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Gewährleistungsausschluss als Unternehmer: Wann & wie möglich?

Ein Gewährleistungsausschluss wird immer wieder versucht - sowohl im B2B- als auch im B2C-Geschäft. Doch selbst Privatverbraucher, die beispielsweise bei Ebay gebrauchte Waren veräußern, nehmen einen Satz wie „Verkauf ohne Gewährleistung“ oder „Gewährleistung ausgeschlossen“ auf. Allerdings sind solche Gewährleistungsausschlüsse oft ungültig. Wann Sie als Unternehmer einen Ausschluss der Gewährleistung vereinbaren dürfen und welche Klausel tatsächlich rechtens ist, verrate ich Ihnen in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis

 

Ausschluss der Gewährleistung: Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist das? Wird die Gewährleistung ausgeschlossen, müssen Verkäufer nicht für Mängel an einer Ware, die bei Verkauf schon bestanden haben, haften.
  • Wann ist es möglich? Gegenüber Privatverbrauchern ist der Ausschluss der Gewährleistung durch ein Unternehmen nicht möglich. Sie kann höchstens unter bestimmten Umständen verkürzt werden. Bei einem B2B-Geschäft ist der Ausschluss der Gewährleistung möglich.
  • Besonderheiten: Ein großer Unterschied besteht darin, ob es sich um den Verkauf von Neuware oder von Gebrauchtware handelt. Hierbei gelten unterschiedliche Regelungen für den Ausschluss der Gewährleistung.

Was ist die Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist im Schuldrecht verankert. Sie soll sicherstellen, dass Verbraucher bzw. Kunden ein Recht darauf haben, dass gekaufte Ware oder Dienstleistungen ohne Mängel funktionieren. Anbieter sind in der Pflicht, Waren und Dienstleistungen so anzubieten, dass sie fehlerfrei sind.

Ist das nicht der Fall, sind sie dazu verpflichtet Mängel, ohne einen Aufpreis für die Kunden oder die Verbraucher, zu beheben. Die Gewährleistung gilt aber nur, wenn der Schaden bereits zum Verkaufszeitpunkt bestanden hat. Haben Kunden ihn selbst verursacht, gilt die Gewährleistung nicht.

Was versteht man unter einem Gewährleistungsausschluss?

Mit einem Gewährleistungsausschluss schützen sich Verkäufer vor der Haftung, die sie nach einem Verkauf eigentlich haben. Wird die Gewährleistung ausgeschlossen, dann müssen Verkäufer bei Mängeln an einer Ware oder einer mangelhaften Dienstleistung keinen kostenfreien Ersatz für den Käufer bereitstellen.

Allerdings ist ein Gewährleistungsausschluss nicht bei allen Geschäften möglich. Er hängt davon ab, ob der Verkauf B2C oder B2B erfolgt, also an Privatkunden oder an Geschäftskunden erfolgt. Auch ob es sich um Neuware oder um Gebrauchtware handelt, kann einen Einfluss darauf haben, ob ein Gewährleistungsausschluss möglich ist.

Dürfen Unternehmen bei Privatverbrauchern die Gewährleistung ausschließen?

Gegenüber Privatverbrauchern dürfen Unternehmen die Gewährleistung nicht ausschließen. Sie besteht gegenüber Privatkunden grundsätzlich immer.

Es können jedoch gewisse Schadensersatzansprüche ausgeschlossen werden. Diese betreffen jedoch nicht Ansprüche, die bei einer Verletzung von Gesundheit, Körper und Leben entstehen.

Wann ist eine Verkürzung des Gewährleistungsausschlusses erlaubt?

Unternehmer dürfen die Gewährleistung gegenüber Privatverbrauchern nicht immer verkürzen, jedoch in folgendem Fall:

Art des Verkaufs Gesetzliche Gewährleistung Verkürzung
Neue Ware von Unternehmen an Privatverbraucher 2 Jahre Nicht möglich
Gebrauchte Ware von Unternehmen an Privatverbraucher 2 Jahre Kann in den AGBs unter strengen Voraussetzungen auf 1 Jahr verkürzt werden
Tabelle zur Verkürzung des Gewährleistungsausschlusses.

