Umsatzsteuer-Sonderprüfung angekündigt: Achten Sie auf diese Punkte
- Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Festsetzung des Termins
- Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Antrag auf Verschiebung des Termins
- 1. Tipp für die Betriebsprüfung: Geeigneten Arbeitsplatz für den Prüfer bereitstellen
- 2. Tipp für die Betriebsprüfung: Legen Sie direkt zu Beginn alle angeforderten Unterlagen vor
- 3. Tipps zur Betriebsprüfung: Der Befangenheitsantrag
- 4 Tipp zur Betriebsprüfung: Erwecken Sie nicht den Eindruck eines „Bestechungsversuches“
Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Festsetzung des Termins
In der Regel teilt der Prüfer den beabsichtigten Prüfungstermin vorab mündlich mit. Akzeptieren Sie den Termin nur, wenn Ihnen ausreichend Zeit bleibt, um sich auf die Betriebsprüfung vorzubereiten.
Stimmen Sie sich mit Ihrem Steuerberater ab. Zwischen der Ankündigung der Betriebsprüfung und deren Beginn müssen mindestens 2 Wochen liegen.
Ausnahme: Sie stimmen einer kürzeren Frist ausdrücklich zu.
Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Antrag auf Verschiebung des Termins
Wenn einer der folgenden Gründe vorliegt, hat ein Antrag auf Verschiebung des Prüfungstermins Aussicht auf Erfolg:
- Sie oder der bei Ihnen Verantwortliche für das Rechnungs-/Steuerwesen ist erkrankt.
- Gleiches gilt für einen Mitarbeiter, dessen Anwesenheit für etwaige steuerliche Auskünfte unverzichtbar ist.
- Betriebsstörungen durch (Um-)Baumaßnahmen, Streik oder höhere Gewalt
- Sie haben erst kürzlich den Steuerberater gewechselt und er muss sich noch einarbeiten.
1. Tipp für die Betriebsprüfung: Geeigneten Arbeitsplatz für den Prüfer bereitstellen
Sofern Ihre Räumlichkeiten dies ermöglichen, stellen Sie dem Prüfer einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung. Ist dies nicht möglich, schlagen Sie einen neutralen Ort vor, z. B. die Räume Ihres Steuerberaters.
Der Arbeitsplatz muss so ausgestattet sein, dass er die Betriebsprüfung ordnungsgemäß durchführen kann.
Am besten weisen Sie ihm einen Raum zu, in dem er ungestört arbeiten kann. Dass er diesen allein nutzt, ist nicht zwingend erforderlich, aber wünschenswert, um zu verhindern, dass er andernfalls unkontrollierten Kontakt zu Ihren Mitarbeitern aufnehmen kann.
2. Tipp für die Betriebsprüfung: Legen Sie direkt zu Beginn alle angeforderten Unterlagen vor
Es ist Ihre Pflicht, dem Prüfer die angeforderten Unterlagen vorzulegen. Es empfiehlt sich, bereits zu Beginn der Betriebsprüfung alle Unterlagen bereitzulegen, die den Prüfungszeitraum betreffen.
Der Prüfer kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen (z. B. Verträge) fordern, die für die Prüfung von Bedeutung sind, und dazu den nächstbesten Mitarbeiter ansprechen, der sich in seiner Nähe befindet. Verhindern Sie dies, indem Sie von vornherein einen instruierten Mitarbeiter als Ansprechpartner für den Prüfer benennen.
Sie sind nicht verpflichtet, Kopien herzustellen. Es empfiehlt sich allerdings dringend, dies zu tun. Andernfalls darf der Prüfer die Unterlagen mitnehmen, um sie im Finanzamt zu kopieren. Und vor allem: Nur wenn die Unterlagen bei Ihnen in der Firma kopiert werden, behalten Sie den Überblick darüber, von welchen Unterlagen der Prüfer Kopien mitnimmt.
Deshalb von allen Unterlagen, die der Beamte haben möchte, stets noch eine Kopie für Sie selbst machen.
3. Tipps zur Betriebsprüfung: Der Befangenheitsantrag
Einen in der Prüfungsanordnung genannten Prüfer können Sie nicht ablehnen und verlangen, dass er durch einen anderen Prüfer ersetzt wird. Stellen Sie einen Befangenheitsantrag, hat dieser Aussicht auf Erfolg, wenn Ihre Begründung „greift“.
4 Tipp zur Betriebsprüfung: Erwecken Sie nicht den Eindruck eines „Bestechungsversuches“
Vorsicht: Manche Prüfer betrachten die Einladung zum Essen bereits als Bestechungsversuch.
Tipp: Das Bereitstellen von Kaffee, Tee oder kalten Getränken ist durchaus üblich, auch ein kleiner Imbiss ist möglich.