Brandschutzübungen im Betrieb durchführen

Brandschutzübung im Betrieb: vorbereiten, durchführen und nachbereiten

Viele Menschen verfallen in einer Notfallsituation in einen Panikzustand. Stellen Sie sich vor: Rauch zieht durch die Flure und in die Büros, Menschen laufen durchs Treppenhaus, verzweifelte Schreie sind zu hören. Der Verstand zieht blank. An eine geregelte Evakuierung ist nicht mehr zu denken. Um dem vorzubeugen, sind betriebliche Brandschutzübungen unvermeidbar. Nur durch die Übung für einen Notfall werden alle Mitarbeiter über den geregelten Ablauf sensibilisiert. Nur durch die Übung können sie das Vorgehen in einem Brandfall auch wirklich umsetzen. Die gewissenhafte Durchführung von Brandschutzübungen sichert Ihnen somit nicht nur die Unterstützung der Versicherung nach einem Brand, sondern rettet Leben. Lesen Sie hier, wie Sie eine Brandschutzübung vorbereiten und durchführen, um ein sicheres Arbeitsumfeld in Ihrem Betrieb zu schaffen.
Inhaltsverzeichnis

Definition: Was ist eine Brandschutzübung?

Eine Brandschutzübung ist eine geplante und durchgeführte Übung, die darauf abzielt, Personen in einem Gebäude oder einer Organisation auf den Ernstfall eines Brandes vorzubereiten. Dabei wird der Ablauf einer Evakuierung simuliert, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Notfallpläne kennen und im Ernstfall eines Feuers richtig handeln und die Räumung reibungslos vonstatten geht.

Ziel der Brandschutzübung ist es,

  • die Wirksamkeit der Evakuierungsprozesse zu testen,
  • die Funktionsfähigkeit der Brandschutzsysteme zu überprüfen und
  • das Bewusstsein der Teilnehmer für Brandschutzmaßnahmen zu schärfen.

Während der Übung werden Fluchtwege, Sammelstellen und Verhaltensregeln im Brandfall erprobt. Auch die Kommunikation zwischen den Beteiligten und die Reaktion auf unerwartete Situationen werden trainiert.

Sind Brandschutzübungen Pflicht?

Es gibt mehrere Vorschriften, woraus sich die Pflicht zu Brandschutzübungen ergibt:

Die Notwendigkeit von Unterweisungen und Brandschutzübungen sowie Räumungsübungen und Evakuierungsübungen ergibt sich zunächst aus § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (kurz: ArbSchG). Hiernach ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, „Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.“ Zu diesen Schutzmaßnahmen zählt auch die Brandschutzübung.

Die Arbeitsstättenverordnung gibt in § 4 wiederum vor: „Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. […] In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.“

Auch die Gefahrstoffverordnung verlangt gemäß § 13 die Festlegung von Notfallmaßnahmen und das regelmäßige Durchführen von Sicherheitsübungen.

Wie oft müssen Betriebe Brandschutzübungen durchführen?

In § 12 des Arbeitsschutzgesetzes fordert der Gesetzgeber die jährliche Unterweisung zum Brandschutz. Besser wäre es noch, wenn Sie 2- bis 3-mal jährlich über den Brandschutz informieren könnten. Weil Brandfälle nur selten im Bewusstsein von Menschen verankert sind, müssen sie möglichst oft an den möglichen Notfall erinnert werden.

Deswegen ist auch die regelmäßige Brandschutzübung so wichtig. Es empfiehlt sich daher, auch Brandschutzübungen, die die praktische Umsetzung einer Räumungsübung beziehungsweise Evakuierungsübung umfasst, regelmäßig durchzuführen.

Die Häufigkeit einer solchen Übung ist dabei abhängig von der individuellen Brandgefahr eines Unternehmens. Bei hohen Brandrisiken in einem Betrieb ist es empfehlenswert, Brandschutzübungen einmal jährlich durchzuführen.

Bestandteile einer Brandschutzübung: Was beinhaltet sie?

