Für eine Satzungsänderung müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen:
· Zuständiges Vereinsorgan ist die Mitgliederversammlung - sofern in der noch gültigen Satzung keine andere Modalität vorgeschrieben ist.
· Setzen Sie die Mitglieder in der Einladung zur Jahreshauptversammlung von der geplanten Änderung in Kenntnis.
· Es reicht nicht aus, nur den Punkt "Satzungsänderung" in die Tagesordnung zu schreiben. Führen Sie alle beabsichtigten Änderungen exakt auf.
· Die gesetzliche Regelung (§33 Abs. 1 BGB) besagt, dass 3/4 der auf der Versammlung erschienenen Mitglieder der Änderung zustimmen müssen. Prüfen Sie Ihre aktuelle Satzung nach abweichenden Bestimmungen.
· Nur die abgegebenen Stimmen werden berücksichtigt, Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen nicht mit. Beispiel: Von 100 anwesenden Mitgliedern stimmen 60 für die Änderung, 20 dagegen, 20 enthalten sich. Der Antrag ist angenommen, da die 20 Enthaltungen nicht gezählt werden.
Alexander Blankenstein, Rechtsanwalt und Vereinsrechtsexperte, Köln, Tel. 0221 27127-00