Betrieblicher Datenschutz: Diskussionshilfe – Wie viel Zeit braucht ein Datenschutzbeauftragter für seine Arbeit?
Die Frage kommt entweder von Geschäftsführern oder von Datenschutzbeauftragten, jeweils mit unterschiedlichen Beweggründen. Meine Antwort lautet dann meist:
Betrieblicher Datenschutz: 20 Prozent der Arbeitszeit ist zu wenig für den Datenschutzbeauftragten
Eine pauschalierte Angabe, die da lautet, ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter muss mindestens 20 % seiner Zeit für diese Aufgabe freigestellt sein, ist nicht seriös. Bei einem Großunternehmen reichen 20 % beispielsweise sicherlich nicht aus.
Aber: Eine absolute Untergrenze lässt sich jedoch schon definieren. Man kann einfach mal zusammenrechnen: Allein um auf dem aktuellen Stand zu bleiben, sollte dem DSB pro Woche im Schnitt mindestens eine Stunde zur Verfügung stehen. Diese Zeit geht schon für das Lesen dieses Newsletters, einer Fachzeitung, der Tagespresse oder von neuen Gesetzentwürfen salopp gesagt „drauf“.
Betrieblicher Datenschutz: Untere Grenze von 10 Prozent der Arbeitszeit für kleinere Unternehmen
Rechnet man für Aktualisierung der Dokumente, regelmäßige Gespräche mit den Fachabteilungen, Kontrollaufgaben und Mitarbeiterschulungen so sind das noch mindestens 2 Stunden zusätzlich. So nähert man sich recht bald einer unteren Grenze von 10 % an – selbst bei kleineren Unternehmen. Viele Datenschutzbeauftragte wären froh, wenn sie dieses Zeitvolumen zur Verfügung hätten … und mancher Chef sah nach dem Gespräch mit mir die Arbeit seines Datenschutzbeauftragten in einem neuen Licht.