Grundsätzlich umfassen Brandschutzübungen sowohl Übungen zur Brandbekämpfung (Löschübungen) als auch sogenannte Räumungsübung und Evakuierungsübungen.

Löschübung: Den Umgang mit Feuerlöschern trainieren

Wichtigster Punkt im Zusammenhang der Brandschutzübung ist die Brandbekämpfung mit Feuerlöschern, die bei Löschübungen erprobt wird. Immerhin können nach Expertenschätzungen rund 80 % aller Brände ohne Einschalten der Feuerwehr vor Ort gelöscht werden. Ein Brand, der schnell durch fachkundige Personen unter Kontrolle kommt, ist fast so gut wie gar keiner.

Trotzdem sollte auch bei einem kleinen Brand immer zuerst die Feuerwehr gerufen werden. Wenn Sie den Brand mit einem Feuerlöscher danach allein unter Kontrolle bekommen und die Feuerwehr „umsonst“ anrückt, ist nichts verloren. Umgekehrt vergeht viel zu viel Zeit, wenn Sie zuerst selbst einen Löschversuch unternehmen und die Feuerwehr erst dann rufen, wenn der Brand außer Kontrolle geraten ist.

Evakuierungsübung: Ablauf und Häufigkeit

Im Brandfalle oder beim Bekanntwerden einer sonstigen Gefährdung müssen alle Betriebsangehörigen und sonstigen Personen, die sich auf dem Betriebsgelände aufhalten, so schnell wie möglich in das Freie gelangen. Der Vorgang wird allgemein Evakuierung genannt. Die Übung sollte einmal jährlich durchgeführt werden und bedarf einiger Vorbereitung, wie zum Beispiel die Unterweisung im Brandschutz und die Ankündigung.

Wenn die Unterweisung aller Mitarbeiter zu den Verhaltensregeln im Brandfall erfolgt ist, kann die jährliche Notfallsimulation stattfinden. Kündigen Sie diese für den Tag, nicht aber für die Stunde an. Bei der Wahl des Termins empfiehlt sich ein schöner Sommertag, an dem möglichst wenig betriebsfremde Personen anwesend sind.

Die Pflicht zur Durchführung von Räumungsübungen ist in § 4 der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ konkretisiert worden.

Ziel der Evakuierungsübung ist die Prüfung, ob im Ernstfall alle beteiligten Bereiche schnell und sicher evakuiert werden können.

Vorbereitung: Wie Sie eine Brandschutzübung vorbereiten

Eine Brandschutzübung führen Sie nicht einfach von heute auf morgen durch. Es bedarf einer besonderen Planung und Vorbereitung. Folgende Schritte sind vor der ersten Brandschutzübung im Betrieb zu gehen:

  1. Übermittlung erforderlicher Informationen an die Feuerwehr
  2. Beauftragung geeigneter Mitarbeiter
  3. Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen
  4. Einrichtung schneller Wege zur Alarmierung
  5. Unterweisung der Arbeitnehmer

Schauen wir uns die einzelnen Schritte genauer an:

Schritt 1: Informationen für die Feuerwehr übermitteln

Um gezielt und möglichst schonend eingreifen zu können, sollte die Feuerwehr detaillierte Kenntnis erhalten über:

  • Zugänge zum Gebäude
  • Flucht- und Rettungswege
  • Grundrisse aller Geschosse und den Keller
  • Wasserversorgung, Sprinkleranlage und Hydranten
  • Brandschutzabschnitte
  • Rauchwärmeabzüge
  • Räume mit empfindlichen Anlagen wie Server
  • Räume mit gefährlichen Betriebsstoffen und die dazugehörigen Sicherheitsdatenblätter

Es empfiehlt sich, eine handliche Mappe zusammenzustellen, die alle vorgenannten Informationen enthält und regelmäßig gepflegt wird. Sie sollte an einem Ort verfügbar sein, den alle Mitglieder des Krisenstabs kennen.