Damit eine Verkürzung der Gewährleistung beim Verkauf von gebrauchten Waren rechtswirksam ist, muss das Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Informierung des Privatverbrauchers über die verkürzte Gewährleistung (vor dem Vertragsabschluss)
  • Vorliegen einer deutlichen und separaten Einigung über die Verkürzung

Gewährleistungsausschluss zwischen Privatverbrauchern erlaubt?

Wird ein Verkauf zwischen zwei Privatverbrauchern getätigt, wie es häufig bei Ebay der Fall ist, dann ist ein Gewährleistungsausschluss zulässig. Die Gültigkeit des Ausschlusses ist jedoch stets an eine richtige Formulierung gekoppelt. Sollte die verwendete Klausel zum Gewährleistungsausschluss nicht anerkannt werden, gilt stets die gesetzliche Gewährleistung.

Gewährleistungsausschluss bei B2B-Geschäften – erlaubt?

Handelt es sich um B2B-Verkäufe, also den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen zwischen zwei Unternehmen, dann gelten andere Regeln für den Gewährleistungsausschluss.

Vorab kann aber gesagt werden: Ein Gewährleistungsausschluss ist im B2B-Bereich grundsätzlich möglich.

Ob eine Gewährleistung ausgeschlossen oder verkürzt werden kann, hängt davon ab, ob es sich um den Verkauf von Gebrauchtware oder Neuware handelt.

Bei Neuware kann die Gewährleistung mittels einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verkürzt werden. Bei Gebrauchtwaren kann die Gewährleistung mit einer Klausel in den AGB sogar gänzlich ausgeschlossen werden.

Art des Verkaufs Gesetzliche Gewährleistung Verkürzung
Neue Ware von Unternehmen an Unternehmen 2 Jahre Bis auf 1 Jahr möglich
Gebrauchte Ware von Unternehmen an Unternehmen 2 Jahre Gewährleistungsausschluss ist möglich – somit Verkürzung auf 0
Tabelle zur Verkürzung des Gewährleistungsausschlusses im B2B.

Wann eine längere Gewährleistung gilt

Es gibt auch Waren, auf die Händler eine längere Gewährleistung geben müssen. Auf Baustoffe und Bauwerke muss zum Beispiel laut BGB eine Gewährleistung von fünf Jahren gegeben werden.

Was sind die Voraussetzungen für einen wirksamen Gewährleistungsausschluss?

Die Voraussetzung für einen wirksamen Gewährleistungsausschluss ist, dass er überhaupt zugelassen ist. Geregelt wird dies im BGB und hängt von den Vertragsparteien sowie der Ware ab, die verkauft wird.

Außerdem muss der Gewährleistungsausschluss korrekt formuliert sein, denn andernfalls kann er unwirksam sein.

Wann ist ein Gewährleistungsausschluss nichtig?

Ein Gewährleistungsausschluss kann bei falscher Formulierung unwirksam sein. Weitere Grenzen sind diese:

  • Es liegt eine arglistige Täuschung durch den Verkäufer vor. Diese muss der Käufer nachweisen können.
  • Es wurde eine konkrete Beschaffenheit der Ware vereinbart, die nun nicht vorliegt.
  • Dasselbe gilt für eine zugesicherte Eigenschaft, über die eine Ware oder eine Dienstleistung doch nicht verfügt.
  • Auch wenn bei der Überprüfung der Ware ein Mangel nicht erkennbar sein konnte, da die Ware dafür erst hätte zerlegt werden müssen, ist der Gewährleistungsausschluss hinfällig.

Achtung: Stimmt ein Käufer dem vertraglichen Ausschluss der Gewährleistung vor dem Kauf zu, dann verzichtet er somit auf seine Rechte, die er bei einem Mangel hätte. Den Nachweis über diesen Verzicht muss der Verkäufer leisten – er kann zum Beispiel in den Kaufvertrag geschrieben werden.

Wo wird ein Gewährleistungsausschluss fixiert?

Soll die Gewährleistung ausgeschlossen werden, sind die AGBs üblicherweise der Ort, an dem so etwas fixiert ist. Dort steht dann häufig eine entsprechende Formulierung. Auch im Kaufvertrag kann ein Gewährleistungsausschluss festgehalten werden.

Gewährleistungsausschluss: B2B-Musterformulierung

Eine Gewährleistungsausschluss kann wie folgt formuliert sein:

„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger beziehungsweise vorsätzlicher Verletzung der Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.“

Dabei ist die Gewährleistung im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen und somit der Gewährleistungsausschluss auf Basis der Rechtsprechung im BGB zulässig.

