Sicherheitsbeleuchtung in Unternehmen: Wann Pflicht? Gesetzliche Vorgaben!
Was umfasst die Sicherheitsbeleuchtung?
Die DIN-Norm DIN EN 1838, eine relevante Vorschrift für die Sicherheitsbeleuchtung, gliedert diese in drei Hauptbereiche.
- Flucht- und Rettungswege: Die Sicherheitsbeleuchtung umfasst die Flucht- und Rettungswege in einem Gebäude. Ein Rettungsweg muss beleuchtet sein, damit Menschen im Notfall sicher ins Freie gelangen können. Eine angemessene Notbeleuchtung dieser Wege verhindert auch das Übersehen von Hindernissen und Panik in einem Notfall.
- Antipanikbeleuchtung: Als Antipanikbeleuchtung bezeichnet man eine gleichmäßige elektrische Ausleuchtung größerer Flächen vor Hallen, Sportstätten oder großen Gebäuden.
- Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: Ein Arbeitsplatz mit besonderer Gefährdung ist beispielsweise in einer Gießerei, einem metallverarbeitenden Betrieb oder in der Elektroindustrie zu finden. Eine professionelle Sicherheitsbeleuchtungsanlage in diesen Bereichen stellt sicher, dass Arbeiter trotz Stromausfall ihre Aufgaben sicher fortsetzen oder abschließen können. Es ist entscheidend, dass die Notbeleuchtung in diesen Bereichen so gestaltet ist, dass sie unter schwierigen Bedingungen ausfallsicher funktioniert und ausreichend Helligkeit bietet. Die besondere Lichttechnik sorgt somit dafür, dass Notfallszenarien kontrollierbarer und weniger gefährlich sind.
Wann und wo ist eine Sicherheitsbeleuchtung nötig?
Verschiedene Regelwerke wie das Baurecht, das Arbeitsschutzrecht und das Unfallverhütungsrecht in Deutschland erfordern von Unternehmen Mitarbeit und geben allgemeingültige Vorgaben in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. In allen gesetzlichen Vorgaben, beispielsweise im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in den DGUV-Vorschriften zur Unfallverhütung und ebenso im Baurecht, ist die Sicherheitsbeleuchtung als zentrales Element verankert. Die Vorgaben erfordern Planung und technische und elektrische Fachkompetenz.
Eine Sicherheitsbeleuchtung ist grundsätzlich notwendig, wenn bei einem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung Gefahren entstehen können. Typische Gefahren für Leib und Leben von Mitarbeitern, Kunden oder anderen Personen sind Panikreaktionen oder nicht sichtbare Stolperstellen, die zu schweren Unfällen führen können.
Besonders in Gebäuden mittlerer Größe mit hohem Personenaufkommen, wie Krankenhäusern, Schulen oder Bürogebäuden, ist eine effektive Sicherheitsbeleuchtung aufgrund der Größe entscheidend. Bürogebäude benötigen Sicherheitsbeleuchtung für die sichere Evakuierung der Angestellten im Notfall. In Krankenhäusern besteht eine erhöhte Gefahr für bewegungseingeschränkte Patienten bei Notfällen. Auch in Schulen muss durch proaktive Planung gewährleistet sein, dass Schüler schnell und sicher evakuiert werden können.
Die folgenden beiden Praxisbeispiele zeigen eindrücklich, wie wertvoll die richtige Sicherheitsbeleuchtung sein kann.
Praxisbeispiel 1: Sicherheitsbeleuchtung in Flucht- und Rettungswegen
Ein führendes deutsches Logistikunternehmen, bekannt für effiziente Lagerlösungen, installierte 2023 in einem seiner wichtigen Lagerhäuser eine umfassende Sicherheitsbeleuchtungsanlage nach VDE-Standard (VDE = Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik). Zuvor führten Sicherheitsingenieure eine Gefährdungsbeurteilung der Anlage durch, um potenzielle Risiken im Notfall zu analysieren.
Die Analyse folgte der ASR A2.3, die genaue Richtlinien für Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten festlegt. Die Gefährdungsbeurteilung der Anlage ergab, dass die bestehende Beleuchtung bei Stromausfall unzureichend war, um die Sicherheit der Mitarbeiter und schnelle Evakuierung zu gewährleisten.
Aus diesem Grund entschied sich das Unternehmen für die Planung und Installation einer modernen Anlage. Diese kennzeichnet alle Flucht- und Rettungswege und beleuchtet den gesamten Raum und kritische Arbeitsbereiche ausreichend. Mit diesen Maßnahmen stellt das Unternehmen sowohl die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften sicher und schützt seine Mitarbeiter effektiv bei Notfällen.
