Ausbildungszeugnis erstellen: Inhalt, Form + Muster-Formulierungen
- Definition: Was versteht man unter einem Ausbildungszeugnis?
- Wann müssen Sie ein Ausbildungszeugnis ausstellen?
- Bis wann müssen Sie das Ausbildungszeugnis erstellt haben?
- Form: Wie muss ein Ausbildungszeugnis aussehen?
- Inhalt: Welche Angaben muss ein Ausbildungszeugnis beinhalten?
- Was darf nicht im Ausbildungszeugnis stehen?
- Zeugnissprache: Formulierungen für gute und schlechte Bewertungen
- Vollständiges Muster eines einfachen Ausbildungszeugnisses
- Muster für ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis
- Haben Auszubildende einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
- Wer stellt das Arbeitszeugnis aus?
Definition: Was versteht man unter einem Ausbildungszeugnis?
Als Ausbildungszeugnis bezeichnet man ein offizielles Dokument, das jeder Auszubildende am Ende seiner Ausbildung als Nachweis und Beurteilung erhält.
Ähnlich wie bei einem Arbeitszeugnis kann ein Ausbildungszeugnis als einfaches Arbeitszeugnis oder qualifiziertes Zeugnis konzipiert werden. Der § 16 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) erklärt die Unterschiede:
- Einfaches Ausbildungszeugnis: Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und das Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Auszubildenden enthalten.
- Qualifiziertes Ausbildungszeugnis: Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung (qualifiziertes Ausbildungszeugnis) aufzunehmen.
Wann müssen Sie ein Ausbildungszeugnis ausstellen?
§ 16 BBiG gibt Unternehmen auf, dass Auszubildende grundsätzlich bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis haben. Somit gilt für das Ausbildungszeugnis der gleiche Anspruch wie für ein Arbeitszeugnis. Diese Verpflichtung bedeutet für die Praxis, dass Unternehmen als Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen müssen, wenn die Ausbildung regulär oder vorzeitig endet.
Auch in den folgenden Fällen hat der Auszubildende einen Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis vom Arbeitgeber:
- bei einem internen Ausbildungswechsel,
- bei einem Ausbildungsabbruch und
- bei einem Ausbildungswechsel auf Veranlassung des Betriebes.
Bis wann müssen Sie das Ausbildungszeugnis erstellt haben?
Juristen empfehlen, dass das Ausbildungszeugnis am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Azubi persönlich übergeben werden sollte. Spätestens nach 2 bis 3 Wochen nach Beendigung der Ausbildung sollte das Ausbildungszeugnis erstellt und übergeben sein.
Form: Wie muss ein Ausbildungszeugnis aussehen?
Der Gesetzgeber gibt äquivalent zum Arbeitszeugnis vor, dass ein Zeugnis nach der Ausbildung in schriftlicher Form ausgehändigt werden muss. Die elektronische Form bei Arbeitszeugnissen ist ausgeschlossen.
Der § 16 BBiG enthält einen wichtigen Zusatz zu den Unterschriften unter einem Ausbildungszeugnis. „Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.
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Inhalt: Welche Angaben muss ein Ausbildungszeugnis beinhalten?
Die folgenden Inhalte gehören in ins Zeugnis:
Einfaches Ausbildungszeugnis | Qualifiziertes Ausbildungszeugnis |
Art der Berufsausbildung | Art der Berufsausbildung |
Dauer der Berufsausbildung | Dauer der Berufsausbildung |
Ziel der Berufsausbildung | Ziel der Berufsausbildung |
Erworbene berufliche Fertigkeiten ohne Beurteilung | Erworbene berufliche Fertigkeiten ohne Beurteilung |
Kenntnisse und Fähigkeiten des Azubis ohne Beurteilung | Kenntnisse und Fähigkeiten des Azubis ohne Beurteilung |
Fertigkeiten und Kenntnisse mit Beurteilung | |
Ausbildungsbereitschaft | |
Ausbildungsbefähigung | |
Lern- und Arbeitsweise | |
Arbeitserfolg | |
Besondere Fähigkeiten | |
Gesamtbeurteilung |
Was darf nicht im Ausbildungszeugnis stehen?