Schritt 2: Die Beauftragung geeigneter Mitarbeiter

Nach geltendem Recht muss jede Betriebsleitung eine in Abhängigkeit von der Betriebsgröße ausreichende Zahl von Mitarbeitern benennen, die im Brandschutz geschult werden; die sogenannten Brandschutzhelfer.

Brandschutzhelfer unterstützen nicht nur im Rahmen der Brandprävention, sondern auch im akuten Brandfall. Durch ihre Unterweisung im Umgang mit Feuerlöschern und Feuerlöscheinrichtungen können Sie erste Löschmaßnahmen unternehmen, bevor die Feuerwehr eintrifft. Des Weiteren bieten Brandschutzhelfer bei einer Evakuierung Orientierung und können zur sicheren Räumung des Gebäudes beitragen.

Expertenempfehlung: Evakuierungshelfer zusätzlich zu Brandschutzhelfern beauftragen

Zwar sind Evakuierungshelfer im Gegensatz zu Brandschutzhelfern keine gesetzliche Verpflichtung, allerdings trotzdem eine Empfehlung. Evakuierungshelfer sind speziell ausgebildete Mitarbeiter eines Unternehmens, die im Falle eines Brandes oder einer anderen Gefahrensituation für die sichere und geordnete Evakuierung der Belegschaft sorgen. Ihre Kernaufgabe besteht darin, alle Anwesenden dazu anzuleiten, die vorgesehenen Fluchtwege zu nutzen und sich sicher an den festgelegten Sammelplätzen zu versammeln.

Schritt 3: Die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen

Die Bauordnung verlangt die Festlegung von Flucht- und Rettungswegen. Diese sind Teil der Betriebsgenehmigung. Sie müssen ausreichend gekennzeichnet sein. In der Praxis unterscheiden sich Fluchtwege und Rettungswege. Fluchtwege sind alle Gänge, Treppen, Notleitern und Fenster in geringer Höhe über einer begehbaren, auf sicheren Grund führenden Fläche. Rettungswege dienen der Fremdrettung. Erste Rettungswege führen auf Verkehrsflächen, ein zweiter Rettungsweg wäre ein Fenster, das mit einer Drehleiter zu erreichen ist.

Flucht- und Rettungspläne sind unter bestimmten Voraussetzungen Pflicht: 

  • wenn der Betrieb in einem mehrgeschossigen Bau arbeitet
  • wenn die Fluchtwegführung unübersichtlich ist (verwinkelt, über Zwischengeschosse, durch größere Räume)
  • wenn ein regelmäßiges Besucheraufkommen besteht (Kunden, Publikum etc.)
  • wenn eine erhöhte Gefährdung bekannt ist (Explosionsgefahr, Freisetzen gefährlicher

    Substanzen im Brand- oder Unglücksfall)
  • wenn eine befestigte Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge fehlt
  • wenn die bauliche Situation eine Rettung von außen erschwert oder nicht zulässt

Für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gibt es als Norm DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung Flucht- und Rettungspläne“.

Der Aushang der Anweisung „Verhalten im Brandfall“ ist Pflicht. Teil dieser innerbetrieblichen Anordnung ist die Bestimmung eines Sammelplatzes. Dieser sollte sich außerhalb einer möglichen Gefahrenzone befinden und eventuell anrückende Fahrzeuge der Feuerwehr oder der Rettungsdienste nicht behindern, aber als Ort jedem Betriebsangehörigen bekannt sein.

Schritt 4: Schnelle Alarmierungswege einrichten

Ein Notfall muss schnellstens allen Mitarbeitern bekannt gemacht werden. Bei größeren Betrieben empfiehlt sich die klassische Sirene. Telefonschaltungen, die gleichzeitig alle Betriebstelefone anwählen mit einer Aufforderung, den Betrieb zu verlassen, sind eine weniger zuverlässige Alternative.

