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Wohnung gewerblich nutzen: Wann erlaubt?

Existenzgründer und Start-ups müssen zum Start ihrer Selbstständigkeit eine genaue Kostenkalkulation aufstellen, um langfristig eine profitable selbstständige Tätigkeit aufzubauen. Gerade am Anfang einer Tätigkeit als Kleinunternehmer oder Existenzgründer liegt es nahe, die eigene Wohnung auch gewerblich zu nutzen. Wer aus der eigenen Wohnung mit der Selbstständigkeit beginnt, kann Hunderte von Euro pro Monat an Mietausgaben sparen. Doch darf man eine gemietete Wohnung überhaupt gewerblich nutzen? In diesem Artikel werden die verschiedenen Aspekte der gewerblichen Nutzung von Mietwohnungen und Immobilien beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis

Ab wann liegt eine gewerbliche Nutzung einer Wohnung vor?

Man spricht rechtlich von einer gewerblichen Nutzung, wenn in der Wohnung selbstständige berufliche Tätigkeiten mit dem Ziel ausgeführt werden, einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen.

Die wichtigsten Kriterien für eine gewerbliche Nutzung sind:

  • Die Tätigkeit wird regelmäßig und selbstständig ausgeübt, um Einnahmen zu erzielen.
  • Es findet eine aktive Teilnahme am Wirtschaftsverkehr statt, beispielsweise durch Anbieten von Waren oder Dienstleistungen.
  • Die Tätigkeit hat eine gewisse Häufigkeit und Dauer und geht über eine rein gelegentliche Beschäftigung hinaus.
  • Es werden Kunden oder Geschäftspartner in der Wohnung empfangen.
  • Die Wohnung wird für Bürotätigkeiten, ein Ladengeschäft, als Arztpraxis oder für andere typische Gewerbezwecke genutzt.

Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung der Wohnung. Ob eine gewerbliche Nutzung vorliegt, hängt von verschiedenen Faktoren und dem Einzelfall ab.

Die eigene Wohnung darf stets für Homeoffice genutzt werden!

Seit der Corona-Pandemie ist Homeoffice in Deutschland weit verbreitet. Die Nutzung einer Wohnung für Homeoffice im Rahmen einer unselbstständigen Anstellung ist üblicherweise ohne Genehmigung zulässig.

Ist die gewerbliche Nutzung einer gemieteten Wohnung zulässig?

Die gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung für eine selbstständige Tätigkeit ist nicht ohne Weiteres zulässig. Es bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) muss der Mieter den Vermieter um Erlaubnis bitten, wenn er die Wohnung gewerblich nutzen möchte (BGH, Urteil vom 14. Juli 2009 – VIII ZR 165/08).

Urteil zur gewerblichen Nutzung einer Mietwohnung

„Geschäftliche Aktivitäten des Mieters in der Wohnung, die nach außen in Erscheinung treten, muss der Vermieter grundsätzlich nicht ohne entsprechende Vereinbarung dulden. Er kann jedoch nach Treu und Glauben verpflichtet sein, die Erlaubnis zur teilgewerblichen Nutzung zu erteilen, wenn es sich um eine Tätigkeit ohne Mitarbeiter und ohne ins Gewicht fallenden Kundenverkehr handelt. Hierfür trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast.“

Ohne eine Genehmigung riskiert der Mieter eine Kündigung des Mietvertrages.

Welche Folgen drohen, wenn keine Genehmigung durch den Vermieter eingeholt wird?

Wenn der Mieter die Wohnung ohne Genehmigung des Vermieters gewerblich nutzt, riskiert er eine Abmahnung und im schlimmsten Fall die Kündigung des Mietvertrages. Der Vermieter kann bei Schäden zusätzlich Schadenersatzansprüche geltend machen.

Was sind die Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung?

Die gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung erfordert nicht nur die Zustimmung des Vermieters. In der Regel muss bei einer überwiegenden gewerblichen Nutzung ebenfalls eine Genehmigung der zuständigen Behörden erfolgen. Dies ist der Fall, da die gewerbliche Nutzung eine Nutzungsänderung von Wohnraum zu Gewerbe darstellt.

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn die Immobilie eine neue, andere Zweckbestimmung als bisher erhält. Dies trifft beispielsweise auf ein Büro mit Kundenverkehr, eine Praxis oder ein Ladengeschäft zu.

Eine Nutzungsänderungsgenehmigung muss selbst dann eingeholt werden, wenn keine baulichen Änderungen vorgenommen werden.

Die Genehmigungsfähigkeit des Objekts hängt davon ab, ob die neue Nutzung mit den baurechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Ist sie nicht genehmigungsfähig, kann das Objekt nicht gewerblich genutzt werden.

Für die neue gewerbliche Nutzung müssen in vielen Fällen abweichende öffentlich-rechtliche Vorgaben erfüllt werden. Dies betrifft unter anderem den Brandschutz, die Nutzung von Stellplätzen oder die Gewährleistung der Barrierefreiheit.

