Wenn Azubis die Berufsschule schwänzen: So verhalten Sie sich richtig

Sie haben einen Auszubildenden eingestellt, der sich als schwierige Person herausstellt. Er kommt oft zu spät, Sie müssen ihm alles 3-mal erklären und mit der Freundlichkeit nimmt er es auch nicht so genau. Jetzt kommen Sie dahinter, dass er auch noch - eigentlich immer - die Berufsschule schwänzt. Wie gehen Sie nun richtig vor?
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Ausbildungen sind immer zweigeteilt: der praktische Teil bei Ihnen im Betrieb und der theoretische Teil in der Berufsschule.

Hauptpflicht des Azubis ist sicher die Arbeitspflicht bei Ihnen im Betrieb, deswegen müssen Sie auch nach § 15 S. 1 Berufsbildungsgesetz (BbiG) Ihren Azubi für den Unterricht in der Berufsschule von der Arbeitspflicht freistellen. Im Gegenzug hat Ihr Azubi die Pflicht, die Berufsschule zu besuchen, § 13 S. 2 Nr. 2 BBIG.

So reagieren Sie richtig, wenn Azubis die Berufsschule schwänzen

Berufsschule schwänzen ist eigentlich ein Kündigungsgrund. Allerdings haben Sie als Ausbilder eine Fürsorgepflicht, Sie sollen zur charakterlichen Förderung des jungen Menschen beitragen. Deswegen können Sie beim Schwänzen eben doch nicht gleich kündigen, sondern müssen erst die folgenden Schritte gehen:

Schritt 1: Ermahnen

Als Erstes müssen Sie sich Ihren Azubi “zur Brust” nehmen. Sagen Sie ihm deutlich, dass er verpflichtet ist, den Unterricht in der Berufsschule wahrzunehmen. Erklären Sie ihm, dass Berufsschule schwänzen ein Kündigungsgrund ist und er also seinen Ausbildungsplatz riskiert.

Rufen Sie auch die Eltern an, damit diese ihrem Sprössling ins Gewissen reden können. Und schließen Sie sich mit den Lehrern kurz. Vielleicht wissen die, ob der Azubi Schwierigkeiten in der Klassengemeinschaft hat oder wissen sonst einen Rat.

Schritt 2: Abmahnen

Sollte Ihr Azubi weiterhin die Berufsschule schwänzen, dann mahnen Sie ihn ab. Eine Abmahnung ist eine arbeitsrechtliche letzte Warnung. Sie zeigen Ihrem Azubi damit 3 Sachen:

1. Du hast etwas falsch gemacht.

2. Damit bin ich nicht einverstanden.

3. Solltest du noch einmal die Berufsschule schwänzen, dann werde ich dich kündigen.

Wichtig ist, dass Sie das Fehlverhalten in der Abmahnung ganz genau beschreiben, also mit Zeit und Datumsangabe.

Der Hintergrund ist Folgender: Eine ungenaue Abmahnung erkennen die Richter vor den Arbeitsgerichten nicht an. Ohne Abmahnung geht aber auch keine Kündigung durch.

Wenn Minderjährige die Berufsschule schwänzen, muss die Abmahnung an die Eltern gehen

Beachten Sie: Ist Ihr Azubi minderjährig, dann müssen Sie die Abmahnung den Eltern gegenüber aussprechen. Sonst ist sie wiederum unwirksam. Nehmen Sie die folgende Musterformulierung.

Sehr geehrte Frau Hasler, sehr geehrter Herr Hasler,

Ihre Tochter, Frau Susanne Hasler, ist an folgenden Tagen nachweislich dem Unterricht an der Berufsschule ferngeblieben:

  • am 24.11.2008,
  • am 8.12.2008 und
  • am 15.12.2008.

Damit hat sie gegen ihre Lernpflicht verstoßen. Als Auszubildende muss sie aber an Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, für die sie freigestellt ist. Hierzu zählt auch der Unterricht an der Berufsschule (§§ 13 S. 2 Nr. 2, 15 S. 1 BBiG).

Ich fordere sie eindringlich auf dafür zu sorgen, dass Ihre Tochter ihren Verpflichtungen in Zukunft mit der erforderlichen Disziplin nachkommt, insbesondere die Berufssschule regelmäßig besucht.

Sollte sich das Fehlverhalten Ihrer Tochter wiederholen, bin ich gezwungen, das Ausbildungsverhältnis fristlos zu kündigen.

Ort, Datum …

Mit freundlichen Grüßen