Rechnungen: Wann Ihr Kunde Skonto abziehen darf!

Haben Sie als Unternehmer auch immer wieder Ärger wegen Rechnungen, die nicht in voller Höhe bezahlt werden? Das ist keine Seltenheit: Viele Kunden ziehen von vornherein 2 bis 3 % Skonto ab – und scheren sich nicht darum, dass gar kein Skonto vereinbart war oder dass sie die Skontofrist versäumt haben.
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Das Ergebnis: Sie bekommen weniger Geld – und werden für den unfreiwilligen Rabatt meist noch nicht einmal mit pünktlichen Zahlungen belohnt. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen.

Haben Sie als Unternehmer auch immer wieder Ärger wegen Rechnungen, die nicht in voller Höhe bezahlt werden?

Das ist keine Seltenheit: Viele Kunden ziehen von vornherein 2 bis 3 % Skonto ab – und scheren sich nicht darum, dass gar kein Skonto vereinbart war oder dass sie die Skontofrist versäumt haben.

Das Ergebnis: Sie bekommen weniger Geld – und werden für den unfreiwilligen Rabatt meist noch nicht einmal mit pünktlichen Zahlungen belohnt. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen.

Wann darf ein Kunde Skonto abziehen darf und wann nicht?

Selbst wenn er noch so früh zahlt – ein Kunde darf von der Rechnungssumme nicht einfach 2 bis 3 % Skonto abziehen. Sie als Verkäufer, Lieferant oder Auftragnehmer (und damit als späterer Rechnungssteller) müssen zugestimmt haben.

Ein Kunde darf also nur dann Skonto abziehen, wenn die entsprechende Frist und die Höhe des Abzugs festgelegt sind und er sich daran hält. Skonto kann auf verschiedene Weise eingeräumt werden, z. B.

  • durch eine Vertragsvereinbarung,
  • durch eine Klausel in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
  • durch einen Hinweis auf Ihrer Rechnung,
  •  durch eine Klausel in den AGB Ihres Kunden oder
  • durch Ihre stillschweigende Duldung, wenn er bei früheren Rechnungen Skonto abziehen konnte.

Vorsicht ist gerade bei den letzten beiden Punkten geboten: Hier besteht die Gefahr, dass für Ihre Verträge plötzlich eine Skontoregelung rechtens ist, die Sie nie wollten.

Denn Sie müssen ausdrücklich zustimmen, dass Ihr Kunde Skonto abziehen darf – das funktioniert auch stillschweigend und passiert oft ungewollt: Wer Skontoregelungen in Kunden-AGB oder dem Skontoabzug eines Kunden nicht widerspricht, sondern untätig bleibt, hat oft das Nachsehen.

Darf mein Kunde trotz festgelegter AGB den Skonto abziehen?

„Rechnungen zahlen wir innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto.“ Wahrscheinlich kennen Sie solche und ähnliche Klauseln aus den AGB oder – genauer – aus den Einkaufsbedingungen mancher Kunden.

Nicht selten räumen sich Kunden auf diese Weise selbst einen Skontoabzug ein. Wollen Sie das verhindern, müssen Sie widersprechen oder eigene AGB dagegen setzen.