Skonto: Formulierung und Beispiele

Skonto: Formulierung und Beispiele

Auf Rechnungen von Dienstleistern oder Handwerksbetrieben findet sich häufig ein Hinweis auf ein Skonto. Doch was versteht man unter Skonto? Wann darf man Skonto abziehen? Welche Vorteile bieten Skonti? Und wie gewähren, berechnen und formulieren Unternehmen Skonti richtig?
Inhaltsverzeichnis

Was ist Skonto?

Die Bezeichnung Skonto (von ital. „sconto“, Verb „scontare“, dt. „abziehen, abrechnen“) bezieht sich auf einen Preisnachlass. Diesen erhält ein Kunde, wenn er eine Rechnung innerhalb einer bestimmten Zeitspanne bezahlt, meist vor der eigentlichen Frist. Dieser Zeitraum wird auch Skontofrist genannt. Durch das Skonto soll für den Kunden ein Anreiz gegeben werden, die Rechnung bzw. den Rechnungsbetrag möglichst schnell vor der Zahlungsfrist zu begleichen.

Was ist der Unterschied zwischen Skonto und Rabatt?

Im Alltag werden die Begriffe Skonto und Rabatt häufig synonym verwendet. Es handelt sich bei beiden Varianten um einen Preisnachlass. Während der Rabatt in der Regel nur bei der Abnahme größerer Mengen eines Produkts oder einer Dienstleistung eingeräumt wird, wird Skonto vor allem innerhalb einer gesetzten Frist dann gewährt, wenn der Kunde schneller bezahlt.

Rabatt und Skonto können gemeinsam gewährt werden. Während das Skonto ein zeitabhängiger Nachlass ist, handelt es sich beim Rabatt um einen mengenbedingten Preisnachlass. Durch den Rabatt wird der Kunde animiert, mehr zu kaufen, durch das Skonto, früher zu bezahlen.

Wie muss Skonto auf der Rechnung formuliert werden?

Ein Skonto kann sowohl als Prozentsatz (=Skontosatz) als auch in Form eines konkreten Betrags angeboten werden. Die folgenden zwei Beispiele zeigen wie Skonti formuliert werden kann:

  • Beispiel für einen festen Skonto-Satz: 4% Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen
  • Beispiel für eine Skonto-Staffelung: 4% Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen, 5% Skonto bei Zahlung innerhalb von 3 Tagen.

Damit das Skonto gültig ist, muss es immer mit einem konkreten Zahlungsziel verknüpft werden.

  • „3% Skonto bei Zahlung in den nächsten Tagen“: Dieses Beispiel würde nicht ausreichen, damit das Skonto angewandt werden kann.
  • „3% Skonto bei Zahlung bis zum xx.xx.Jahreszahl“: Dieses Beispiel wiederum wäre eine gültige Formulierung für eine Skontierung.

Wie formulieren Sie Skonto in Ihren ABG?

Verwenden Sie eigene AGB, dann sollten Sie auch dort ihren Skontoabzug regeln. Nutzen sie dafür folgende Formulierungs-Beispiele:

  • „Wir liefern auf offene Rechnung. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir einen Skontoabzug von 3 %.“
  • „Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ist der Kunde zum Abzug von 2 % Skonto berechtigt.“
  • „Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge fällig. Sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Abzug von Skonto nicht erlaubt.“

Auf welchen Betrag wird Skonto gegeben?

Für das Skontieren gibt es keine gesetzliche Grundlage. In der Regel wird der Bruttobetrag inklusive der Umsatzsteuer einer Rechnung skontiert. Eine Ausnahme bilden häufig Handwerkerleistungen. Bei diesen Rechnungen gilt das Skonto meist nur für die Materialkosten. Die Lohnkosten, d.h. die Kosten für Wartung, Montage oder Fertigung werden hingegen nicht skontiert.

Wie viel Skonto ist zulässig?

Bis zum Jahr 2002 durften Händler Verbrauchern maximal ein Skonto von drei Prozent. Jeder weitere Preisnachlass war bis zu diesem Jahr wettbewerbswidrig. Doch seit einer Novelle des deutschen Rabattgesetztes im Jahr 2002 sind Unternehmen gegenüber Privatverbrauchern frei in der Gestaltung von Skontosätzen. Sowohl Skonti von einem Prozent als auch Skonti von 5 Prozent können genutzt werden. 

Möglich ist darüber hinaus auch eine Staffelung des Skontos auf der Basis verschiedener Zeitabschnitte. Je schneller die Rechnung bezahlt wird, desto höher fällt das Skonto aus.

