicht heilen. Erst durch eine zusätzliche Kombination von alternativen Therapien und einer ganz speziellen Ernährung, hielt sie ihre Arthrose selbst auf.
Damit auch andere Arthrose-Betroffene von Ihrem Erfolg profitieren und Ihre Arthrose stoppen können, hat Gabriela Schwarz sich entschlossen, den Ratgeberdienst „Besser leben mit Arthrose“ zu gründen.
Ja, ich möchte „Besser Leben mit Arthrose“ zum Preis von 9,97 € (inkl. MwSt.) bestellen.
- 1. Ausgabe GRATIS zum 30-Tage-Testen. Diese Ausgabe darf ich auf jeden Fall behalten.
- Kostenloses Willkommensgeschenk: „Die wichtigsten natürlichen Schmerzkiller bei Arthrose“
- Wenn mich der Test überzeugt und ich Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ausgabe nichts Gegenteiliges mitteile (Fax oder E-Mail genügt), erhalte ich 30-tägig die neueste Ausgabe von „Besser Leben mit Arthrose“ zzgl. 4 Themenspezial-Ausgaben pro Jahr zu je 9,97 € (inkl. MwSt., Versandkostenfrei)
- Für Sendungen ins Ausland fallen Versandkosten in Höhe von 1,95€ an.
- Ich kann den Bezug zum Ende eines Bezugsjahres kündigen – ganz einfach ohne Angabe von Gründen.
Wir halten unsere Kunden mit Informationen zu eigenen ähnlichen Produkten per E-Mail auf dem Laufenden (Art. 6 (1) (f) DS-GVO, § 7 Abs. 3 UWG). Wenn das nicht gewünscht ist, kann der Zusendung jederzeit (z. B. per E-Mail) widersprochen werden, ohne dass weitere Kosten als die der reinen Kommunikation entstehen.