Betriebshygiene: Bedeutung, Maßnahmen und gesetzliche Hygienevorschriften

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Die Betriebshygiene ist für jedes Unternehmen essenziell. Denn nur wenn Sauberkeit im Betrieb großgeschrieben wird und Flächen regelmäßig nach internen oder gesetzlichen Hygienevorschriften desinfiziert werden, kann die Übertragung von Krankheitserregern minimiert werden. Das gilt im Besonderen für hygienesensible Bereiche wie die Lebensmittelindustrie oder die Pharmaindustrie. Verunreinigungen und Keime können in derartigen Betrieben schnell zu ernsten Problemen führen, sodass Qualitäts- und Hygienestandards in diesen und weiteren Branchen unabdingbar sind.  Unternehmen sind daher dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass Arbeitsbereiche einer fortlaufenden Reinigung unterliegen und desinfiziert werden. Doch was umfasst die Betriebshygiene genau? Welche gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten? 
Inhaltsverzeichnis

Was ist Betriebshygiene? 

Der Begriff Betriebshygiene kann als die Gesamtheit aller Maßnahmen in einem Unternehmen bezeichnet werden, die implementiert werden, um die Sauberkeit von Arbeitsräumen und Arbeitsgeräten zu gewährleisten. Ebenfalls zur Betriebshygiene zählen Maßnahmen zur persönlichen Hygiene, um die Übertragung von Keimen zu unterbinden. 

Die Betriebshygiene kann bei professioneller Anwendung dazu beitragen, dass ein Arbeitsplatz sicherer und hygienischer wird. Dies verbessert indirekt die Produktivität, da Ausfallzeiten der Mitarbeiter aufgrund von Krankheiten reduziert werden. 

Welche Maßnahmen umfasst die Betriebshygiene?

Die Betriebshygiene umfasst sämtliche Maßnahmen, die die Sauberkeit innerhalb eines Betriebes sicherstellen und damit das körperliche Wohlbefinden der Menschen am Arbeitsplatz schützen.

Zu den Maßnahmen der Betriebshygiene gehören unter anderem:

  1. die Identifizierung von Risiken und Schadstoffquellen in der Umgebung, 
  2. die Durchführung von Bewertungen zu Gesundheitsrisiken,
  3. die Bewertung des Expositionsniveaus, 
  4. die Festlegung wirksamer Kontrollmaßnahmen,
  5. die Beratung zu Korrekturmaßnahmen zur Verringerung oder Beseitigung festgestellter Gefahren,
  6. die Durchführung von Schulungen,
  7. die Empfehlung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sowie
  8. die Unterstützung bei der Überwachung von Schutzmaßnahmen, um deren kontinuierliche Wirksamkeit zu gewährleisten.

Was ist das Ziel der Betriebshygiene?

Unternehmen und vor allem die Hygienebeauftragten implementieren Hygienevorschriften mit dem Ziel, durch Hygienestandards Verunreinigungen und Kontaminationen im Betrieb zu minimieren und zu eliminieren.

Vor allem in der Lebensmittelindustrie oder in der Gastronomie besteht das erste Ziel der Betriebshygiene darin, dass keine Viren oder Bakterien, Krankheiten oder Schädlinge die Arbeitsplätze oder die Lebensmittel verunreinigen und unbemerkt Menschen schädigen. 

Warum ist Betriebshygiene wichtig?

Am Arbeitsplatz lauern verschiedene Risiken und Gefährdungen. Neben den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit spielt eine professionelle Betriebshygiene eine wesentliche Rolle, wenn es darum geht, ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Zielorientierte und fachgerechte Arbeitshygienepraktiken können dazu beitragen, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu jeder Zeit vor Keimen und Verunreinigungen geschützt sind. 

Da sich die Betriebshygiene darauf konzentriert, Gefahren am Arbeitsplatz zu kontrollieren und zu eliminieren, bevor sie zu einem Problem werden, schützt sie die Belegschaft wirksam. Die Betriebshygiene ist zusammenfassend ein wichtiger Baustein eines durchdachten Gesundheitsprogramms am Arbeitsplatz. 

Betriebshygiene in Zeiten von Corona

Mit Beginn der Corona-Pandemie hat die Betriebshygiene in Unternehmen aller Größenordnungen einen noch höheren Stellenwert bekommen. Im Frühjahr 2020 wurden eilig Hygienevorschriften angepasst, um sicherzustellen, dass öffentliche Bereiche und Arbeitsplätze nach einer möglichen Kontamination mit dem Corona-Virus regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden konnten. 

