Kurz darauf erhielt sie auf ihrem Mobiltelefon, dessen Nummer nicht für das öffentliche Telefonbuch freigegeben war, eine SMS von einem Mitarbeiter dieses Geschäfts mit folgender Botschaft:
Kundendatenschutz: Liebes-Grüße per SMS
„Hallo …. Du kennst mich aus dem Handy-Shop ?. Leider hab ich dich am Freitag verpasst und ich hätte dich doch gerne gefragt, ob du mit mir mal auf einen Cocktail gehst? Würde mich freuen! Falls es da jemand anderen gibt, hab ich’s ja versucht! Liebe Grüße …“
Kundendatenschutz: Aufsichtsbehörde beanstandet Daten-Missbrauch
Die Aufsichtsbehörde hat den Fall wie folgt datenschutzrechtlich wie folgt beurteilt:
„Die Kundin konnte darauf vertrauen, dass ihre Daten vertraulich behandelt und nur in geschäftlichem Zusammenhang genutzt werden. Die Handynummer wurde durch den Mitarbeiter für die privat motivierte Ansprache per SMS unbefugt genutzt. Dies wurde von uns beanstandet.“
Sie hat ja völlig Recht, die Aufsichtsbehörde, aber das ist ja so unromantisch, schon die Formulierung „privat motivierte Ansprache“.