Mitarbeitervertretung

Für Einrichtungen und Betriebe von Religionsgemeinschaften gelten gesonderte Arbeitsrechtsgrundlagen mit konfessioneller Verortung. Diese sehen auch vor, dass sich Beschäftigte zu Interessenvertretungen zusammenschließen können, die schlicht Mitarbeitervertretungen (MAV's) genannt werden und in Ihrem Rechte- und Pflichtenkorpus Ähnlichkeiten zu  Personal- und Betriebsräten aufweisen. Auch Mitglieder dieser Vereinigungen werden hier im Shop fündig und erhalten wertvolle Tipps für Ihre tägliche Arbeit!
FAQs – die Antworten zu den wichtigsten Fragen der Arbeitnehmervertreter
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