Häufiges Händewaschen, Desinfektion und das Tragen von filtrierenden Masken, sowie Social Distancing (keine Berührungen) gehörte zu den weiteren Vorgaben der Betriebshygiene. Durch diese Maßnahmen und persönliches Abstandhalten waren Arbeitnehmer und Kunden bestmöglich vor Sars-CoV-2 geschützt.

Welche Hygienevorschriften sind am Arbeitsplatz einzuhalten? 

Um eine gute Betriebshygiene zu implementieren, ist mehr notwendig, als regelmäßig auf Betriebshygiene hinzuweisen oder kontinuierliche Schulungen anzubieten. Auch das Einführen von Hygienevorschriften am Arbeitsplatz, die regelmäßig kontrolliert werden, ist essenziell für eine umfassende Betriebshygiene. Die Hygienevorschriften betreffen dabei vor allem die zwei folgenden Aspekte:

  • die persönliche Hygiene der Arbeitnehmer sowie 
  • die Reinigung des Arbeitsplatzes.

Hierbei sind die folgenden verbindlichen Hygienevorschriften essenziell:

Klare Regeln für die persönliche Hygiene der MitarbeiterVorgaben für die Reinigung des Arbeitsplatzes
Regelmäßige Handhygiene (im Produktionsprozess kontrolliert durch Hygieneschleusen und Drehkreuze)Reinigung von Paletten-Hubwagen, Kisten, Werkzeugen und Materialien
Kleiderordnung im ProduktionsprozessDesinfektion der Arbeitsplätze
Kopfhaar bedeckt oder festgebunden (Produktionsprozess)Reinigung der Büroarbeitsplatzplätze inklusive Entfernen des Mülls
Tragen von sauberem SchuhwerkKlare Regeln im Betrieb bei einer Häufung von Atemwegserkrankungen oder einem Coronafall in der Belegschaft
Keine Berührung ohne Handschuhe (Produktion)Hygiene-Produkte und Reinigungsmittel (Masken, Desinfektionstücher) stehen überall im Betrieb zur Verfügung
Genügend Zeit für persönliche Hygiene beim Arbeitsantritt und beim Verlassen des Arbeitsplatzes 
Nutzung von Desinfektionsmittel und Reinigungsmittel zur Vermeidung der Übertragung von Krankheiten 

Was ist ein Hygieneplan? 

Ein Hygieneplan dient als Referenz für die besten Praktiken zur Aufrechterhaltung einer sauberen, hygienischen Umgebung. Ein Hygieneplan kann Reinigungspläne, Informationen zum Handwaschverfahren und Hygieneprotokolle enthalten, die von Beschäftigten umgesetzt werden müssen. Durch die Einhaltung eines umfassenden Hygieneplans können Unternehmen gesundheitliche Risiken minimieren und einen sicheren Arbeitsplatz für alle Beschäftigten schaffen.

Wie wird ein Hygieneplan erstellt?

Hygienepläne werden von Hygienebeauftragten oder Hygienefachkräften erarbeitet und müssen auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorgelegt werden. Als Grundlage für die Erstellung eines Hygieneplans beziehungsweise eines Hygienekonzeptes dienen

  • DIN-Normen, 
  • das Infektionsschutzgesetz,
  • die Lebensmittel-Hygieneverordnung und 
  • Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft.

Ein guter Hygieneplan sollte regelmäßig aktualisiert und überprüft werden, um sicherzustellen, dass er mit den aktuellen Richtlinien und Standards übereinstimmt. 

Wer braucht einen Hygieneplan?

Ausgewählte Unternehmen werden auf Grundlage des § 36 des Infektionsschutzgesetzes aufgefordert, in einem schriftlichen Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Dies betrifft neben Gemeinschaftseinrichtungen und Massenunterkünften ebenso Kosmetik- oder Tattoo-Studios, bei denen die Möglichkeit besteht, dass durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden. Auch alle medizinischen Einrichtungen, zum Beispiel Arztpraxen oder Pflegeheime müssen einen Hygieneplan vorhalten.

Was ist das Ziel eines Hygieneplans?

Das Ziel eines Hygieneplans besteht darin, das Risiko einer Kontamination oder Infektion durch Bakterien oder Viren, die sich auf Oberflächen oder in der Luft befinden können, zu verringern.  

Was umfasst eine professionelle Personalhygiene? 

