Lohnnebenkosten 2024: Aktuelle Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen

Lohnnebenkosten 2024: Aktuelle Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen

Wer als Unternehmer sein Geschäft auf- oder ausbauen möchten, benötigt in den meisten Fällen Personal. Selten lässt sich sämtliche anfallende Arbeit alleine erledigen. Bei den Berechnungen, wie viel eine Arbeitskraft kostet, ist neben dem Lohn an sich ein weiterer Kostenfaktor entscheidend: die Lohnnebenkosten. Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, wie die Lohnnebenkosten aufgeschlüsselt werden, ob sie für alle Beschäftigungsarten vom Festangestellten bis zum Praktikanten gleich sind und wie hoch die genauen Beiträge zur Sozialversicherung sowie die Beitragsbemessungsgrenzen 2024 sind. Abschließend geben wir Ihnen einige Tipps an die Hand, wie Sie Ihre Lohnnebenkosten senken können.
Inhaltsverzeichnis

Was sind Lohnnebenkosten?

Als Lohnnebenkosten werden die Aufwände bezeichnet, die aus Sicht des Arbeitnehmers für einen Arbeitgeber zusätzlich zu seinem Gehalt oder Lohn anfallen. Sie werden als indirekte Arbeitskosten bezeichnet, der größte Teil wird durch Sozialversicherungsbeiträge verursacht.

Wer als Unternehmer Mitarbeiter einstellt, muss diese anfallenden Kosten bei der Kalkulation der Gesamtkosten berücksichtigen. Diese Aufwände für Sozialversicherungen wie die Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung ändern sich dynamisch. Wichtig bei der Betrachtung der Lohnnebenkosten ist also das aktuelle Jahr sowie die Beschäftigungsart des Angestellten. So fallen für Minijobber beispielsweise andere Lohnnebenkosten wie für Festangestellte an.

Obwohl es Unterschiede zwischen den Begriffen Lohn und Gehalt gibt, gelten Lohnnebenkosten gleichermaßen für beide Entlohnungsarten. Lohnnebenkosten werden sowohl vom Arbeitgeber, als auch vom Arbeitnehmer getragen. Ein Angestellter sieht auf seiner Lohnabrechnung jedoch nur seinen Anteil, der seines Arbeitgebers wird darauf nicht aufgewiesen.

Was umfassen die Lohnnebenkosten?

Lohnnebenkosten bestehen aus Beiträgen zur Sozialversicherung sowie verschiedenen Umlagebeiträgen. Erstere sind auch den meisten Arbeitnehmern bekannt, Zweitere im Vergleich weniger. Zu den Lohnnebenkosten zählen folgende Beiträge:

  • Krankenversicherung: Neben den Beiträgen zur Rentenversicherung sind die Krankenversicherungsbeiträge die höchsten, die erhoben werden. Wie bei den anderen Beiträgen zur Sozialversicherung auch, teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten etwa zur Hälfte.
  • Pflegeversicherung: Die Beiträge zur Pflegeversicherung unterscheiden sich je nach Alter und ob der betreffende Arbeitnehmer Kinder hat oder nicht. So zahlen beispielsweise kinderlose, über 23-Jährige mehr.
  • Rentenversicherung: Beiträge zur Rentenversicherung sind die Abgaben an die Sozialversicherung, die den höchsten prozentualen Wert am Bruttolohn aufweisen. Geringfügig Beschäftigte, beispielsweise 520-Euro-Jobber, können sich von der Zahlung befreien lassen.
  • Arbeitslosenversicherung: Wie auch für die Unfallversicherung und die Pflegeversicherung liegen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung im niedrigen einstelligen Prozentbereich.
  • Unfallversicherung: Je nach Job und Branche unterscheiden sich die Beitragshöhen zur Unfallversicherung stark. Je riskanter, desto höher der Unfallversicherungsbeitrag.
  • Umlage U1: Als Umlage U1 wird die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bezeichnet, die von den Krankenkassen übernommen wird. Um diese zu finanzieren, wird diese Umlage gezahlt. Wichtig: Diese betrifft in der Regel nur Arbeitgeber, die im Jahresschnitt weniger als 30 Angestellte beschäftigen.
  • Umlage U2: Ähnlich wie die Umlage U1 ist auch die Umlage U2 eine Finanzierung für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit – in diesem Falle für Mütter als Teil des Mutterschutzes. Hier sind alle Arbeitgeber zu Abgaben verpflichtet.
  • Umlage U3: Die dritte Umlage ist ebenfalls für alle Unternehmen Pflicht. Mit ihr werden Arbeitnehmer finanziert, die aufgrund einer Insolvenz von ihrem Betrieb nicht mehr bezahlt werden können. Bei Minijobbern ist hierfür die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.

