Zuschüsse für Gründer
So gibt es in bestimmten Fällen auch finanzielle Unterstützung zum Existenzaufbau. Die Arbeitsagentur zahlt Ihnen Zuschüsse zum Aufbau Ihres Unternehmens, damit Sie langfristig auf Arbeitslosengeld I und II verzichten können.
Vor der Gründung
Wie sieht es denn bei Ihnen aus? Haben Sie bereits gegründet? Planen Sie Ihre Selbstständigkeit noch, gibt es folgende Möglichkeiten der finanziellen Förderung:
Gründungszuschuss: Diesen erhalten Sie, wenn Sie arbeitslos sind und noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
Einstiegsgeld: Diesen Zuschuss erhalten Sie für maximal 24 Monate, wenn Sie erwerbsfähig und hilfsbedürftig sind und sich selbstständig machen.
Beide Förderungen beantragen Sie bei Ihrer Arbeitsagentur. Stellen Sie Ihre Geschäftsidee mit Businessplan und der positiven Stellungnahme eines Experten Ihrem Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur vor.
Nach der Gründung
Sie arbeiten bereits mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihrer selbstständigen Tätigkeit, kommen aber trotzdem nicht über die Runden? Als hilfsbedürftiger Freiberufler oder Gewerbetreibender können Sie Arbeitslosengeld II beziehen. Sie können mit Unterstützung rechnen, wenn kein Partner oder Angehöriger für Sie aufkommen muss und Ihnen ohne anrechenbares Vermögen zu wenig Geld für Ihren Grundbedarf übrig bleibt. Zudem erhalten hilfsbedürftige Selbstständige Eingliederungshilfen, wenn die selbstständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist. Dazu zählen Darlehen und Zuschüsse für Beratungen oder die Anschaffung von Dingen, die Sie für die Selbstständigkeit benötigen.
Tipp: Liegt Ihre Bedürftigkeit an den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung? Alternativ zum Arbeitslosengeld II können Sie auch einen Krankenversicherungszuschuss beantragen.
Lassen Sie sich zu den Fördermöglichkeiten am besten von Ihrer Arbeitsagentur beraten. Erste Informationen finden Sie auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de unter "Bürgerinnen und Bürger", "finanzielle Hilfen".