Häufig ist zusätzlich eine arbeitsschutzrechtliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nötig. Dies kann zusätzliche Toiletten, den Einbau einer Lüftung oder die Nutzung des Aufzugs betreffen. Für bestimmte Gewerbe wie Handwerk oder Gastronomie können zudem weitere Genehmigungen notwendig sein.

Was sind die Vorteile der gewerblichen Nutzung gemieteter Wohnungen?

Die gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung kann verschiedene Vorteile bieten:

  1. Kosteneinsparungen: Die Nutzung der eigenen Wohnung als Büro kann Kosten für die Anmietung zusätzlicher Geschäftsräume sparen.
  2. Flexibilität: Die Arbeit von zu Hause aus bietet eine höhere Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeitgestaltung.
  3. Steuervorteile: Unter bestimmten Voraussetzungen können Mieter die Kosten für das Homeoffice steuerlich geltend machen.
  4. Kombination von Privat- und Arbeitsleben: Die Arbeit in der eigenen Wohnung kann die Work-Life-Balance verbessern.

Kann ein Gewerbe in einem reinen Wohngebiet eröffnet werden?

In einem Wohngebiet ist die Ansiedlung von Gewerbebetrieben aus guten Gründen eingeschränkt. Eine gewerbliche Nutzung im Wohngebiet wird auf Antrag erlaubt, wenn sie das Wohnumfeld nicht beeinträchtigt.

Typischerweise gilt eine Bürotätigkeit ohne Kundenverkehr für viele Baubehörden als unproblematisch. Es ist sinnvoll, sich bei den örtlichen Baubehörden über die regional gültigen Vorgaben zu erkundigen und eine Genehmigung einzuholen.

Welche Gewerbe dürfen in Wohnraum ausgeübt werden? Welche nicht?

Welche Gewerbe in der eigenen Wohnung ausgeübt werden dürfen, zeigt die folgende Tabelle:

Erlaubte TätigkeitenNicht zulässig
Büroarbeiten ohne PublikumsverkehrHandwerkliche Tätigkeiten
Freiberufliche Tätigkeiten (Autor, Übersetzer)Gastronomie
Fotograf ohne PublikumsverkehrTätigkeiten mit erheblichem Kundenverkehr
Textilverarbeitendes GewerbeProduktion mit Maschinen
SchmuckherstellungLadenlokale
Versicherungsagentur ohne PublikumsverkehrTätigkeiten, die Lärm und Geruchsbelästigung verursachen
IT-Dienstleistungen 
Tätigkeit als Tagesmutter 
Unterricht und Nachhilfe 
Tabellarische Übersicht: Welche Gewerbe dürfen in Wohnraum ausgeübt werden.

Darf man in seiner Wohnung unterrichten?

Grundsätzlich gilt, dass es erlaubt ist, in der eigenen Wohnung zu unterrichten, solange mietrechtliche und baurechtliche Vorschriften (Brandschutz, Fluchtwege) erfüllt sind. Darüber hinaus muss die Wohnung über ausreichend Platz und eine geeignete Raumaufteilung verfügen sein, um einen separaten Unterrichtsraum einzurichten. Dieser sollte über ausreichende Belüftung, Beleuchtung und Sicherheitsaspekte wie einen zweiten Ausgang verfügen.

Darf man in seiner Wohnung seine Tätigkeit als Tagesmutter ausüben?

Die Tätigkeit als Tagesmutter ist in einer Mietwohnung möglich. Sie erfordert wie alle anderen selbstständigen Tätigkeiten die Zustimmung des Vermieters sowie gegebenenfalls eine Genehmigung der zuständigen Behörden.

Sind Hausbesuche erlaubt?

Sind gelegentliche Kundenbesuche in der Mietwohnung erforderlich, sind diese in der Regel erlaubt. Entscheidend ist, dass die Hausbesuche in einem Umfang erfolgen, der die Nachbarn nicht beeinträchtigt. Regelmäßiger Kundenverkehr bedarf der Zustimmung des Vermieters und könnte zu Problemen in der Nachbarschaft führen.

Dürfen Eigentumswohnungen zur gewerblichen Nutzung herangezogen werden?

Eigentümer von Wohnungen dürfen diese grundsätzlich gewerblich nutzen, solange dies mit der Teilungserklärung und der Hausordnung vereinbar ist. Auch bei der Nutzung der eigenen Immobilie ist die baurechtliche Zulässigkeit zu prüfen.

Darf man die eigene Wohnung mit Feriengästen untervermieten?

Die Möglichkeit, die eigene Wohnung an Feriengäste zu untervermieten, hängt von lokalen Gesetzen, der Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft sowie bestimmten Voraussetzungen ab. In einigen Städten, beispielsweise in Berlin, ist eine Registrierung erforderlich und es können kommunale Gebühren anfallen.

Kann die gewerbliche Nutzung steuerlich geltend gemacht werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für das Homeoffice steuerlich geltend gemacht werden.

Laut § 4 Abs. 5 Nr. 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Mieter die anteiligen Mietkosten, Nebenkosten und Ausstattungskosten absetzen, sofern das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet.

Als Pauschale können einmalig pro Jahr 1.260 Euro im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.