In der Praxis tauchen im Zusammenhang mit Lohnnebenkosten immer wieder Ausgaben für Aus- und Weiterbildung oder Arbeitsgeräte auf. Diese Kosten fallen zwar auch neben dem Lohn für einen einzelnen Mitarbeiter an, zählen jedoch in der Theorie nicht zu den Lohnnebenkosten. Viele Unternehmen verbuchen sie gedanklich unter Personalnebenkosten.

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten 2024?

Die Höhe der Lohnnebenkosten resultiert aus der Addition der aktuell geltenden und unter Berücksichtigung der Unternehmens- und Mitarbeiterdaten angewandten Prozentsätze der einzelnen Beiträge. Die Basis für die Berechnung der prozentualen Lohnnebenkosten ist immer das Bruttogehalt eines Mitarbeiters.

Wie hoch sind die Beiträge für die Sozialversicherung 2024?

Bei sämtlichen Lohnnebenkosten wird zwischen einem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil unterschieden. Dabei sind nie alle Beitragssätze gleich hoch. Je nach beispielsweise Krankenkasse, Branche oder Alter unterscheiden sich die Prozentsätze leicht.

In der Tabelle finden Sie daher entweder Durchschnittswerte oder eine übliche Spanne, innerhalb derer Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Sozialversicherungsbeiträgen, also z.B. Abgaben an Krankenkasse & Co. rechnen müssen.

Lohnnebenkosten im DetailGesamthöhe des Betrags in Prozent (Sozialversicherungsbeiträge)

Bezugsgröße: Bruttolohn
ArbeitgeberanteilAnteil des Arbeitnehmers
Krankenversicherung14,6 % + durchschnittlich 1,7 % Zusatzbeitrag = 16,3 %7,3 % + Hälfte des Zusatzbeitrags7,3 % + Hälfte des Zusatzbeitrags
Pflegeversicherung (Eltern mit einem Kind)*3,4 %1,7 %1,7 %
Rentenversicherung**18,6 %9,3 %9,3 %
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,3 %1,3 %
Unfallversicherung***1,6 %1,6 % 
Umlage U1 (Krankheit)****zwischen 1 und 4 %zwischen 1 und 4 %
Umlage U2 (Mutterschaft)****zwischen 0,2 und 1 %zwischen 0,2 und 1 %
Umlage U3 (Insolvenz)0,06 %0,06 %

* Ausnahme: In Sachsen zahlen Arbeitnehmer 2,20 %, der Arbeitgeberanteil beträgt 1,20 %. Kinderlose Versicherte, die mindestens 23 Jahre alt sind, zahlen einen Zuschlag von 0,6 %. Diesen Aufschlag zahlt alleine der Arbeitnehmer. Somit ergibt sich insgesamt ein Satz von 4 % bei der Pflegeversicherung. Des Weiteren werden Eltern mit mehr Kindern entlastet. Genaueres in der nachfolgenden Tabelle.

** In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Gesamtsatz 24,7 %. Davon trägt der Arbeitnehmer 9,3 %, der Arbeitgeberanteil beträgt 15,4 %.

*** Durchschnittswert (Stand 2023)– hängt vom Unfallrisiko ab.

**** Beitragssatz variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse.

Besonderheiten bei der Pflegeversicherung 2024

Bereit seit 1. Juli 2023 gelten neue Beitragssätze für die Pflegeversicherung, die je nach Anzahl an Kindern variieren. Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Sie als Arbeitgeber, aber auch Ihre Arbeitnehmer aktuell bezahlen müssen.

Anzahl an KinderGesamthöhe des Betrags in Prozent (Pflegeversicherung)ArbeitgeberanteilArbeitnehmeranteil
Keine Kinder4 %1,7 %2,3 %
1 Kind3,4 %1,7 %1,7 %
2 Kinder3,15 %1,7 %1,45 %
3 Kinder2,9 %1,7 %1,2 %
4 Kinder2,65 %1,7 %0,95 %
5 oder über 5 Kinder2,4 %1,7 %0,70 %
Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil an dem Beitrag zur Sozialversicherung in allen Bundesländern außer Sachsen nach Kindesanzahl

Wie Sie in der Tabelle bereits sehen können, werden Eltern mit jedem weiteren Kind um 0,25 Prozent entlastet. Allerdings ist die Kürzung des Betrages nur bis einschließlich 1 Prozent möglich. Ab 5 Kindern wird der Beitrag also nicht weiter gesenkt. Zugleich werden nur Kinder berücksichtigt, die noch keine 26 Jahre sind. Diese Regelungen gilt allerdings auch erst ab dem zweiten Kind.