Unzulässige Formulierungen in C2C-Geschäft

Unter Privatpersonen ist z.B. häufig die Formulierung „gekauft wie gesehen“ üblich. Dabei handelt es sich nicht um einen rechtmäßigen, vollständigen Gewährleistungsausschluss, denn er bezieht sich nur auf äußere Mängel.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden häufig miteinander verwechselt und etwas, das eigentlich eine Gewährleistung ist, wird Garantie genannt und andersherum. Dabei gibt es große Unterschiede:

Gewährleistung Garantie
Gesetzlich geregelt Konditionen werden von Verkäufer oder Hersteller festgelegt
2 Jahre bei Neuware, 1 Jahr bei gebrauchten Gütern Dauer der Garantie wird vom Anbieter selbst festgelegt (üblich sind 2 Jahre)
Gilt nur bei Sachmängeln, nicht bei selbst verschuldeten Mängeln Greift auch bei Mängeln, die Käufer selbst verschuldet haben
Der Anspruch besteht nur gegenüber dem Händler Der Anspruch besteht gegenüber dem Händler sowie dem Hersteller
Tabelle zum Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.

Eine Garantie wird immer freiwillig gegeben. Eine Gewährleistung ist im BGB festgelegt und kann nur in den genannten Fällen ausgeschlossen werden.

Wichtig: Kunden haben das Recht, sich trotz einer vorhandenen Garantie auf die Gewährleistung zu berufen. Verkäufer sollten dabei berücksichtigen, dass die Gewährleistung immer die gesamte Ware abdeckt, während bei einer Garantie nur die Konditionen gelten, die ein Hersteller vorgegeben hat.

Welche Folgen drohen Unternehmern neben dem Anspruch auf Gewährleistung?

Die Gewährleistung bezieht sich lediglich auf den Mangel an der jeweiligen Ware. Beim Kauf von mangelhafter Ware gibt es einige weitere Ansprüche, die Käufer geltend machen können.

Der erste Schritt ist die Nacherfüllung. Dabei besteht für den Käufer folgende Wahl:

  • Nachbesserung, also Reparatur
  • Nachlieferung, also ein neues Produkt

Falls die Nacherfüllung vom Verkäufer nicht geleistet werden kann, haben Käufer weitere Rechte:

  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Minderung des Kaufbetrags
  • Schadenersatz (wenn der Verkäufer Schuld am Mangel hat)

Hinweis: Kannte der Käufer den Fehler bei Kauf, entfällt nach dem Gesetz die Gewährleistung.

Wie unterscheidet sich der Gewährleistungsanspruch bei Kaufleuten, die dem HGB unterliegen?

Kaufleute, die ein Handelsgewerbe betreiben, unterliegen anderen gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Für sie ist nicht das BGB relevant, sondern das HGB, das Handelsgesetzbuch.

§377 HGB sieht vor, dass Kaufleute nach dem Kauf von Ware diese sofort untersuchen und etwaige Mängel sofort anzumelden haben. Diese Pflicht heißt Rügepflicht. Erfolgt dies nicht, gilt die Ware als mängelfrei. Einzig wenn es sich um versteckte Mängel handelt, die bei der Warenkontrolle nicht sofort auffallen, kann dafür eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden. Andernfalls ist eine spätere Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen.

FAQ zum Ausschluss der Gewährleistung

Rund um das Thema Gewährleistungsausschluss gibt es viele Fragen:

In den ersten sechs Monaten müssen die Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht schon zum Verkaufszeitpunkt vorlag, wenn sie der Gewährleistung entgehen wollen. Nach sechs Monaten ändert sich die Beweislast und die Verbraucher müssen nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat. Auch muss bei einer so späten Reklamation begründet werden, weshalb so lange gewartet wurde, den Mangel zu melden.
In der Regel genügt ist, wenn Sie nach den Vorgaben des Händlers reklamieren. Das kann per Telefon oder per E-Mail geschehen. Falls Sie keine Bestätigung erhalten, können Sie ein Einschreiben schicken. Beschreiben Sie den Mangel und setzen Sie eine Frist für die Nacherfüllung. Außerdem sollten Sie den Fehler beziehungsweise Zustand der defekten Ware mit Fotos dokumentieren.