Datenverarbeitung in Drittstaaten

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Rund um das Thema Drittstaatentransfer gibt es häufig neue Gesetze, Urteile und Erlasse. Da tragen Sie als Datenschutzbeauftragter eine enorm hohe Verantwortung:
- Die Geschäftsleitung verlässt sich darauf, dass Sie alles richtig machen und nichts übersehen
- Die Behörden überprüfen penibel jeden einzelnen Vorgang
- Falls doch einmal was passiert, erwarten Sie extreme Geldstrafen
Zugleich haben Sie nicht die Zeit die textlich sehr umfangreichen Artt. 44 bis 50 DSGVO zu lesen, welche zudem noch etliche Auslegungsfragen aufwirft. Und schon jetzt ist abzusehen, dass die speziellen Regelungen um einiges mehr werden.
Die Lösung: Vertrauen Sie dem Praxisleitfaden „Datenverarbeitung in Drittstatten“. Er ist Ihr Kompass durch die Regelungen und anhand von Praxisbeispielen verdeutlicht er auch die Auswirkungen. Passend dazu erwartet Sie ein Webinar!
Als Datenschutzbeauftragter lastet große Verantwortung auf Ihnen! Sie erhalten mit diesem Praxisleitfaden einfache Erklärungen von komplexen Regelungen, sowie Praxisbeispiele.
Lesen Sie z. B. alles über:
- Drittlandübermittlung in der DSGVO (Art. 44-50 DSGVO)
- Prüfung des Datentransfers: Wann liegt eine Übermittlung in ein Drittland vor?
- EWR-Länder: Vermeiden Sie dieses Missverständnis!
- Auftragsdatenverarbeitung und Joint Controllership im Drittland
- Vereinigtes Königreich: Drittland ab dem 01.01.2021 und Übergangszeitraum bis 31.12.2020
Unser Versprechen: Gewissheit, dass Sie alle gesetzlichen Forderungen erfüllen und Sie keine Probleme mit der Aufsichtsbehörde bekommen, sowie Durchblick und Hintergrundwissen. Außerdem sind Sie auf dem neusten datenschutzrechtlichen Kenntnisstand.
Produktvorteile
- Gewährleistet aktuellen datenschutzrechtlichen Informationsstand
- Durchblick und Hintergrundwissen
- Praxisbeispiele und Checklisten
- Leicht verständliche Aufbereitung der Themen
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