So ermitteln Sie den Bruttolistenpreis Ihres Firmenwagens richtig
Achtung: Hier gilt Listenpreis einschließlich der Umsatzsteuer. Nicht vergessen.
Aber der Fiskus hat Ihnen da noch ein weiteres Ei gelegt. Für die Steuerberechnung zählt nämlich stets der Bruttolistenpreis inklusive Sonderausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
- Also nicht der Preis, den Sie für Ihr Auto bezahlt haben!
Lassen Sie sich den Ursprungspreis bestätigen ...
Um also für die 1-%-Methode den zutreffenden Bruttolistenpreis festlegen zu können, lassen Sie sich vom Hersteller den Ursprungspreis schriftlich bestätigen. Nur so sind Sie bei einer Betriebsprüfung auf der sicheren Seite. Schließlich wird kaum ein Auto zum tatsächlichen Listenpreis verkauft.
... oder kalkulieren Sie per Hand
Vielleicht haben Sie Ihren Pkw aber auch gar nicht über einen Vertragshändler erworben. Dann sollten Sie sich die für Ihren Wagen geltenden Preislisten besorgen und den Preis selbst anhand der Ausstattungsvarianten ermitteln.
Das gilt für die Extras des Firmenwagens:
Diese Extras lassen Sie außen vor:
- Autotelefon
- Freisprechanlage
- Überführungskosten
- Winterreifen mit Felgen (zusätzlich zur Normalbereifung)
- Zulassungskosten
Diese Extras rechnen Sie in den Bruttolistenpreis ein:
- ABS
- Airbag
- Anhängerkupplung
- Autoradio
- Diebstahlsicherung
- Elektronisches Fahrtenbuch
- Feuerlöscher
- Gasantrieb
- Katalysator
- Klimaanlage
- Mehrwertsteuer
- Navigationsgerät
- Preisnachlass
- Standheizung
Und so rechnen Sie den geldwerten Vorteil aus
Haben Sie alles zusammengerechnet, runden Sie den Bruttolistenpreis Ihres Firmenwagens auf glatte 100 € ab.
Der geldwerte Vorteil beträgt dann
- für die reinen Privatfahrten 1% monatlich,
- für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte zusätzlich 0,03 % monatlich je Entfernungskilometer und
- für die steuerpflichtigen Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zusätzlich 0,002 % je Fahrt und Entfernungskilometer.
Doch die 1-%-Methode ist nicht immer die bessere Variante zur Besteuerung Ihrer Firmenwagen. In der Praxis stehen Ihnen nämlich zwei Methoden zur Verfügung: Die 1-%-Regelung und das Fahrtenbuch. Laden Sie sich jetzt den kostenlosen Leitfaden "Besteuerung von Firmenwagen" herunter und profitieren Sie von einem direkten Vergleich der beiden Verfahren - inklusive einer Beispielrechnung. So wählen Sie stets die richtige Methode und sichern sich den geldwerten Vorteil!