Wichtig: In Sachsen gelten andere Beitragssätze für die Sozialversicherung!

Anzahl an KinderGesamthöhe des Betrags in Prozent (Pflegeversicherung)Arbeitgeberanteil in SachsenArbeitnehmeranteil in Sachsen
Keine Kinder4 %1,2 %2,8 %
1 Kind3,4 %1,2 %2,2 %
2 Kinder3,15 %1,2 %1,95 %
3 Kinder2,9 %1,2 %1,7 %
4 Kinder2,65 %1,2 %1,45 %
5 oder über 5 Kinder2,4 %1,2 %1,2 %
Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil an dem Beitrag zur Sozialversicherung in Sachsen nach Kindesanzahl

Quelle: Lohn-info.de

Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2024?

Sämtliche Beiträge werden prozentual berechnet. Grundlage dafür bildet der Bruttolohn eines Angestellten. Es gibt allerdings Deckelungen, die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen. Wer mehr verdient, zahlt nicht mehr, sondern die Höchstsätze, die sich aus dem gedeckelten Beitrag errechnen. Dabei wird zwischen alten und neuen Bundesländern entschieden.

Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen für die neuen Bundesländer 2024 bei:

VersicherungBeitragsbemessungs-grenze 2024 (Monat) Beitragsbemessungs-grenze 2024 (Jahr) Beitragsbemessungs-grenze 2023 (Monat) Beitragsbemessungs-grenze 2023 (Jahr)
Renten- und Arbeitslosenversicherung7.450 Euro89.400 Euro 7.100 Euro85.200 Euro
Knappschaftliche Rentenversicherung9.200 Euro108.240 Euro 8.700 Euro104.400 Euro
Kranken- und Pflegeversicherung5.175 Euro62.100 Euro4.987,50 Euro 59.850 Euro
Beitragsbemessungsgrenzen 2024 in den neuen Bundesländern

Für die alten Bundesländer liegen die Beitragsbemessungsgrenzen 2024 bei:

VersicherungBeitragsbemessungs-grenze 2024 (Monat) Beitragsbemessungs-grenze 2024 (Jahr) Beitragsbemessungs-grenze 2023 (Monat) Beitragsbemessungs-grenze 2023 (Jahr)
Renten- und Arbeitslosenversicherung7.550 Euro90.600 Euro7.300 Euro87.600 Euro
Knappschaftliche Rentenversicherung9.300 Euro111.600 Euro8.950 Euro107.400 Euro
Kranken- und Pflegeversicherung5.175 Euro62.100 Euro4.987,50 Euro 59.850 Euro
Beitragsbemessungsgrenzen 2024 in den alten Bundesländern

Quelle: Bundesregierung.de

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten bei Minijobbern 2024?

Die Lohnnebenkosten für Minijobber unterscheiden sich von denen für Festangestellte. Der größte Unterschied liegt darin, dass der Arbeitnehmer wenig bis keine Beiträge einzahlt. Der Arbeitgeber hingegen muss seinen Anteil leisten.

Im Detail sehen die Lohnnebenkosten bei Minijobbern wie folgt aus:

SozialversicherungsbeiträgeArbeitgeberanteil
Krankenversicherung13 Prozent
Rentenversicherung15 Prozent als Arbeitgeber (3,6 Prozent als Arbeitnehmer – falls er sich davon nicht befreit hat)
U11,1 Prozent
U20,24 Prozent
U30,06 Prozent
Lohnnebenkosten 2024 von Minijobbern

Wichtig: Die Minijob-Grenze erhöhte sich im Jahr 2024 von 520 Euro (Stand 2023) auf 538 Euro (Stand 2024). Grund dafür ist die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro je Stunde.

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten bei Studierenden 2024?

Für Studierende gibt es eine spezielle Form des Arbeitsverhältnisses, das wiederum eine gesonderte Betrachtung der Lohnnebenkosten erfordert: die Werkstudententätigkeit.

Werkstudenten müssen jünger als 30 Jahre sein und dürfen noch nicht das 14. Fachsemester erreicht haben. Sie sind dann dazu berechtigt, während der Vorlesungszeit 20 Stunden pro Woche für ein Unternehmen zu arbeiten. In den Semesterferien beziehungsweise während der vorlesungsfreien Zeit kann ein Werkstudent mehr arbeiten.

