Krankengeld und Dienstwagen: Wie rechnet man das ab?

Wenn ein Beschäftigter seit einiger Zeit krank ist, die Entgeltfortzahlung demnächst ausläuft und der Mitarbeiter folglich Krankengeld beziehen muss, stellt sich für viele Arbeitgeber folgende Frage: Muss der betroffene Arbeitnehmer dann seinen Dienstwagen, den er auch zur Privatnutzung hat, zurückgeben? Müssen wir etwas abrechnen, wenn der Beschäftigte den Dienstwagen auch während seines Krankengeldbezugs behält?
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Hat ein arbeitsunfähiger Mitarbeiter Anspruch auf einen Dienstwagen?

Grundsätzlich gilt: Fährt ein Beschäftigter mit seinem Firmenwagen auch privat, hat er während seiner Arbeitsunfähigkeit weiterhin Anspruch auf die Nutzung des Fahrzeugs.

Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist das Zur-Verfügung-Stellen eines Dienstwagens auch zur Privatverwendung neben dem Arbeitsentgelt eine weitere Gegenleistung für die geschuldete Arbeit.

Wann muss der arbeitsunfähige Mitarbeiter den Dienstwagen zurückgeben?

Daher hat der Mitarbeiter während seines Bezugs von Arbeitsentgelt bzw. einer Entgeltfortzahlung Anspruch auf den Dienstwagen zur privaten Verwendung.

Wenn der Mitarbeiter aber länger krank ist und Krankengeld bezieht, muss er den Firmenwagen zurückgeben. Nur während der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung hat er Anspruch auf die Nutzungsmöglichkeit, so das BAG (Urteil vom 14.12. 2010, AZ: 9 AZR 631/09).

Allerdings steht es Ihrem Unternehmen frei, dem Beschäftigten den Dienstwagen auch während seines Krankengeldbezugs zu überlassen. Der daraus resultierende geldwerte Vorteil zählt nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt (§ 23c Sozialgesetzbuch (SGB) IV), wenn er zusammen mit der Entgeltersatzleistung (z. B. dem Krankengeld oder Mutterschaftsgeld) das Nettoarbeitsentgelt des Mitarbeiters um nicht mehr als 50 € im Monat übersteigt (Freigrenze).

Wie wird der Beitrag vom Dienstwagen bei Krankengeld berechnet?

Ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens verfügt über einen Firmenwagen (Bruttolistenpreis 20.000 €). Der geldwerte Vorteil für dessen private Nutzung beträgt bei Anwendung der 1-%-Methode damit monatlich 200 €. Der Nettolohn des Mitarbeiters beträgt 2.700 € monatlich. Im Dezember 2021 erhält er für 15 Tage Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit. Das tägliche Krankengeld beträgt 72 €.

Sie rechnen folgendermaßen:

Das tägliche Krankengeld (90 % des Nettoentgelts) beträgt 2.700 € : 30 = 90 × 90 % = 81 €

Das tägliche Nettoarbeitsentgelt beträgt 2.700 € : 30 = 90 €

Der tägliche geldwerte Vorteil beträgt 200 € : 30 = 6,67 €

Vergleichsberechnung 81 € + 6,67 € = 87,67 €

Ergebnis: Die Summe aus täglichem geldwertem Vorteil und täglichem Krankengeld dürfte das tägliche Nettoentgelt von 90 € um maximal 1,67 € übersteigen (die 50 € sind ein Monatswert), um beitragsfrei zu bleiben, sie liegt aber mit 87,67 € sogar noch darunter.

Sie dürfen die Leistung also beitragsfrei belassen.