Betriebliches Abfallmanagement: Ziele, Vorgaben und Umsetzung

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Jedes Jahr werden erhebliche Mengen an betrieblichen Abfällen entsorgt. Das Umweltbundesamt gibt für das Jahr 2020 aus, dass mehr als 47 Millionen Tonnen Gewerbeabfälle aus Produktion und Gewerbe anfielen. Im privaten Sektor beträgt das Abfallaufkommen laut Berechnungen des Statistischen Bundesamtes mehr als 400 Millionen Tonnen pro Jahr.  Diese gigantischen Mengen an Abfällen können von Entsorgungsfachbetrieben nur dann professionell entsorgt werden, wenn klare Vorgaben und Regeln für die Entsorgung und das Recycling gelten und angewendet werden. Im betrieblichen Umfeld ist aus diesem Grund ein betriebliches Abfallmanagement alternativlos.
Inhaltsverzeichnis

Was ist betriebliches Abfallmanagement? 

Das betriebliche Abfallmanagement kann als die Praxis der Bewertung, Kontrolle und Reduzierung der durch den Geschäftsbetrieb erzeugten Abfallmenge definiert werden. Es umfasst zum einen die Begrenzung der Erzeugung von Abfällen durch innovative Prozesse und Verfahren. Zum anderen beschäftigt sich das betriebliche Abfallmanagement mit der fachgerechten und gleichzeitig kosteneffizienten Entsorgung und dem Recycling von Abfällen und Reststoffen. 

Warum ist Abfallmanagement im Unternehmen wichtig? 

Ein betriebliches Abfallmanagement hat zusammenfassend ökonomische und ökologische Vorteile für Unternehmen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es wichtig, eine vorausschauende Abfallstrategie zu verfolgen, die dazu beiträgt, die Kosten niedrig zu halten. Verringert sich die produzierte Abfallmenge und arbeitet ein Betrieb durch Müllvermeidung und proaktive Maßnahmen nachhaltiger, kann dies den Unternehmensgewinn signifikant steigern

Ein betriebliches Abfallmanagement, das sich darauf fokussiert, Abfälle zu vermeiden und bei der Beseitigung von Abfällen auf die Ressourcen und den Schutz der Umwelt achtet, ist zudem für das Unternehmensimage förderlich. Durch die Investition in ein effektives Abfallmanagement-System können Unternehmen also auf lange Sicht Geld sparen und gleichzeitig umweltbewusst handeln.

Was sind die Vorteile eines guten Abfallmanagements für Unternehmen?

  • Das Einsparen von Ressourcen ergibt einen ökonomischen Vorteil durch Kostensenkungen.
  • Abfallvermeidung führt zu einer besseren Umweltbilanz im Unternehmen.
  • Ein vorausschauendes betriebliches Abfallmanagement führt zur Schaffung einer sicheren Arbeitsumgebung für die Mitarbeiter.
  • Das Unternehmensimage wird durch ein betriebliches Abfallmanagement gestärkt. 

Was sind die Aufgaben des Abfallmanagements?

Im betrieblichen Abfallmanagement kommen viele Aufgaben zusammen, die das gemeinsame Ziel verfolgen, das Abfallaufkommen im Unternehmen zu reduzieren und alle gesetzlichen Auflagen und Anforderungen bei der Entsorgung von Abfällen einzuhalten. Die folgenden Aufgaben sind im betrieblichen Abfallmanagement essenziell: 

Erfassung der Art und der Menge des Abfalls

Die Aufzeichnung der Art und Menge des erzeugten Abfalls ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Abfallmanagements. Eine fachgerechte Protokollierung aller anfallenden Abfälle und Stoffe hilft dabei, Bereiche zu identifizieren, in denen Prozesse und Verfahrensweisen optimiert werden können, um das Gesamtabfallaufkommen reduzieren können. 

Außerdem können Unternehmen durch eine langfristige Erfassung des Abfallaufkommens ihre Fortschritte bei der Verwirklichung der gesteckten Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Die gesammelten Daten über die Abfälle und Stoffe können ebenfalls zu Berichtszwecken verwendet werden und sicherstellen, dass alle geltenden Vorschriften eingehalten werden. Letztendlich hilft die Aufzeichnung der Art und Menge des erzeugten Abfalls einem Unternehmen, effizienter zu werden, Kosten einzusparen und Ressourcen zu schonen.

Abfallvermeidung als wichtige Aufgabe des Abfallmanagements

Der Gesetzgeber hat im Kreislaufwirtschaftsgesetz im § 6 eine Abfallhierarchie festgelegt. Bei den Maßnahmen, die im betrieblichen Abfallmanagement umgesetzt werden müssen, steht an erster Stelle die Vermeidung von Abfällen im gewerblichen Umfeld. 