Wie viel Skonto ist üblich?

Üblich gelten Skonto-Sätze zwischen zwei und fünf Prozent. Jedoch ist jedes Unternehmen frei zu entscheiden, welchen Skonto-Satz es seinen Kunden bereitstellt.

Wie wird das Skonto berechnet?

Das Skonto bzw. der Skontobetrag lässt sich sehr einfach berechnen. Für die Berechnung muss der Rechnungsbetrag lediglich mit dem vereinbarten Skonto-Satz multiplziert werden. Das Ergebnis ist der Skontobetrag, der abgezogen werden darf. Die Formel dafür lautet:

Rechnungsbetrag (brutto) in Euro * Skontosatz in Prozent = Skontobetrag in Euro

Beispiel zur Berechnung des Skontos

Sie schreiben eine Rechnung über 1.000 Euro brutto. Der Skontosatz beträgt 5 Prozent bei Bezahlung innerhalb von sieben Tagen.

Wenn der Kunde das Zahlungsziel innerhalb von sieben Tagen bezahlt, darf er also 50 Euro von der Brutto-Rechnungssumme abziehen und bezahlt noch 950 Euro.

Dürfen Kunden einfach Skonto abziehen?

Nein, Kunden dürfen nicht einfach Skonto abziehen. Ein Skonto muss von einem Vertragspartner mit der Rechnungsstellung immer gewährt werden. Ein Rechnungsempfänger hat demnach nicht das Recht, aus eigenem Ermessen heraus Skonto bzw. einen beliebigen Skontobetrag vom Rechnungsbetrag abzuziehen.

Wann darf man Skonto abziehen?

Ein Kunde darf nur dann Skonto abziehen, wenn die entsprechende Frist des Skontos und die Höhe des Abzugs festgelegt sind und er sich daran hält. Skonto kann auf verschiedene Weise eingeräumt werden, z. B.

  • durch eine Vertragsvereinbarung,
  • durch eine Klausel in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
  • durch einen Hinweis auf Ihrer Rechnung,
  • durch eine Klausel in den AGB Ihres Kunden oder
  • durch Ihre stillschweigende Duldung, wenn er bei früheren Rechnungen Skonto abziehen konnte.

Vorsicht ist gerade bei den letzten beiden Punkten geboten: Hier besteht die Gefahr, dass für Ihre Verträge plötzlich eine Skontoregelung rechtens ist, die Sie nie wollten. Denn Sie müssen ausdrücklich zustimmen, dass Ihr Kunde Skonto abziehen darf – das funktioniert auch stillschweigend und passiert oft ungewollt: Wer Skontoregelungen in Kunden-AGB oder dem Skontoabzug eines Kunden nicht widerspricht, sondern untätig bleibt, hat oft das Nachsehen.

Dürfen Kunden aufgrund einer eigenen AGB-Klausel Skonto abziehen?

Wenn sich Kunden in ihren eigenen Verträgen oder AGB ein Skonto einräumen und der Rechnungssteller dieser Skonto-Regelung nicht ausdrücklich widerspricht, kann der Kunde Skonto abziehen – es könnte sich um eine stillschweigende Übereinkunft handeln. Das Skonto wird ohne ausdrückliche Zustimmung vom Rechnungssteller gewährt.

Für Unternehmen und Lieferanten ist es daher wichtig, die AGB ihrer Kunden zu studieren. Denn nicht selten räumen sich Kunden auf diese Weise selbst einen Skontoabzug ein. Wollen Sie das verhindern, müssen Sie widersprechen oder eigene AGB dagegen setzen.

Wie gewähren Sie Skonto?

Ein Skonto kann in der Regel durch einen Zusatz in der Rechnung gewährt werden. Häufig erfolgt dieser Skonto-Zusatz als Zahlungsbedingung, die unter dem Rechnungsbetrag steht. Skonto kann jedoch noch auf unterschiedliche Weise eingeräumt werden:

  • Sie verfassen eine vertragliche Vereinbarung mit Skonto.
  • Sie schreiben in den AGB eine Klausel, die Skonto ausdrücklich gewährt.

Eine Skonto-Vereinbarung kann jedoch auch mündlich und sogar stillschweigend erfolgen, wenn Sie keinen Einspruch gegen den Skonto-Abzug einlegen.

Welche Form der Skonto-Vereinbarung ist am besten?