Schritt 5: Mitarbeiter im Brandschutz unterweisen

Die Brandschutzunterweisung muss stets anhand der Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Demnach sind die Unterweisungsinhalte im Brandschutz immer auf die individuellen Arbeitsbedingungen im Betrieb ausgerichtet. Anweisungen für Mitarbeiter in der Produktion sind notwendigerweise andere als die für die im separaten Bürotrakt. Themen der betrieblichen Unterweisung sind u. a.:

  • Evakuierungssignale
  • Flucht- und Rettungswege anhand von Flucht- und Rettungsplänen
  • das Begehen der Fluchtwege bis zum Sammelplatz
  • das Verhalten im Brandfall, wie etwa das Verbot der Nutzung von Aufzügen und Rolltreppen
  • der Umgang mit Betriebsfremden, Behinderten und Schwangeren
  • die Aufgaben von Brandschutzhelfern
  • Freihalten von Verkehrswegen für die Feuerwehr
  • das Verbot, private Wertsachen oder den privaten Pkw zu „retten“

Der Mitarbeiter muss durch seine Unterschrift die Teilnahme an der Unterweisung bestätigen. Ein Verstoß gegen die darin enthaltenen Anordnungen kann erhebliche versicherungsrechtliche Folgen haben. Dies sollte jedem Mitarbeiter bewusst sein.

Ablauf: Wie Sie eine Brandschutzübung durchführen

Ein beispielhafter Ablauf einer Brandschutzübung könnte in der Praxis wie folgt aussehen:

Zunächst wird die Übung sorgfältig vorbereitet. Der Termin wird im Vorfeld intern bekannt gegeben, sodass alle Mitarbeiter informiert sind und sich auf die Übung einstellen können. Gegebenenfalls wird die örtliche Feuerwehr informiert, um Missverständnisse zu vermeiden und im Bedarfsfall Unterstützung leisten zu können.

Zum vereinbarten Zeitpunkt löst der Sicherheitsbeauftragte oder ein Brandschutzhelfer das Alarmsystem aus. Die Alarmierung soll den Ernstfall simulieren und das gesamte Personal in Alarmbereitschaft versetzen. Dabei werden die Brandschutzhelfer/Evakuierungshelfer aktiv und nehmen ihre Positionen entlang der Fluchtwege ein.

Nach dem Alarmsignal beginnen alle Mitarbeiter, das Gebäude über die festgelegten Fluchtwege zu verlassen. Die Evakuierungshelfer leiten die Belegschaft zu den Ausgängen und stellen sicher, dass niemand in den Büros oder Produktionsbereichen zurückbleibt. Mitarbeiter folgen den Fluchtwegkennzeichnungen, um schnellstmöglich das Gebäude zu verlassen.

Außerhalb des Gebäudes begeben sich alle Mitarbeiter zu den vorgesehenen Sammelplätzen. Hier wird überprüft, ob alle Personen das Gebäude verlassen haben. Brandschutz- und Evakuierungshelfer zählen die anwesenden Personen und gleichen diese mit den Anwesenheitslisten ab, um sicherzustellen, dass niemand vermisst wird.

Nach Abschluss der Übung versammeln sich alle Beteiligten zur Nachbesprechung. Hier wird der Ablauf gemeinsam reflektiert und protokolliert, und mögliche Verbesserungsbereiche werden identifiziert. Das Feedback der Mitarbeiter wird erfasst, um zukünftige Übungen noch effektiver zu gestalten und bestehende Brandschutzmaßnahmen zu optimieren.

Wie erfolgt die Nachbereitung einer Brandschutzübung mittels Protokoll?

Sinn der Brandschutzübung ist es, Schwachpunkte des Notfallplans herauszufinden. Demnach sollten Mitarbeiter abgestellt werden, die den Ablauf neutral beobachten und protokollieren. Im Anschluss an die Übung sollten alle Mitarbeiter um Feedback gebeten werden, um Verbesserungspotenzial herauszuarbeiten. Diese Beanstandungen sind im Protokoll festzuhalten.