Der § 109 der Gewerbeordnung (GewO) stellt Arbeitgeber in die Verantwortung, Arbeitszeugnisse, zu denen ebenso die Ausbildungszeugnisse gehören, klar und verständlich zu formulieren.
Zeugnisse dürfen keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer oder Auszubildenden zu treffen. Aus diesem Grund dürfen im Zeugnis keine Informationen enthalten sein, die nicht mit der Ausbildung in Zusammenhang stehen.
Ebenfalls dürfen keine Persönlichkeitsmerkmale thematisiert werden, die als diskriminierend aufgefasst werden könnten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt, dass eine Diskriminierung aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität nicht statthaft ist.
Beispielsweise darf im Zeugnis nicht vermerkt sein, dass das Ausbildungsverhältnis aufgrund von mehrfachen längerfristigen Fehlzeiten arbeitgeberseitig gekündigt wurde.
Geringfügige negative Verfehlungen wie seltenes Zuspätkommen oder ein einmaliges unangemessenes Verhalten, Differenzen mit Kollegen oder Vorgesetzten oder ein fachlicher Fehler gehören ebenfalls nicht ins Ausbildungszeugnis.
Zeugnissprache: Formulierungen für gute und schlechte Bewertungen
Die folgende Tabelle zeigt Beispiel- und Muster-Formulierungen in Form von Zeugniscodes für gute und schlechte Bewertungen von Auszubildenden:
Leistungsbeurteilung | Positive Beurteilung | Negative Beurteilung |
Fertigkeiten und Kenntnisse | Sie hat sich gute Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten angeeignet. (gut) | Sie hat sich alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten einer Kauffrau für Bürokommunikation angeeignet. (ausreichend) |
Ausbildungsbereitschaft | Herr Müller identifizierte sich vollkommen mit seiner Ausbildung und zeigte konstant eine ausgezeichnete Leistungsbereitschaft und Einsatzfreude. (sehr gut) | Herr Müller hat sich um seine Ausbildung gekümmert. (ausreichend) |
Ausbildungsbefähigung | Sie war eine jederzeit belastbare und ausdauernde Auszubildende, die über ein ausgeprägtes Denk- und Urteilsvermögen und eine schnelle Auffassungsgabe verfügt. (gut) | Sie ist für den Beruf einer Kauffrau für Bürokommunikation befähigt. (befriedigend) |
Lern- und Arbeitsweise | Er arbeitete jederzeit sehr zuverlässig, zielstrebig und äußerst sorgfältig. (sehr gut) | Er arbeitete und lernte in der Regel effizient und zielstrebig. (mangelhaft) |
Arbeitserfolg | Ihre Arbeitsergebnisse waren auch bei gestiegenen Anforderungen durchgängig von sehr guter Qualität. (sehr gut) | Arbeitsqualität, -menge und -tempo entsprachen oft unseren Erwartungen. (mangelhaft) |
Gesamtbeurteilung | Seine Leistungen fanden während der gesamten Ausbildungszeit stets unsere vollste Anerkennung. (sehr gut) | Er hat zu unserer Zufriedenheit gelernt und gearbeitet. (ausreichend) |
Vollständiges Muster eines einfachen Ausbildungszeugnisses
Frau Jennifer Müller ist vom 01.08.2021 bis 31.07.2024 in unserem Unternehmen zur Kauffrau für Bürokommunikation ausgebildet worden.
Die Meier & Sohn GmbH, ein Unternehmen der HCR-Gruppe, ist ein führender Systemanbieter von elektronischen Sicherheitssystemen.
Frau Jennifer Müller wurde in den Abteilungen Marketing, Verkauf, Buchhaltung ausgebildet.
Während ihrer Ausbildung besuchte Frau Müller die Kaufmännischen Schulen Offenburg im Blockunterricht.
