Selbstständige: Ab August wieder Anspruch auf Krankengeld
Diese Ungerechtigkeit macht der Gesetzgeber nun wieder rückgängig: Nach dem neuen „Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“, das der Bundesrat am 3.4.2009 verabschiedet hat, ist ab dem 1.8.2009 vorgesehen, dass Sie auch als Selbstständiger ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben, wenn Sie ab diesem Zeitpunkt den allgemeinen Beitragssatz von 14,9 % (statt bisher 14,3 % bei dem Wahltarif ohne Anspruch auf Krankengeld) geleistet haben. Problematischer ist es, wenn Sie bereits privat eine Zusatzversicherung für Krankengeld abgeschlossen haben. Denn noch ist unklar, ob Sie die Zusatzversicherung wegen der neuen Rechtslage kurzfristig kündigen können.