Die Reduzierung und Vermeidung von Abfällen in der betrieblichen Abfallwirtschaft ist entscheidend für einen nachhaltigen Geschäftsansatz. Durch die Vermeidung von unnötigem Abfall können Unternehmen Geld und Ressourcen sparen und gleichzeitig die Umweltbelastung verringern. 

Betriebe, die sich bemühen, kreative Lösungen zu finden, indem sie ihren Bedarf an Stoffen, Materialien und Ressourcen bestmöglich reduzieren, handeln aus ökonomischer und ökologischer Sicht zielführend. Dies gelingt ihnen unter anderem durch die Implementierung robuster Prozesse sowie durch eine offene Kommunikation mit Mitarbeitern und das Belohnen eines verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen. 

Die Investition in Vermeidungsstrategien kann auf den ersten Blick kostenintensiv und herausfordernd sein. Langfristig trägt Abfallvermeidung zu einer höheren Effizienz und zu einem gesteigerten Unternehmensimage in der Innen- und Außensicht bei. 

Trennung, Entsorgung, Recycling und Nachweisführung im Abfallmanagement

In der gesetzlichen Abfallhierarchie im § 6 KrWG werden nach der Vermeidung von Abfällen vier weitere Maßnahmen aufgeführt, die zum Tragen kommen, wenn Abfälle nicht vermieden werden können: 

  • Vorbereitung zur Wiederverwendung,
  • Recycling,
  • Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,
  • Beseitigung und Entsorgung.

Da in jedem Betrieb trotz eines Fokus auf Abfallvermeidung Reststoffe und Abfälle anfallen, müssen diese umweltschonend und gemäß § 7 KrWG ordnungsgemäß und schadlos entsorgt werden. Als „lege artis“ gilt die Abfallentsorgung, wenn sie im Einklang mit den Vorschriften der geltenden Gesetze und Bestimmungen steht. 

Gemäß § 9 KrWG sind Abfälle und Reststoffe getrennt zu sammeln und zu behandeln. Gefährliche Stoffe, Gemische oder Bestandteile aus den Abfällen müssen vorab entfernt und gesondert verwertet oder zu beseitigt werden. 

Die Nachweisführung gehört ebenfalls zu den gesetzlichen Anforderungen im Abfallrecht. Schließlich hilft die Nachweisführung Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. 

Wann müssen Unternehmen einen Abfallbeauftragten bestellen?

Die gesetzlichen Vorgaben zur Bestellung von Abfallbeauftragten werden in der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) geregelt. Grundsätzlich sind Unternehmen, bei denen im Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen gefährliche Abfälle oder 2.000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle entstehen, verpflichtet, einen betriebsangehörigen Abfallbeauftragten zu bestellen. 

Für Deponien, Krankenhäuser und Kliniken und viele weitere Unternehmen gilt, abhängig von der jährlichen Abfallhöhe ebenfalls eine derartige Verpflichtung gemäß § 2 AbfBeauftrV. 

Was sind die Aufgaben eines Abfallbeauftragten?

Auf Grundlage von § 60 KrWG, berät der Abfallbeauftragte den Arbeitgeber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung bedeutsam sein können. Der Betriebsbeauftragter für Abfall ist berechtigt und verpflichtet: 

  • den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung zu überwachen und 
  • die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften durch Kontrolle der Betriebsstätte sicherzustellen.

Hierbei begutachtet der Abfallbeauftragte fortlaufend die Art und Beschaffenheit der bewirtschafteten Abfälle, teilt festgestellte Mängel unverzüglich mit und macht Vorschläge zur Mängelbeseitigung. Ebenfalls fällt in seinen Zuständigkeitsbereich, die Mitarbeiter über Abfälle und ihre individuellen Gefahren aufzuklären. 

Er wirkt als Betriebsbeauftragter für Abfälle darauf hin, umweltfreundliche und abfallarme Verfahren im Betriebsalltag zu implementieren und im Allgemeinen auf eine Verbesserung aller Herstellungsverfahren hinzuwirken, um Abfälle einzusparen. In einem jährlichen Bericht informiert der Abfallbeauftragte den Arbeitgeber über alle Maßnahmen der Abfallwirtschaft im Betrieb.

Wo ist das Abfallmanagement gesetzlich geregelt?

Unternehmen haben aus gesetzlicher Sicht die Verantwortung, sich um ein professionelles Abfallmanagement zu kümmern. Sie unterliegen im Abfallrecht unter anderem der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (GewAbfV). Die Verordnung beschäftigt sich mit der getrennten Sammlung, Vorbereitung und dem Recycling von Gewerbeabfällen und wird vom Bundesministerium für Justiz verantwortet. 

Ein weiteres Gesetz, das im betrieblichen Abfallmanagement Beachtung finden muss, ist das im Jahr 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Es hat das Ziel, die „Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.“