Infografik zum Thema Umsatzsteuer einfach erklärt

Umsatzsteuer: Definition, Höhe, Berechnung & Voranmeldung

Die Umsatzsteuer wird in Deutschland erhoben, sobald ein Produkt oder eine Dienstleistung verkauft wird. Unternehmen müssen beim Berechnen und Abführen der Umsatzsteuer einiges beachten. Hier haben wir das Wichtigste für Sie zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis

Was ist die Umsatzsteuer?

Mit der Umsatzsteuer werden Waren, Produkte oder Dienstleistungen belegt, die in den Verkauf kommen. Erhoben wird die Steuer vom Unternehmen, das die Produkte oder Dienstleistungen verkauft. Fällig wird die Steuer für die Käufer ab dem Zeitpunkt des Kaufs.

Definitionen der Umsatzsteuer

Abhängig von der Sichtweise wird die Umsatzsteuer unterschiedlich kategorisiert:

  • Verkehrs- und Verbrauchssteuer: Die Steuer wird auf den Konsum erhoben und besteuert den Waren- und Dienstleistungsverkehr bzw. Austausch.
  • Gemeinschaftssteuer: Die Steuer fließt dem Gemeinwohl zu und wird unter dem Bund, den Gemeinden und den Ländern aufgeteilt.
  • Endverbrauchersteuer: Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die stets den Verbraucher betrifft. Die Steuer ist demnach vom Kunden zu bezahlen. Der Anbieter muss diese auf die eigenen Preise aufschlagen und anschließend an das Finanzamt abführen.
  • Indirekte Steuer: Da die Steuer nicht direkt von den Konsumenten an den Staat gezahlt wird, handelt es sich um eine indirekte Steuer. Das Unternehmen, das die Steuer auf seinen Rechnungen ausweist, muss diese auch an den Staat abführen. Letztlich bezahlen aber die Kunden die Steuer. Aus diesem Grund wird die Umsatzsteuer auch als „Endverbrauchersteuer“ bezeichnet.

Was bedeutet die Umsatzsteuer für Unternehmen?

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen können die Umsatzsteuer als durchlaufenden Posten betrachten. Denn die Umsatzsteuer ist gewinn- und verlustneutral. Unternehmen nehmen diese Steuer nur treuhänderisch in Verwahrung, um sie abzüglich der eigenen Vorsteuer direkt an das Finanzamt abzuführen.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?

In Deutschland werden die Begriffe „Umsatzsteuer“ und „Mehrwertsteuer“ gleichbedeutend verwendet. Steuerrechtlich ist jedoch die Bezeichnung „Umsatzsteuer“ korrekt. Die Bezeichnung „Mehrwertsteuer“ leitet sich vom sogenannten „Mehrwertsteuerprinzip“ ab, das der Besteuerung mit der Umsatzsteuer zugrunde liegt.

Seit 1968 bezahlen Unternehmen in Deutschland nur auf die Differenz von Einkaufspreis und Verkaufspreis Umsatzsteuer. Dabei handelt es sich um den sogenannten „Mehrwert“, den sie erzielen. Aus diesem Mehrwertsteuerprinzip ergibt sich der Vorsteuerabzug. Das bedeutet, dass Unternehmen die bereits auf Rechnungen bezahlte Umsatzsteuer von der Umsatzsteuer abziehen dürfen, die sie mit eigenen Rechnungen eingesammelt haben und ans Finanzamt überweisen müssen.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer?

Die Umsatzsteuer wird als Gegenstück zur Umsatzsteuer bezeichnet. Kaufen Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen, müssen sie dafür Umsatzsteuer bezahlen, die dann Vorsteuer genannt wird. Diese Vorsteuer wird somit für eingehende Rechnungen fällig, die Umsatzsteuer für ausgehende Rechnungen.

Die Vorsteuer können Unternehmen jedoch mit der ausgehenden Umsatzsteuer verrechnen. Hier gilt der sogenannte „Vorsteuerabzug“.

Wie hoch ist die Umsatzsteuer?

In Deutschland fallen grundsätzlich auf jedes Produkt und jede Dienstleistung 19 Prozent Umsatzsteuer an. Das bedeutet, dass 19 Prozent des Nettopreises zur Verkaufssumme hinzugefügt werden.

Für manche Produkte und Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent. Manche Waren sind auch ganz von der Umsatzsteuer befreit.

Umsatzsteuer im europäischen Vergleich

In Europa fallen die Umsatzsteuersätze ganz unterschiedlich aus. Ungarn führt mit 27 Prozent die Liste an, gefolgt von Schweden mit 25 und Griechenland mit 24 Prozent. Die geringste Umsatzsteuer erhebt die Schweiz mit 7 Prozent. Deutschland liegt mit 19 Prozent im unteren Bereich noch vor Luxemburg mit 17 Prozent und der Schweiz.

Für welche Produkte gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz?

Für Produkte und Leistungen für den Grundbedarf gilt in der Regel der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent.

Dieser Steuersatz gilt u.a. für:

  • Lebensmittel
  • Speisen, die von Lieferdiensten gebracht werden
  • Produkte, die urheberrechtlich geschützt sind, wie Bücher oder Zeitungen
  • Kunstgegenstände
  • Eintritte in Museen
  • Tickets für Konzerte oder Events
  • Übernachtungen in Hotels
  • Fahrkarten im ÖPNV und in Taxen

Warum gibt es Kritik am ermäßigten Umsatzsteuersatz?

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent sorgt in Deutschland immer wieder für Kontroversen.

