Dies ist eine Infografik mit der Aufschrift: "Ausfuhrgenehmigung beantragen - Anmeldung, Beantragung & Checkliste".

Ausfuhrgenehmigung beantragen + Checkliste

Möchten Sie eine Ausfuhrgenehmigung beantragen, bereiten Sie dies gründlich vor und suchen sich vorab alle relevanten Angaben und Informationen zusammen. So sparen Sie sich kostbare Zeit und müssen nicht beim eigentlichen Ausfüllen des Antrags erst alle Informationen mühselig zusammensuchen.
Inhaltsverzeichnis

Berücksichtigen Sie, dass die Bearbeitung eines Antrags auf Ausfuhrgenehmigung je nach Empfängerland, ob EU-Mitgliedstaat oder Drittstaat, und Produkt genügend Vorlauf benötigt.

Wie melden Sie eine Ausfuhrgenehmigung an?

Bei der Ausstellung Ihrer elektronischen Ausfuhranmeldung für die Exportkontrolle sind auch die Daten der Ausfuhrgenehmigung anzugeben. Dazu wählen Sie aus der Codierungsliste den Code für Ihre Genehmigung aus. Daraus ergibt sich für Sie auch, welche Daten Sie angeben müssen.

In der Ausfuhranmeldung ist der Genehmigungscode anzugeben. Zusätzlich sind die Nummer der Genehmigung zur Ausfuhr, der Genehmigungstyp und die Güterposition aus der Ausfuhrgenehmigung zu nennen. Diese 3 Informationen und je nach Genehmigungsart weitere Daten werden in dem Feld „Unterlagenreferenz” eingegeben. Auch das Ausstellungsdatum und der Gültigkeitszeitraum sind anzugeben – unter dem Punkt „Zusatz“ haben Sie noch Platz für Anmerkungen.

Die Codeliste finden Sie unter www.zoll.de.

Wie beantragen Sie eine Ausfuhrgenehmigung?

Planen Sie die Beantragung der Ausfuhrgenehmigung als Projekt, denn sie ist recht umfangreich und benötigt eine exakte Planung. Legen Sie sich einen Zeitplan an und überprüfen Sie die Einhaltung der vorgegebenen Termine.

Checkliste zur Beantragung Ihrer Ausfuhrgenehmigung

Checkliste
Ordnen Sie Ihre Güter der entsprechenden Position in den Güterlisten (z.B. Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung oder Ausfuhrliste) zu (www.bafa.de > Ausfuhrliste).
Stellen Sie sicher, dass die Ausfuhr des Produkts erst nach erfolgter Genehmigung erfolgen kann, sorgen Sie sozusagen für einen Lieferstopp für diesen Auftrag bis zum Eingang der Ausfuhrgenehmigung. Dieser Lieferstopp muss an die entsprechenden Abteilungen weitergegeben werden. Hier ist besonders die EDV-technische Lösung zu empfehlen. Somit wird der Auftrag im System geblockt und eine vorzeitige Lieferung vermieden.
Prüfen Sie, ob es eine Möglichkeit der Verfahrenserleichterung für Sie gibt. Ist z. B. die Nutzung einer Allgemeinen Genehmigung für Ihre Güter und das entsprechende Empfängerland möglich?
Stellen Sie den Antrag auf Ausfuhrgenehmigung rechtzeitig vor Lieferung. Die Dauer des Genehmigungsverfahrens kann stark schwanken. Sie kann zwischen 2 Wochen und mehreren Monaten bei besonders kritischen Ausfuhrkonstellationen variieren. Beachten Sie unbedingt auch, dass es in Einzelfällen durchaus auch vorkommt, dass eine beantragte Genehmigung zur Ausfuhr nicht erteilt wird.
Besorgen Sie sich alle notwendigen Informationen zu Ihrem Exportauftrag. Beziehen Sie alle involvierten Abteilungen mit ein.
Schließen Sie im Vorfeld aus, dass Ihr Kunde als ,,kritischer Geschäftspartner einzustufen Ist.
Wenn noch nicht geschehen, registrieren Sie sich rechtzeitig für das Online-Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ELAN-K2 zur elektronischen Beantragung von Genehmigungen.
Fügen Sie alle zusätzlichen Unterlagen dem Antrag auf Ausfuhrgenehmigung hinzu, so ist eine schnellere Erledigung möglich und Sie vermeiden Rückfragen des BAFA. Anlagen können ebenfalls elektronisch über das ELAN-L2 Portal übermittelt werden.

Zusätzliche Unterlagen können sein:

– Firmeninterne Unterlagen zu Ihren Gütern (Zeichnungen, Projektbeschreibung)

– Ausführliche Produktbeschreibung und die genaue Einstufung Ihrer Güter in der Ausfuhrliste.

– Zeichnungen, Ersatzteillisten, besondere Spezifikationen, Datenblätter oder Analystenzertifikate

– Information über Abteilungen, die in die Auftragsabwicklung involviert sind. Dazu können die Verkaufsabteilung, die Entwicklungsabteilung, der Customer Service, die Buchhaltung und manchmal auch die Geschäftsführung gehören. Informationen über ihre Kunden. Dazu gehören grundlegende

– Informationen, ob der Kunde ein Neukunde ist oder Sie diesen schon länger beliefern. Wichtig sind auch die Beteiligungsverhältnisse der Kundenfirma. Für die eindeutige Endverwendung des Produkts benötigt das BAFA nähere Angaben. So braucht es die Angaben ihres Kunden zur Verwendung des Produkts und Firmendaten Ihres Kunden. Das sind Daten wie Datum der Unternehmensgründung, Zahl der Mitarbeiter, Branche, welche Mengen hergestellt werden.
Füllen Sie alle Pflichtfelder aus.
Benennen Sie einen Ausfuhrverantwortlichen.
Überprüfen Sie, ob alle Angaben vollständig sind.
Überprüfen Sie, ob alle Angaben in sich stimmig sind und keine Widersprüche aus dem Antrag hervorgehen.
Prüfen sie, ob eine Endverbleibserklärung des Kunden notwendig ist, und fügen Sie diese wenn nötig bei.
Einen Antrag auf Genehmigung zur Ausfuhr kann nur der Ausführer stellen. Stellen sie sicher, dass Sie eindeutig der Ausführer der Ware sind.
Fügen Sie Ihr Firmenprofil dem Antrag hinzu, so kann sich das BAFA einen Überblick über Ihr Unternehmen verschaffen.
Bei Akkreditivgeschäften kann es erforderlich sein, das Akkreditiv den Antragsunterlagen beizulegen.
Haben Sie schon vergleichbare Güter in das entsprechende Land verschickt, gibt es dazu Vorgenehmigungen oder wurden Anträge auf Ausfuhrgenehmigung abgelehnt?
Prüfen Sie nochmals alle Angaben, bevor Sie den Antrag versenden.
Etc.