
Zahlungsverzug: So berechnen Sie die Verzugszinsen richtig
Wie berechnen Sie Verzugszinsen bei einem Zahlungsverzug richtig?
Sie möchten nun eine Mahnung schicken mit einer Auflistung der bisher aufgelaufenen Zinsen. Doch wie genau berechnen Sie die Verzugszinsen richtig?
Bei der Berechnung von Verzugszinsen müssen Sie die sog. Effektivzinsmethode anwenden. Hier wird tagegenau berechnet.
Verzugszinsen taggenau berechnen – die Formeln
Für Nicht-Schaltjahre berechnen Sie die Verzugszinsen nach der allgemeinen Formel:
- offener Forderungsbetrag x (aktueller Basiszinssatz) x Säumnistage/365 x 100 = Zinsbetrag
In einem Schaltjahr berechnen Sie die Verzugszinsen nach dieser Formel:
- offener Forderungsbetrag x (aktueller Basiszinssatz) x Säumnistage/366 x 100 = Zinsbetrag
Haben Sie in Ihrem Vertrag oder in Ihrer Rechnung darauf hingewiesen, dass erhöhte Verzugszinsen (Seit 01.01.2002 betragen die Verzugszinsen, die ein Gläubiger geltend machen kann, 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gem. § 288 BGB.) fällig werden, (aktueller Basiszinsatz: www.basiszinssatz.de) dann berechnen Sie die Verzugszinsen nach dieser Formel:
- offener Forderungsbetrag x (aktueller Basiszinssatz + 5) x Säumnistage/365 x 100 = Zinsbetrag
Für welchen Zeitraum können Sie Verzugszinsen berechnen?
Ab dem ersten Tag nach dem Fälligkeitstag der Rechnung (der Tag der Fälligkeit wird nicht als Verzugstag gerechnet) bis zum Tag der Rechnungsbegleichung (dieser wird als Verzugstag mitgezählt) werden die Säumnistage gezählt.
Verzugszinsen richtig berechnen – Beispiel
01.07.2021 = Fälligkeitstag der Rechnungsforderung
02.07.2021 = erster Tag im Verzug [= 1 voller Zinstag]
03.07.2021 = zweiter Tag im Verzug [= 1 voller Zinstag]
04.07.2021 = dritter Tag im Verzug [= 1 voller Zinstag]
05.07.2021 Verzugsbeendigung durch Zahlungseingang
= letzter Tag im Verzug [ = 1 voller Zinstag]
Verzugszeitraum ist also 02.07.21 – 05.07.21 = 4 Säumnistage
Nach § 248 BGB tragen Verzugszinsen grundsätzlich keine Zinsen. Eine Vereinbarung über Zinseszinsen ist unzulässig. Von den Zinsen dürfen Sie also keine Verzugszinsen berechnen.
Die Formeln zur Zinseszinsberechnung kommt also für Sie nicht in Betracht. Nachweisliche Kreditkosten, die Ihnen selbst durch den Zahlungsverzug entstanden sind, können Sie ab Mahnung als Verzugskosten ansetzen.