6 Gründe für E-Autos als Firmenwagen

6 Gründe für E-Autos als Firmenwagen

Bei vielen Unternehmen gibt es Firmenwagen für Mitarbeiter. Doch obwohl reine Elektrofahrzeuge dabei bislang eine untergeordnete Rolle spielen, lohnt es sich, genauer darüber nachzudenken.
Inhaltsverzeichnis

Insgesamt beträgt der elektrische Anteil des Fahrzeugbestandes in 2022 etwa 2,6 Prozent – reine Elektoautos und Plug-In-Hybride zusammengerechnet.  Deutsche Firmen stellen hier allerdings die Ausnahme dar. Im Sommer 2022 waren hier bereits sechs Prozent aller Fahrzeuge ausschließlich mit Elektromotoren versehen. Und: Etwa drei Viertel aller Fuhrparkmanager stehen der Antriebsform nicht ablehnend gegenüber. Das sind 6 Gründe, warum E-Autos als Firmenwagen eine gute Idee sein können.

1. Sie setzen ein Statement in Sachen Nachhaltigkeit

Tatsächlich befinden wir uns an einem Punkt, an dem viele potenzielle Neu- und selbst Bestandskunden verschiedene Unternehmen derselben Branche diesbezüglich genau unter die Lupe nehmen – und sich dann für dasjenige entscheiden, das ihrer Ansicht nach „grüner“ operiert.

Ein möglichst großer E-Auto-Anteil Ihrer Flotte ist diesbezüglich eine über jeden Verdacht des Greenwashings erhabene Aussage: Ihr Unternehmen nimmt das Thema Emissionen ernst, denn es setzt Fahrzeuge ein, die lokal völlig emissionsfrei operieren können – und zumindest unterhalb von zirka 30 km/h sogar merklich leiser sind als jeder Verbrenner (oberhalb davon dominiert das Abrollgeräusch der Reifen).

Zudem sollten Sie die Wirkungskraft dieser Maßnahme auf Fachkräfte nicht unterschätzen. Nicht nur immer mehr Kunden, sondern ebenso potenzielle Bewerber achten sehr genau auf Nachhaltigkeitsbestrebungen. Das gilt insbesondere für die jüngere – also diejenigen, die Sie höchstwahrscheinlich besonders gern in Vorstellungsrunden sehen möchten.

2. Selbst in Zeiten sehr ungünstiger Strompreise bieten E-Firmenwagen einen Verbrauchskostenvorteil

Falls Sie angesichts der hohen Strompreise glauben, E-Autos als Firmenwagen würden sich für Ihren Betrieb nicht mehr rentieren, liegen Sie falsch. Gerade deshalb, weil Diesel (der mit Abstand bedeutendste Kraftstoff für unternehmerische Flotten) mittlerweile teurer ist als Benzin, kommen verschiedene Berechnungsmodelle zu demselben Ergebnis:

Je nach verglichenen Fahrzeugen beträgt der reine Verbrauchskostenvorteil selbst bei sehr hohen Strompreisen immer noch zumindest einstellige Euro-Beträge pro hundert Kilometer. Zumal dies nicht die einzigen finanziellen Vorteile in Sachen laufende Kosten sind.

3. Jedes Elektrofahrzeug reduziert Ihre Steuerlast

Vor dem Hintergrund Ihrer unternehmerischen Steuerlast sollten Sie dabei drei wichtige Faktoren bedenken:

  1. Grundsätzlich bleiben vollelektrische Fahrzeuge nach dem derzeitigen Stand (Februar 2023) bis mindestens zum Ende des Jahres 2030 komplett von der Kfz-Steuer befreit. Je nachdem, wie sich dann der Anteil am gesamten Fahrzeugbestand darstellt, könnte dies sogar durchaus noch verlängert werden.
  2. Nach dem Ablauf dieser Frist wird die Besteuerung auch für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen bzw. selbst ohne LKW-Einstufung nach der zulässigen Gesamtmasse ermittelt; konkret pro angefangene 200 Kilogramm Masse. Zwar sind die Kosten nach der Gesamtmasse abgestuft (≤ 2.000 kg: 5,625 € / ≤ 3.000 kg: 6,01 € / ≤ 3.500 kg: 6,39 €) jedoch ergibt sich stets eine Reduzierung von etwa 50 Prozent gegenüber gleichartigen Verbrennermodellen.
  3. Bei der Dienstwagenbesteuerung müssen BEV bis 60.000 Euro Brutto-Listenpreis nur mit 0,25 Prozent besteuert werden. Selbst bei Preisen darüber sind es nur 0,5 Prozent – statt einem Prozent wie bei Verbrennern.

Ferner kommt neben diesen Einsparungen sogar eine Prämierung hinzu: Seit 2022 gilt das Prinzip der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Die Halter von reinen Elektrofahrzeugen haben dadurch die Möglichkeit, die von ihren Fahrzeugen nicht ausgestoßenen Emissionen zu veräußern – und zwar an Abnehmer, die dadurch ihre Quote reduzieren können; etwa Kraftstoffhersteller.