In dieser Konstellation werden als Lohnnebenkosten neben dem Gehalt lediglich die Beiträge für die Rentenversicherung fällig. Die aktuellen Werte entnehmen Sie der Tabelle weiter oben. Wichtig dabei: Die Regelung gilt nur, solange die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Werkstudententätigkeit eingehalten werden. Sobald diese gebrochen werden, weil ein Student beispielsweise mehr arbeitet, erfolgt eine Umwandlung der Werkstudenten- in eine reguläre Beschäftigung.

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten bei Praktikanten 2024?

Die Höhe der Lohnnebenkosten im Rahmen eines Praktikums hängen von dessen Art ab:

  • Schülerpraktikum: Ein Schülerpraktikum ist grundsätzlich beitragsfrei, keine der beiden Seiten muss Sozialversicherungsbeiträge abführen.
  • Zwischenpraktika: Sind Praktika im Rahmen der Ausbildung oder des Studiums angeordnet, sind auch diese versicherungsfrei.
  • Praktika vor oder nach Studium/Ausbildung: Bei dieser Art von Praktikum wird nochmals unterschiedene. Bei unbezahlten Praktika müssen pauschale Beiträge entrichtet werden.
VersicherungWestenOsten
Arbeitslosenversicherung0,79 Euro0,75 Euro
Rentenversicherung6,31 Euro6,12 Eurp

Bei einem Verdienst unterhalb von 325 Euro zahlt der Arbeitgeber alle Beiträge. Liegt der Lohn darüber, werden die Beiträge anteilig wie bei einem regulär Angestellten aufgeteilt.

Darüber hinaus gehende Praktika, die freiwilliger Natur sind, unterliegen alle den regulären Sätzen.

Wie lassen sich die Lohnnebenkosten berechnen?

Um die Lohnnebenkosten zu berechnen, müssen sämtliche Informationen vorliegen. Wie ist der Arbeitnehmer versichert? Welche Beschäftigungsart liegt vor? Welche Beitragssätze gelten aktuell? Machen wir ein Beispiel zur Verständigung:

Angenommen, ein Mitarbeiter ist im Jahr 2024 regulär beschäftigt und erhält als Vergütung einen Bruttolohn von 4.000 Euro. Er kommt nicht aus Sachsen und hat bereits ein Kind. Die Lohnnebenkosten gestalten sich wie folgt (auf einen Monat bezogen):

 Beitragssatz (Arbeitgeber)Summe (Höhe in Euro)
Bruttogehalt pro Monat 2024 EUR 4.000,00
Krankenversicherung (Zusatzbeitrag der Krankenkasse des Mitarbeiters: 1,2 %)7,3 % + 0,85 % (Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrages 1,7 %) = 8,15 %EUR 326,00
Pflegeversicherung1,7 % (Hälfte von Pflegeversicherungssatz 3,4 % bei einem Kind)EUR 68,00
Rentenversicherung9,3 %EUR 372,00
Arbeitslosenversicherung1,3 %EUR 52,00
Unfallversicherung (Annahme: 1,6 %)1,6 %EUR 64,00
Umlage U1 (Annahme: 2 %)2,0 %EUR 80,00
Umlage U2 (Annahme: 0,6 %)0,6 %EUR 24,00
Umlage U30,06 %EUR 2,40
Summe der Beitragszahlungen 202424,71 %EUR 988,40
Gesamtbelastung Arbeitgeber 2024 EUR 4.988,40

Wie können Lohnnebenkosten gesenkt werden?

Viele Arbeitgeber versuchen, ihre Lohnnebenkosten so gering wie möglich zu halten. Eine Möglichkeit ist es, Beschäftigte in den Anstellungsformen einzustellen, bei denen nur wenig Nebenkosten fällig werden. Auf Dauer gestaltet sich das jedoch schwierig.

Eine weitere Option liegt in der Verwendung von Sachkostenzuschüssen. Mitarbeiter erhalten solche Zuschüsse anstelle eines Teils ihres Gehalts. Dadurch senkt sich der Bruttoverdienst und weniger Sozialabgaben werden fällig. So sind beispielsweise Sachzuwendungen bis zu einer Höhe von 50 Euro pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei. Weitere Zuwendungen können Essensgutscheine oder Kindergartenzuschüsse sein.

Zudem können Arbeitgeber Zuschläge bei Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit bezahlen. Diese sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei.