Notausgang im Unternehmen: Vorgaben & richtige Kennzeichnung

Ein Notausgang kann bei einer Gefahrensituation über Leben und Tod entscheiden. Um sichere und gesetzesgemäße Fluchtwege zu schaffen, müssen Unternehmen einiges beachten.
Inhaltsverzeichnis

Die Notwendigkeit von Notausgängen und Fluchtwegen

Fluchtwege sind für Gebäude jeglicher Art notwendig, in denen sich Menschen aufhalten. Ziel von Fluchtwegen ist es, im Notfall die Personen im Gebäude auf dem schnellsten und kürzesten Weg nach draußen oder in einen gesicherten Bereich zu führen. Die Beschaffenheit und der Verlauf dieser Fluchtwege sollen dafür sorgen, dass während der Flucht keine Panik entsteht, in der Menschen durch mangelnden Platz zu Schaden kommen. In Deutschland sind nicht nur die Anzahl der Notausgänge und ihr Aufbau geregelt, sondern auch die Art, wie diese zu kennzeichnen sind. Folgende Bereiche sind nicht von der Regelung zum Notausgang und Fluchtweg betroffen:

  • nicht komplett umschlossene Räume
  • Arbeitsstätten im Freien
  • Bereiche, in denen sich Mitarbeiter nur für Instandhaltungsarbeiten (Inspektionen und Wartungen) aufhalten

Welche Türen zählen als Notausgang?

Die Ein- und Ausgänge Ihres Firmengebäudes zählen zu den Notausgängen, wenn es sich um keine manuellen Dreh- und Schiebetüren handelt. Solche Türen sind nicht zulässig. Je nach Anzahl der Menschen, die sich in dem Gebäude befinden, reichen die normalen Ein- und Ausgänge eventuell nicht aus. Dann müssen Sie weitere Notausgänge schaffen.

Für einen zweiten Fluchtweg, der zu einem anderen Notausgang führt, können Sie auch Notausstiege nutzen. Dazu zählen Ausstiege, die mindestens eine Breite von 90 Zentimeter und eine Höhe von mindestens 1,20 Meter haben. Die Beschaffung sollte eine Trittsicherheit gewährleisten. Das gelingt unter anderem durch:

  • Haltegriffe,
  • Tritte und
  • Stufen.

Alle Notausgänge müssen sich einfach und ohne weitere Hilfsmittel in Fluchtrichtung öffnen lassen und dürfen daher nie von außen abgeschlossen sein.

Wie schützen Sie sich vor Missbrauch von Notausstiegen?

Es gibt verschiedene Sicherungsmittel, um zugängliche Notausgänge zu gewährleisten und gleichzeitig Ihre Firmenräume vor Diebstahl sowie unbefugtem Zutritt zu schützen. Sogenannte Türwächter und Panikstangen sorgen dafür, dass Türen nur im Notfall zu öffnen sind.

Türwächter für den Notausgang sind so aufgebaut, dass sie die Türklinke für den normalen Gebrauch versperren. Mit einem einfachen Dreh lassen sie sich aber nach unten oder zur Seite bewegen. Die Tür des Notausstiegs lässt sich somit ganz einfach nach außen öffnen, das ist gesetzlich auch so vorgesehen. Beim Öffnen ertönt gleichzeitig ein Alarm-Ton. Das hat mehrere Vorteile. Zum einen kann niemand unbemerkt die Tür öffnen und zum anderen setzt es im Notfall auch alle anderen Personen, die sich im Gebäude befinden, von dem Gefahrenfall in Kenntnis. Sie benötigen einen bestimmten Schlüssel, um den Alarm abzustellen.

Panikstangen arbeiten nach einem ähnlichen Prinzip, ebenfalls mit einer Alarmauslösung. Sie lassen sich quer an Türen anbringen und mit einer Bewegung nach unten öffnen.

Was ist der Unterschied zwischen Fluchtwegen und Rettungswegen?

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Fluchtwegen und Rettungswegen. Bei Fluchtwegen handelt es sich um Verkehrswege, die eine Flucht aus Gefahrengebieten ermöglichen und gleichzeitig dazu dienen, Personen zu retten. Sie erreichen über Fluchtwege entweder einen gesicherten Bereich oder das Freie. Fluchtwege dienen der Selbstrettung. Zu den Fluchtwegen gehören auch die im Bauordnungsrecht bestimmten Rettungswege, wenn diese selbstständig begehbar sind.

Der erste Fluchtweg richtet sich nach dem Bauordnungsrecht. Er beinhaltet alle Wege, Treppen und Türen für die Nutzung im Fluchtfall. Fahrstühle oder Aufzüge sind als Fluchtweg ausgeschlossen. Alle Fluchtwege sind stets freizuhalten. Der zweite Fluchtweg führt zu einem anderen Notausgang. Bei diesem kann es sich, wie bereits erwähnt, auch um einen Notausstieg handeln. Sollte der erste Fluchtweg versperrt sein oder durch starke Rauchbildung nicht zu nutzen sein, besteht die Möglichkeit, den zweiten Fluchtweg zu nutzen.

Die Bezeichnung Rettungswege findet im Brandschutz und Bauordnungsrecht Verwendung. Sie dienen als Zufahrtsweg für Rettungs- und Brandeinsatzkräfte und sollen die Möglichkeit der Fremdrettung sicherstellen.

Für Fluchtwege und Rettungswege gilt, dass diese nicht blockiert oder beeinträchtigt werden dürfen. Sie müssen jederzeit begehbar sein – auch im Außenbereich. Eine Fluchttür sollten Sie selbstverständlich nicht von außen zustellen.

Was sind die gesetzlichen Vorgaben zu Notausgängen?

Eine gesetzliche Regelung für die Beschaffenheit, Anzahl und Beschilderung von Notausgängen soll gewährleisten, dass es im Notfall zu keinen Problemen kommt. Für die Kennzeichnung eines Fluchtweges und Notausgangs mit Schildern gibt es genaue Vorgaben. Die aktuellen Regelungen finden Sie zum einen im Arbeitsschutzgesetz und zum anderen in der jeweiligen Landesbauordnung.

Regelungen im Arbeitsschutzgesetz

Diese Vorgaben sollen insbesondere die Arbeitnehmer in Unternehmen schützen. Die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR) konkretisieren unter der ASR A2.3 und ASR A1.3 die Anforderungen für Notausgänge, Fluchtwege und Beschilderungen.

Hier finden Sie beispielsweise eine genaue Begriffserklärung und Angaben für die maximale Länge von Fluchtwegen. So dürfen diese derzeit bei Räumen mit normaler Brandgefährdung höchstens 35 Meter (Luftlinie) lang sein. Für Räume, die giftstoffgefährdet sind, beträgt die maximale Länge nur 20 Meter. Genauso geregelt sind Breite und Höhe von Fluchtwegen. Zudem sollten Sie beachten, dass sich die Regelungen im Arbeitsschutzgesetz immer wieder ändern können.

Regelungen in der Landesbauordnung

Je nach Standort des Gebäudes gilt die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes. Die Bauordnung fasst Flucht- und Rettungswege zusammen. Lediglich Sonderbauverordnungen stellen beide differenziert dar.

Was sind die Anordnungen und Abmessungen von Notausgängen?