Typische Beanstandungen beziehen sich auf:

  • unklare Fluchtwege
  • die Nutzung von Fahrstühlen und Rolltreppen
  • das Ignorieren des Alarms durch einzelne Mitarbeiter/innen
  • das Ausbleiben des Alarmsignals in einzelnen Räumen
  • das „Vergessen“ von Mitarbeiter/innen in selten genutzten Räumen
  • die Störung des Informationsflusses

Bei der Evaluierung sollten persönliche Schuldzuweisungen unterlassen werden. Die meisten Helfer übernehmen diese Aufgaben freiwillig. Die gesamte Übung dient nicht dazu, Mitarbeiter zu kompromittieren, sondern sie zu motivieren, Verantwortung – auch für sich selbst – zu übernehmen. Wichtig ist, dass nicht nur sachlich-organisatorische Verbesserungen erreicht werden, sondern auch Mitarbeiter Anregungen mitnehmen, etwas zu verbessern.

Brandschutzübungen im Betrieb: Zusammenfassung & Checkliste

Eine Brandschutzübung ist eine simulierte Evakuierung, um Mitarbeiter auf den Ernstfall eines Brandes vorzubereiten. Das Hauptziel ist, Evakuierungsabläufe zu testen, Brandschutzsysteme zu überprüfen und das Sicherheitsbewusstsein zu stärken. Dabei werden Fluchtwege, Sammelstellen und Kommunikationsabläufe bei einer Räumung geübt.

Pflicht zur Durchführung ergibt sich aus § 10 Arbeitsschutzgesetz, § 4 Arbeitsstättenverordnung und § 13 Gefahrstoffverordnung. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, regelmäßige Übungen durchzuführen – besonders bei erhöhtem Brandrisiko wird eine jährliche Übung empfohlen.

Checklisten zur Brandschutzübung

Abschließend finden Sie hier noch drei Checklisten zu Inhalt, Vorbereitung und Nachbereitung von Brandschutzübungen:

Bestandteile der Übung
Löschübungen: Training im Umgang mit Feuerlöschern
Evakuierungsübungen: Simulation einer geordneten Räumung, um sicherzustellen, dass alle sicher das Gebäude verlassen.
Checkliste Inhalt der Brandschutzübung
Vorbereitungsschritte
Information der Feuerwehr über Zugang und Sicherheitsbereiche.
Benennung von Brandschutzhelfern zur Unterstützung während der Evakuierung.
Kennzeichnung der Fluchtwege und Sammelstellen.
Einrichtung eines Systems zur Alarmierung.
Schulung der Mitarbeiter im Brandschutz.
Checkliste Vorbereitung Brandschutzübung
Ziele der Nachbereitung
Analyse und Optimierung der Evakuierungsprozesse
potenzielle Schwachstellen erkennen
Verbesserungen einleiten
Checkliste Nachbereitung Brandschutzübung

FAQ zur Brandschutzübung

Eine Brandschutzübung soll sicherstellen, dass alle Mitarbeiter mit den Notfallplänen vertraut sind und im Brandfall richtig reagieren können. Dabei werden Evakuierungsabläufe, Fluchtwege und Sammelstellen geübt, um im Ernstfall eine schnelle und geordnete Räumung des Gebäudes zu gewährleisten.
Ja, die Pflicht zur Durchführung von Brandschutzübungen ergibt sich indirekt aus § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und § 13 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Eine jährliche Brandschutzübung wird empfohlen, insbesondere in Betrieben mit erhöhtem Brandrisiko. Bei speziellen Gefahrenquellen im Betrieb oder nach wesentlichen Veränderungen in den Abläufen können zusätzliche Übungen sinnvoll sein.
Brandschutzhelfer leiten die Mitarbeiter sicher zu den Ausgängen und Sammelplätzen, unterstützen bei der Orientierung und übernehmen erste Löschmaßnahmen, wenn dies gefahrlos möglich ist. Sie sind als Ansprechpartner vor Ort und sorgen für die Einhaltung der Notfallpläne.
Ja, alle anwesenden Mitarbeiter sollten teilnehmen, um den Ernstfall realistisch zu simulieren und sicherzustellen, dass jeder die Notfallmaßnahmen versteht und die Fluchtwege kennt.