Besonders stark prämiert werden hierbei elektrische Transporter. Statt 250 Euro bei PKW beträgt die Quote hier im aktuellen Jahr 375 Euro. Jedoch: Die Quote sinkt umso stärker, je weniger Treibhausgasemissionen insgesamt anfallen. Heißt, um möglichst stark davon zu profizieren, sollten Sie rasch handeln.

4. E-Autos sind eine ideale Ergänzung zu Photovoltaikanlagen

Haben Sie in der Vergangenheit in Ihrem Unternehmen schon Photovoltaik (PV) installieren lassen? Planen Sie vielleicht einen Neubau oder eine umfassende (Dach-) Sanierung und residiert Ihr Betrieb in einem derjenigen Bundesländer, in denen solche Arbeiten mittlerweile eine Photovoltaik-Pflicht nach sich ziehen? Dann sollten Sie bedenken, auf welch vielfältige Weise sich E-Autos als Firmenwagen positiv mit dieser Form der Stromerzeugung kombinieren lassen:

  • Sie können die Fahrzeuge immer dann aufladen, wenn sie nicht benötigt werden. Und zwar genau dort, von wo sie, wenn sie benötigt werden, losfahren.
  • Sie machen sich je nach Umfang der PV-Anlage komplett oder zumindest teilweise frei von den Netzstrompreisen bezogen auf die Verbrauchskostenberechnung Ihrer Flotte. Heißt, der Verbrauchskostenvorteil zu Verbrennern kippt noch stärker in Richtung BEV.
  • Die Elektrofahrzeuge können es erlauben, einen häuslich installierten Stromspeicher deutlich geringer (und somit kostengünstiger) zu dimensionieren oder ihn gänzlich überflüssig machen. Trotzdem können Sie bei einer zur Leistung passenden Flottengröße Ihren Eigenverbrauch maximieren und das aufgrund der niedrigen Einspeisevergütungen im Höchstmaß unrentable Einspeisen überflüssigen PV-Stroms unterbinden.

Da es überdies eine ganze Reihe unterschiedlicher Möglichkeiten des Lastmanagements gibt, stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung, um diese Fahrzeuge so mit PV-Strom aufzuladen, wie es Ihren Ansprüchen am ehesten gerecht wird.

5. Reine Elektrofahrzeuge haben weniger Pannen

Abzüglich einer leeren Starterbatterie gehen die meisten Fahrzeugpannen auf Systeme zurück, die nur bei Verbrennern verbaut werden. Namentlich

  • der Motor und sein Management,
  • die Kühlung,
  • das Kraftstoffsystem,
  • Teile des Getriebe-Kupplungsstranges,
  • die Lichtmaschine und der Anlasser sowie
  • die Auspuffanlage.

Natürlich, Elektro-Autos sind keine Fahrzeuge, an denen garantiert niemals etwas ausfallen wird. Durch die andere Antriebstechnik sind jedoch nachweislich hier viele Teile schlichtweg nicht vorhanden, die bei Verbrennern besonders pannenanfällig sind.

6. Es kommen immer mehr E-Modelle auf den Markt

Batterieelektrische Fahrzeuge in herkömmlicher PKW-Bauart gibt es bereits seit Jahren und in einer mittlerweile enormen Vielfalt. Allerdings wissen Sie, dass solche PKW eben für verschiedene betriebliche Abläufe schlicht aufgrund ihrer Bauweise nicht die richtige Wahl sind. Wenn Sie, etwa als Kundendienstfahrzeug, einen größeren Van benötigen, dann nützt selbst ein reichweitenstarker Kombi oder ein SUV nichts, weil es den Fahrzeugen an Ladekapazität mangelt.

In der Tat wurde das Thema (leichte) Nutzfahrzeuge bis in die jüngere Vergangenheit seitens der meisten Hersteller etwas vernachlässigt – was sicherlich einen Anteil daran haben dürfte, warum manche Gewerbetreibende und Flottenmanager der Batterieelektrik gegenüber skeptisch sind. Allerdings muss man ebenso feststellen, dass sich diese Zeiten derzeit rasch verabschieden.

Immer mehr Autohersteller entdecken das Segment der leichten Nutzfahrzeuge für sich; seien es Hochdachkombis oder Vans beziehungsweise Kleintransporter unterschiedlichster Größen. Zudem drängen neue Unternehmen wie Maxus oder ElectricBrands auf den Markt, die sich ausschließlich der Herstellung solcher E-Autos verschrieben haben. Das heißt, mittlerweile gibt es für praktisch sämtliche Ansprüche unternehmerischer Automobilität mehr als nur ein Modell als Lösung.

Überdies bieten all diese Modelle Ihnen eine enorme Planungssicherheit: Was das Thema Umweltzonen und Schadstoffklassen anbelangt, dürfte sich in den kommenden Jahren erwartungsgemäß noch vieles ändern. Mit einer Flotte von BEVs können Sie diesen Änderungen gelassen entgegensehen. Garantiert wird diesen Fahrzeugen niemals die Einfahrt in derartige Zonen verwehrt bleiben, bloß weil sie nicht (mehr) die richtige Schadstoffklasse erfüllen.

Zusammen mit den restlichen Vorteilen von E-Autos als Firmenwagen sollte dies Grund genug für Sie sein, batterieelektrische Fahrzeuge wenigstens vor anstehenden Neubeschaffungen in Ihre Überlegungen mit einzubeziehen.