Ihr wurden alle von der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Vor allem die folgenden fachlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten wurden Frau Müller während ihrer Ausbildung vermittelt:
- Büroprozesse,
- Geschäftsprozesse,
- Auftragssteuerung und -koordination,
- Personalwesen,
- Marketing und Vertrieb.
Leider können wir Frau Müller nicht in ein festes Arbeitsverhältnis übernehmen, da wir derzeit keinen freien Arbeitsplatz zur Verfügung haben.
Muster für ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis
Frau Jennifer Müller hat bei uns vom 01.08.2021 bis 31.07.2024 die Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation absolviert.
Die Meier & Sohn GmbH, ein Unternehmen der HCR-Gruppe, ist ein führender Systemanbieter von elektronischen Sicherheitssystemen.
Frau Jennifer Müller wurde in den Abteilungen Marketing, Verkauf, Buchhaltung ausgebildet.
Während ihrer Ausbildung besuchte Frau Müller die Kaufmännischen Schulen Offenburg im Blockunterricht.
Ihr wurden alle von der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Ihre fachlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bewerten wir wie folgt:
- Büroprozesse – gut
- Geschäftsprozesse – befriedigend
- Auftragssteuerung und -koordination – gut
- Personalwesen – sehr gut
- Marketing und Vertrieb – gut
Frau Müller hat sich alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten einer Kauffrau für Bürokommunikation mit gutem Erfolg angeeignet. Sie interessierte sich in hohem Maße für alle Ausbildungsinhalte und war stets gut motiviert.
Dank ihrer schnellen Auffassungsgabe und ihrem ausgeprägten Denk- und Urteilsvermögen konnte sie auch komplizierte Zusammenhänge schnell zutreffend erfassen und umgehend Lösungen finden. Sie ging stets planvoll an die ihr übertragenen Arbeiten heran und arbeitete auch unter Zeitdruck absolut zuverlässig und sorgfältig. Arbeitsqualität, -menge und -tempo von Frau Müller lagen während der gesamten Ausbildungszeit konstant weit über den Erwartungen an Auszubildende.
Ihre Leistungen fanden während der gesamten Ausbildungszeit immer unsere volle Anerkennung.
Wegen ihrer freundlichen und hilfsbereiten Art war Frau Müller bei den Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen sehr beliebt. Auch gegenüber unseren Kunden war ihr Verhalten stets einwandfrei. Darüber hinaus fügte sich Frau Müller als Auszubildende immer gut in die wechselnden Abteilungen ein.
Die Prüfung bestand Frau Müller vor dem Prüfungsausschuss der IHK Offenburg am 20.06.2024 mit der Note “gut”.
Wir freuen uns, Frau Müller aufgrund ihrer hervorragenden Leistungen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen zu können und wünschen uns eine weiterhin gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Offenburg, den 31.07.2024
ppa. Karl-Heinz Kazmarek Siglinde Schmidt
Geschäftsführer Leiterin Aus- und Fortbildung
Haben Auszubildende einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Auf Verlangen des Auszubildenden müssen Unternehmen auch ein Zwischenzeugnis ausstellen. Gründe für diesen Anspruch könnten sein:
- die zwischenzeitliche Einberufung zur Bundeswehr und die langfristige Unterbrechung des Ausbildungsverhältnisses,
- der Wechsel des Ausbilders oder
- der Wunsch des Auszubildenden sein, sich eine andere Ausbildung zu suchen.
Wer stellt das Arbeitszeugnis aus?
In den meisten Fällen stellt die HR-Abteilung das Ausbildungszeugnis aus. Hierfür nutzt sie die Informationen des Ausbilders als Vorgesetzten oder anderer Mitarbeiter, die direkt mit dem Auszubildenden zusammengearbeitet haben und seine Leistungen beurteilen können.
In kleineren Unternehmen stellt der direkte Vorgesetzte oder Firmenchef das Ausbildungszeugnis aus.