Grundsätzlich soll der erste Fluchtweg immer der kürzeste Weg zum Notausgang sein. Nach der ASR A2.3 sind die Abmessungen bis zum Notausgang mit maximalen Entfernungen angegeben. In den einzelnen Bundesländern kann es gemäß der Landesbauordnungen zu einzelnen Ausnahmen kommen. Grundsätzlich gelten gemäß der ASR A2.3 folgende Abmessungen für:

  • Räume ohne oder mit normaler Brandgefährdung: bis zu 35 Meter
  • Räume mit erhöhter Brandgefährdung und selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen: bis zu 35 Meter
  • Räume mit erhöhter Brandgefährdung ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen: bis zu 25 Meter
  • giftstoffgefährdete Räume: bis zu 20 Meter
  • explosionsgefährdete Räume: bis zu 20 Meter
  • explosivstoffgefährdete Räume:  bis zu 10 Meter

Die Abmessungen beziehen sich auf die Entfernung als Luftlinie. Die Breite der Fluchtwege ist ebenfalls geregelt. Sie richtet sich nach der Anzahl der Personen im Einzugsgebiet – das soll dafür sorgen, dass auch in Paniksituationen genug Platz zum Verlassen des Gebäudes zur Verfügung steht:

  • bis 5 Personen: 0,875 Meter
  • bis 20 Personen: 1,0 Meter
  • bis 200 Personen: 1,20 Meter
  • bis 300 Personen: 1,80 Meter
  • bis 400 Personen: 2,40 Meter

Wie sollten Notausgänge gekennzeichnet werden?

Um Notausgänge im Gefahrenfall schnell und sicher nutzen zu können, müssen sie ausreichend gekennzeichnet sein. In den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR A1.3 Sicherheits- und

Gesundheitsschutzkennzeichnung) finden Sie die Vorschriften, wie genau diese Beschriftung aussehen muss. Die Kennzeichnung ist genormt und muss die entsprechenden Zeichen und Symbole beinhalten. Die einheitliche Beschilderung von Flucht- und Rettungswegen gewährleistet, dass jede Person sie versteht. Die Pfeile zeigen die Fluchtrichtung an. Einen Wald aus Schildern sollten Sie aber vermeiden, da zu viele Hinweise für Verwirrung sorgen können. Gehen Sie mindestens einmal im Jahr die Fluchtwege ab und überprüfen Sie, ob die Kennzeichnung noch korrekt und aktuell ist. Die einzelnen Flucht- und Rettungspläne sind ebenfalls genormt. So benötigen Sie einen Fluchtplan nach der DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“. Sie enthält die genormten Symbole und Rettungszeichen.

Bei der Kennzeichnung dürfen Sie auch die Außenseite der Notausgänge nicht vergessen. Nur mit entsprechender Beschilderung lässt sich eine mögliche Versperrung der Notausgänge von außen verhindern. Schilder für den Notausgang können Sie ganz einfach im Handel kaufen oder online bestellen. Es gibt viele Firmen, die sich auf den Verkauf und auf das Drucken derartiger Schilder spezialisiert haben.

Beleuchtung von Notausgängen

Für die Beschilderung benötigen Sie nach der ASR A1.3 langnachleuchtende Schilder, sodass die Flucht- und Rettungswege auch im Falle eines Stromausfalls oder bei Rauchbildung noch zu erkennen sind. Eine zusätzliche Notfallbeleuchtung, die unabhängig von der normalen Stromversorgung funktioniert, springt bei einem Stromausfall ein. Die Regelungen hierzu finden Sie in der ASR A2.3.

Im Ernstfall mit sicheren Notausgängen Leben retten

Jedes Unternehmen sollte sich mit Notausgängen, Flucht- und Rettungswegen in Arbeitsstätten beschäftigen. Zu beachten gibt es viel – zum Beispiel die Notausstiege, den ersten und zweiten Fluchtweg, Schilder und die richtige Beleuchtung.

Die genau definierten Anordnungen und Abmessungen finden Sie im Arbeitsschutzgesetz und den einzelnen Landesbauordnungen. Sie sind zum Schutz von Personen einzuhalten und umzusetzen, denn im Gefahrenfall können sie Leben retten. Wichtig ist vor allem, dass die Wege zum Notausgang und Fluchttüren nicht blockiert sind. Nur so ist eine schnelle Evakuierung des Gebäudes möglich.