Am besten vereinbaren Sie eine Skonto-Regelung mit Ihren Kunden stets in der schriftlichen Form, zum Beispiel durch einen Zusatz auf jeder Rechnung. Eine Skonto-Vereinbarung nur mündlich zu treffen ist problematisch. Denn später lässt sich der genaue Vertragsinhalt nicht mehr nachweisen. Im Fall einer Streitigkeit wird es schwierig, den genauen Inhalt der mündlichen Absprache – notfalls auch vor Gericht – zu beweisen.

Wie kann Skonto explizit ausgeschlossen werden?

Um Skonto explizit auszuschließen, müssen Sie auf der Rechnung und am besten auch in den AGB darauf hinweisen, dass kein Skonto gewährt wird. 

Hierfür bieten sich Klauseln an wie:

  • Rechnung: „Zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen“
  • ABG: „Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge fällig.“

Selbst, wenn Ihr Kunde nun auch eine Skontoklausel in seinen AGB stehen hat, gilt diese nicht. Denn wenn sich die ihre Skontoklausel und die Ihres Kunden, gilt keine der beiden. Das heißt: Der Skontoabzug gilt als nicht vereinbart. 

Alternativ können Sie auch einen Widerspruch gegen ungünstige Skontoklauseln in den ABG Ihres Vertragspartners einlegen.

Wie legen Sie einen Widerspruch gegen Skonto-Klauseln Ihres Kunden ein?

Wenn Sie gegen die Skonto-Klauseln Ihrer Kunden widersprechen wollen, sollten Sie diesem ein Schreiben verfassen, in dem Sie deutlich machen, dass Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind. Um den Vertragsabschluss jedoch nicht zu gefährden, sind höfliche Formulierungen oder auch ein Kompromiss zu bevorzugen. Ein Muster für den Skonto-Widerspruch finden Sie im Folgenden.

Skontoregelung für unseren Vertrag

Sehr geehrter Herr X, 

schön, dass Sie künftig täglich unseren Raumpflege-Service in Anspruch nehmen möchten. Wir freuen uns über Ihren Auftrag! 

In Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist mir allerdings eine Klausel aufgefallen, die mir nicht akzeptabel erscheint: In § 10 (Zahlungsmodalitäten) sehen Sie für sich einen Skontoabzug von 3 % bei Zahlung innerhalb von 40 Tagen vor. Dieses Zugeständnis kann ich Ihnen nicht machen.

Unsere Preise sind knapp kalkuliert – nur deswegen konnten wir Ihnen ein so günstiges Angebot unterbreiten. Leider ist deshalb ein Frühzahlerrabatt nicht möglich. Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis. 

Falls Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gern an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Frau Y

Wie lange ist die Skontofrist?

Die Skontofrist selbst liegt normalerweise zwischen 5 und 14 Tagen. Unternehmen können die Skontofrist jedoch frei wählen – insofern die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen nicht überschritten wird.

Was sind die Vorteile vom Skonto?

Skonto ist nicht nur für den Kunden von Vorteil – sondern für beide Parteien eines Geschäfts. 

  • Kunde: Kunden erhalten die Ware oder eine Dienstleistung durch das Skonto günstiger. Sie sparen also Geld.
  • Unternehmen: Durch den Anreiz zur schnelleren Zahlung des Lieferantenkredits erhält das Unternehmen früher sein Geld. Mit dem Geld können schneller Investitionen getätigt werden. Gleichzeitig werden durch den erlaubten Skontoabzug Zahlungsausfälle oder kostspielige Mahnverfahren vermieden, wodurch das Unternehmen selbst Geld spart und seine Liquidität schont. Skonto ist somit für Firmen eine Art Schutz vor Zahlungsausfall des Lieferantenkredits. Durch den geringeren Umsatz, der durch das Skonto entsteht, sinkt außerdem die zu zahlende Vorsteuer.

Wird das Skonto richtig angewandt, können also beide Parteien davon profitieren. Wichtig für Unternehmen ist vor allem, dass sie ihre Rechnungssummen nicht zu knapp kalkuliert haben und das Skonto nicht die vorhandene Marge zunichtemacht.

Welche Arten von Skonto werden unterschieden?

In der Praxis werden zwei Arten von Skonto unterschieden:

  • Kundenskonto: Hierbei handelt es sich um ein Skonto, das ein Unternehmen seinen Kunden oder Rechnungsempfängern anbietet. Durch das Skonto reduziert sich der Umsatz des Unternehmens.
  • Lieferantenskonto oder Lieferskonto: In diesem Fall gewährt ein Lieferant einem Unternehmen Lieferantenskonto, wenn es die Ware früher bezahlt. Das Unternehmen kann dann Skonto „ziehen“. Durch den Skontoabzug kann das Unternehmen seine Anschaffungskosten reduzieren.