Praxisbeispiel 2: Sicherheitsbeleuchtung für gefährliche Arbeiten
In einem mittelständischen Produktionsbetrieb wurde turnusmäßig eine Gefährdungsanalyse gemäß ASR A3.4 durchgeführt. Die ASR A3.4 legt Anforderungen an die Beleuchtung in Arbeitsstätten fest und berücksichtigt deren Einfluss auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Die Analyse ergab, dass bestimmte Arbeitsplätze in der Produktion besonders gefährdet sind und eine spezielle Sicherheitsbeleuchtung nach VDE-Standard benötigen.
Um die gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, installierte das Unternehmen Leuchten direkt über den gefährdeten Arbeitsplätzen. Die Installationen jeder Leuchte im Raum gewährleistet eine gleichmäßige Beleuchtung und stellt sicher, dass potenzielle Gefahrenquellen sichtbar und erkennbar sind. Damit erfüllt die neue Sicherheitsbeleuchtung zwei Grundvorgaben der ASR A3.4:
- Gewährleistung einer ausreichenden Helligkeit,
- eine korrekte Lichtverteilung am Arbeitsplatz.
Durch die Installation der neuen Sicherheitsbeleuchtung können Beschäftigte ihre Aufgaben sicherer ausführen. Die Unfallgefahr durch unzureichende Beleuchtung wird minimiert.
Welche Anforderungen muss die Sicherheitsbeleuchtung erfüllen
Die Installation und der Betrieb von Sicherheitsbeleuchtung unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben und Normen. Die DIN EN 1838 und die DIN VDE 0108-200 sind maßgebliche Normen, die Unternehmen aller Größenordnungen beachten müssen. Beide Verordnungen legen die lichttechnischen und elektrischen Anforderungen fest.
Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßige Prüfungen und Wartungen der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen durchführen. So gewährleisten sie die Funktionsfähigkeit im Ernstfall.
Darüber hinaus finden sich in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zwei spezifische Regelwerke, die im Detail die Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung beschreiben:
- ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge (Link)
- ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung (Link)
Zusammenfassung ASR A2.3 – Sicherheitsbeleuchtung an Fluchtwegen und Notausgängen
Für Unternehmen ist die Sicherheitsbeleuchtung auf Fluchtwegen unerlässlich. Die ASR A2.3 verlangt im Unterpunkt 9 „Sicherheitsbeleuchtung“ folgendes:
- eine Beleuchtungsstärke von mindestens 1 Lux, die innerhalb von 60 Sekunden nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erreicht sein muss.
- 5 Sekunden nach Ausfall der normalen Beleuchtung muss die Ausleuchtung bereits 50 % betragen.
- In Gebäuden mit Publikumsverkehr, in denen sich ortsunkundige Personen aufhalten, müssen Fluchtwege in 5 Sekunden ausreichend beleuchtet sein.
Eine regelmäßige Wartung und Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung sind entscheidend, um die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbeleuchtung zu gewährleisten.
Sicherheitsfarben müssen erkennbar bleiben, und die Stromversorgung der Sicherheitsbeleuchtung muss unabhängig sein. Diese Maßnahmen gewährleisten im Notfall eine sichere Evakuierung über die Fluchtwege.
Vorgaben der ASR A3.4 – Sicherheitsbeleuchtung bei gefährlichen Arbeiten
Für Arbeitsplätze mit besonderen Gefährdungen, an denen erhöhte Unfallrisiken bestehen, fordert die ASR A3.4 eine spezielle Beleuchtung. Entscheidend ist, dass die Sichtbarkeit von Gefahrenquellen, die durch Hindernisse oder Maschinen entstehen, zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist.
Sicherheitsleuchten sind an strategisch wichtigen Punkten zu installieren. Dies betrifft sowohl den Arbeitsbereich als auch die Zugangswege. Ziel ist es, durch eine gleichmäßige Lichtverteilung unerwartete Schatten und Blendungen zu vermeiden. Diese professionelle Lichtstreuung hilft erheblich, Unfälle zu vermeiden, da sie das Risiko verringert, dass Mitarbeiter Gefahren zu spät erkennen. Sie trägt zudem zu einer sicheren Arbeitsumgebung bei, in der Angestellte produktiv und ohne Angst vor Verletzungen arbeiten können.