  • So gilt dieser Steuersatz z.B. im ÖPNV nur für Distanzen bis 50 Kilometer. Ab dem 50. Kilometer fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an.
  • Der ermäßigte Steuersatz gilt z.B. für Kuhmilch. Sojamilch hingegen wird mit 19 Prozent versteuert.
  • Wasser, Kaffee oder Tee zählen zur Grundversorgung und werden mit 7 Prozent versteuert. Andere Getränke wie Säfte müssen hingegen mit 19 Prozent versteuert werden.

Für Unternehmen kann es deshalb sehr kompliziert werden, die korrekte Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen.

Welche Produkte sind von der Umsatzsteuer befreit?

Manche Leistungen und Produkte sind von der Umsatzsteuer befreit. Dazu zählen:

  • Porto auf Briefe und Pakete
  • Einige Gesundheitsdienstleistungen
  • Leistungen im Bildungswesen wie z.B. Schulungen
  • Verkauf von Grundstücken
  • Versicherungsvermittlung

Auch hier ist es für Unternehmen wichtig, genau zu prüfen, ob sie umsatzsteuerpflichtig sind oder ob keine Pflicht besteht.

Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?

Auf Leistungen oder Produkte, die von einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen an ein anderes umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen im Ausland verkauft werden, können Unternehmen das sogenannte „Reverse-Charge-Verfahren“ anwenden.

In diesem Fall wird die Steuerschuld an das Unternehmen im Ausland übertragen. Das hat den Vorteil, dass Unternehmen keine Umsatzsteuer erheben müssen und sichergestellt wird, dass die Umsatzsteuer nicht mehrfach abgeführt wird. Um dieses Verfahren zu nutzen, muss auf der Rechnung auf das Reverse-Charge-Verfahren hingewiesen werden, z.B. mit „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.

Wie wird die Umsatzsteuer berechnet?

Zur Berechnung der Umsatzsteuer wird der Nettobetrag eines Produktes oder einer Dienstleistung mit dem Zinssatz der Umsatzsteuer (19 Prozent) multipliziert.

Beispiel: Ein Produkt kostet netto 100 Euro. Es fällt der generelle Umsatzsteuersatz von 19 Prozent an. Demnach wird der Nettobetrag mit dem Zinssatz von 19 Prozent multipliziert: 1000 Euro x 0,19 = 190 Euro.

Die Umsatzsteuer beträgt dann 19 Euro – ein Betrag, der nun auf den Nettobetrag addiert wird: 1000 Euro + 190 Euro = 1190 Euro. Die Gesamtsumme inklusive Umsatzsteuer liegt dann bei 1190 Euro.

Entgelt = Nettorechnungspreis1000€
19% Umsatzsteuer190€
Bruttorechnungspreis1190€

Wer ist umsatzsteuerpflichtig?

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen in Deutschland umsatzsteuerpflichtig, das Waren verkauft oder Dienstleistungen anbietet. Die Umsatzsteuer muss dann auf allen Rechnungen ausgewiesen, von Kunden eingezogen und dann ans Finanzamt abgeführt werden.

Wer ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit?

In Deutschland sind Unternehmen, die unter die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“ fallen, von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro können Unternehmer nach Paragraf 19 des Umsatzsteuergesetzes von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.

Diese Kleinunternehmer müssen dann keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Dafür entfällt aber auch die Möglichkeit, Vorsteuer von Rechnungen für das Unternehmen abzuziehen.

Von der Umsatzsteuer sind auch manche Freiberufler wie Ärzte befreit. Auch Versicherungsvermittler müssen keine Umsatzsteuer erheben.

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Wie führen Unternehmen ihre Umsatzsteuer ab?

Um die Umsatzsteuer korrekt an das Finanzamt abzuführen, machen Unternehmen eine sogenannte „Umsatzsteuervoranmeldung“. Dabei handelt es sich um eine Auflistung der geschriebenen Rechnungen und der darüber erhobenen Umsatzsteuer. Hatten Unternehmen in derselben Zeit Ausgaben, können sie die dafür bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.

Die Voranmeldung der Umsatzsteuer kann über das ELSTER-Portal oder entsprechende Buchhaltungssoftware erfolgen

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss ab einer Umsatzsteuerhöhe von 1.000 Euro pro Monat erfolgen. Ansonsten reicht die Umsatzsteuererklärung.

Bis wann muss die Umsatzsteuer abgeführt werden?

Die Umsatzsteueranmeldung erfolgt monatlich oder pro Quartal bis zum 10. des Folgemonats. Die Umsatzsteuervoranmeldung für April muss demnach bis zum 10. Mai erfolgen, wenn monatlich gemeldet wird.

Die Abgabefrist der Umsatzsteuervoranmeldung entspricht der Zahlungsfrist. Da es sich bei der einbehaltenen Umsatzsteuer nur um eine treuhänderische Leistung handelt, muss dieses Geld sofort wird abgeführt werden.

Wer gerade ein Unternehmen gegründet hat, ist in den ersten beiden Geschäftsjahren zur monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet.

Danach gilt:

  • Umsatzsteuer in Höhe von 1.000 bis 7.500 Euro monatlich = quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung
  • Umsatzsteuer ab 7.500 Euro monatlich = monatliche Umsatzsteuervoranmeldung

Was sind die Folgen einer nicht gezahlten Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist eine treuhänderisch vom Unternehmen einbehaltene Steuer. Wer keine Umsatzsteuer bezahlt, muss mit hohen finanziellen Konsequenzen bis hin zur Kontopfändung und einer Anzeige rechnen.