Unterschied Arbeitskleidung und Schutzkleidung
Was versteht man unter Arbeitskleidung?
Es gibt viele Begriffe für die Kleidung, die am Arbeitsplatz getragen wird. In den meisten Fällen wird von Arbeitskleidung, Dienst- oder Berufskleidung gesprochen. Nach den Bestimmungen der DGUV-Regel 112-189 „Benutzung von Schutzkleidung“ werden die Begriffe vom Gesetzgeber wie folgt definiert:
- Arbeitskleidung ist eine Kleidung, die anstelle, in Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird. Sie hat keine spezifische Schutzfunktion gegen schädigende Einflüsse.
- Berufskleidung ist eine berufsspezifische Arbeitskleidung, die als Standes- oder Dienstkleidung, etwa die Uniform, getragen wird. Sie ist keine Kleidung mit spezifischer Schutzfunktion.
Wie Sie den Definitionen entnehmen können, handelt es sich bei beiden Kleidungsarten um solche, die keine spezifische Schutzfunktion für die Kollegen, also für deren Sicherheit und Gesundheit, haben. Mit dem Schutz der Privatkleidung ist lediglich gemeint, dass die private Kleidung nicht verschmutzt oder beschädigt werden soll.
Ein typisches Beispiel für Arbeitskleidung ist der „Blaumann“, der über der privaten Kleidung getragen wird und den Sie wahrscheinlich vom gelegentlichen Handwerken oder der Gartenarbeit her kennen.
Was ist Schutzkleidung?
Neben der Arbeits-, Berufs- oder Dienstkleidung, die eher zum Erkennen des Personals bzw. zum Schutz der Privatkleidung getragen wird, definiert der Gesetzgeber in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Regeln den Begriff der Schutzkleidung, so auch in der DGUV 112-189: „Schutzkleidung ist eine Persönliche Schutzausrüstung, die den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützen soll. Die verschiedenen Ausführungen der Schutzkleidung können gegen eine oder mehrere Einwirkungen schützen.“
Während bei der Arbeitskleidung keine spezifische Schutzfunktion vorhanden ist, soll die Schutzkleidung gegen mechanische oder thermische Einwirkungen sowie Kontaminationen mit möglichen Infektionsfolgen schützen.
Auch Wetterschutzkleidung bei Arbeiten im Freien oder Warnkleidung bei Arbeiten im Straßenverkehr, wie etwa im Rettungsdienst, gehört zur Schutzkleidung. Als Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) soll die Schutzkleidung möglichen Gefahren vorbeugen, die mit einer Tätigkeit verbunden sind.
Was sind die Unterschiede zwischen Arbeitskleidung und Schutzkleidung?
Arbeitskleidung und Schutzkleidung sind zwei wichtige Kategorien von Bekleidung, die im beruflichen Umfeld verwendet werden, aber sie haben unterschiedliche Zwecke und Eigenschaften. Arbeitskleidung ist in erster Linie dazu gedacht, den Träger bei der Ausführung seiner beruflichen Aufgaben zu unterstützen. Sie ist funktional, erlaubt oft einen Wiedererkennungswert und ist auf die Anforderungen des jeweiligen Berufs abgestimmt, bietet jedoch keinen spezifischen Schutz vor Gefahren. Schutzkleidung hingegen ist speziell darauf ausgelegt, den Träger vor bestimmten Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Sie erfüllt strenge Normen und Vorschriften und bietet einen deutlich höheren Schutz als herkömmliche Arbeitskleidung.
Merkmal | Arbeitskleidung | Schutzkleidung |
---|---|---|
Zweck | Funktionalität, Komfort und Wiedererkennung im Arbeitsalltag | Schutz vor spezifischen Gefahren |
Schutzfunktion | Keine spezifische Schutzfunktion | Bietet Schutz vor chemischen, mechanischen oder thermischen Gefahren |
Materialien | Robuste, pflegeleichte Materialien | Hochspezialisierte, technische Materialien wie feuerfeste Stoffe, schnittfeste Fasern |
Design | Häufig auf einheitliches Erscheinungsbild ausgelegt | Vorrangig auf Schutz und Sicherheit ausgelegt |
Normen und Vorschriften | Keine speziellen Normen erforderlich | Strenge gesetzliche Vorgaben und EN-Normen müssen erfüllt werden |
Einsatzbereiche | Breites Spektrum, z.B. Handwerk, Service, Produktion | Hochrisikoberufe wie Feuerwehr, Chemieindustrie, Baugewerbe, Metallverarbeitung |
Verpflichtung | Freiwillig, Arbeitgeber kann entscheiden, ob eine Arbeitskleidung zu tragen ist (muss vertraglich festgehalten werden) | Gesetzliche Pflicht, Bereitstellung hat vom Arbeitgeber zu erfolgen |
Wichtig zur Arbeitskleidung: Je nach Vertragsgestaltung bzw. Vereinbarung ist die Beschaffung den Beschäftigten überlassen oder die Kleidung wird vom Arbeitgeber gestellt. Grundsätzlich ist es auch zulässig, dass die Beschäftigten an den Kosten beteiligt werden, sofern diese im normalen Verhältnis zum Verdienst stehen.
Wie erfolgt die Reinigung von Arbeits- und Schutzkleidung?
Wie vom Gesetzgeber in der Biostoffverordnung gefordert, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass Schutzkleidung bzw. kontaminierte Arbeitskleidung gereinigt wird. Stellen Sie sicher, dass die Kollegen diese Kleidung auf keinen Fall mit nach Hause nehmen und selbst waschen.
Leider gibt es immer noch den Irrglauben, dass bei Einhaltung von Hygienestandards auch Schutzkleidung oder kontaminierte Arbeitskleidung durch die Kollegen selbst gereinigt werden kann. Verschiedene Urteile von Verwaltungsgerichten bestätigen jedoch, dass dies ein Verstoß gegen das Regelwerk zum Arbeitsschutz ist.