Eine professionelle Personalhygiene ist für die gesamte Betriebshygiene elementar und geht mit folgenden Maßnahmen einher:

  • Tragen von sauberer Kleidung oder vorgeschriebener Arbeitskleidung,
  • regelmäßiges Händewaschen,
  • Nutzen von Hygieneartikel und -produkte sowie Reinigungsmittel,
  • regelmäßiges Desinfizieren von Oberflächen mit geeignetem Desinfektionsmittel gegen Bakterien und Co.,
  • Zusammenbinden langer Haare beim Kontakt mit Nahrungsmitteln oder im medizinischen Umfeld,
  • saubere Fingernägel,
  • Anlegen von Schutzkleidung wie Masken, Kitteln oder Kopfbedeckung bei Bedarf,
  • regelmäßige ärztliche Untersuchungen.

In welchen Bereichen ist Schutzkleidung für Betriebshygiene wichtig? 

In speziellen Betriebsbereichen ist Schutzkleidung für die Arbeitnehmer unabdingbar. Folgende Schutzkleidung ist dabei je nach Branche und Berufsfeld relevavt:

  • Chemikalienschutzkleidung, um die Kontamination mit Chemikalien zu verhindern.
  • Reinraumkleidung in der Pharma- oder Lebensmittelproduktion.
  • Hygienische Berufsbekleidung in medizinischen Berufen, beispielsweise Arztkittel, FFP-3-Masken, Schutzbrillen und rutschfeste Schuhe sowie OP- und Einmalkleidung.
  • HACCP-Bekleidung in der Gastronomie und Lebensmittelindustrie, zum Beispiel Arbeitshosen, Arbeitsjacken und Arbeitsoveralls.
  • Spezielle Putz- und Reinigungstücher in der Gebäude- und Industriereinigung im Zusammenhang mit Desinfektionsmittel und einem Hygienekonzept.
  • Nutzung von Schmutzfangmatten im Industriebereich und öffentlichen Gebäuden.

Welche Hygienebereiche unterliegen besonderen Hygienevorschriften? 

Neben den generellen gesetzlichen Vorgaben zur Betriebshygiene, unterliegen manche Branchen und Berufe weiteren besonderen Hygienevorschriften, die aufgrund einer höheren Gefährdung eingehalten werden müssen. Zu diesen Hygienebereichen zählen:

  • Hygienebeauftragte in der Pflege/LINK-Nurse Hygiene.
  • Desinfektoren, die das Ausbreiten von Infektionskrankheiten verhindern.
  • Fachkraft für Hygiene und Infektionsprävention.
  • Alle Angestellten in medizinischen oder pflegerischen Berufszweigen.
  • Gebäudereiniger,
  • Schädlingsbekämpfer,
  • Textilreiniger,
  • Drogisten und Apotheker.
  • Mitarbeiter in der lebensmittelverarbeitenden Industrie: Beschäftigte, die tagtäglich mit Lebensmitteln arbeiten, müssen im Besonderen auf Personalhygiene und die persönliche Schutz- und Arbeitskleidung achten, um Sauberkeit im gesamten Produktionsbereich sicherzustellen und einer Verunreinigung und Kontamination der erzeugten Lebensmittel vorzubeugen.
  • Beschäftigte in der Pharmaproduktion,
  • Mitarbeiter, die in Reinräumen arbeiten, beispielsweise in der Chip-Produktion.

Welche Vorgaben von HACCP haben lebensmittelverarbeitende Betriebe einzuhalten?

Lebensmittelverarbeitende Unternehmen haben die gesetzliche Verpflichtung, sich an den Grundsätzen des HACCP-Konzepts zu orientieren. Das „Verfahren auf der Grundlage der Grundsätze der Gefahrenanalyse und der kritischen Kontrollpunkte“ (HACCP) ist aufgrund seiner umfassenden Wirkung auf die Sauberkeit im Unternehmen ebenso für Firmen interessant, die keine Lebensmittel verarbeiten. 

Die folgenden sechs Grundsätze gelten: 

  • Identifizierung von Gefahren, die kontrolliert werden müssen,
  • Identifizierung kritischer Kontrollpunkte und Festlegung kritischer Grenzen,
  • Einrichtung und Umsetzung einer wirksamen Überwachung,
  • Festlegung von Korrekturmaßnahmen bei Bedarf,
  • Einrichtung von Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit,
  • Erstellung von Dokumenten und Aufzeichnungen zum Nachweis der wirksamen Anwendung der HACCP-Verfahren.

Welche gesetzlichen Vorgaben regeln die Betriebshygiene?

Die wesentlichen rechtlichen Vorgaben zur Betriebshygiene werden im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) formuliert. Folgende Vorschriften sind in Bezug auf die betriebliche Hygiene zu finden:

VorschriftInhalte
§ 2 ArbeitsschutzgesetzArbeitsschutz umfasst Maßnahmen zur Vemeidung von Gesundheitsgefahren auf der Arbeit. 
§ 3 ArbeitsschutzgesetzEine Grundpflicht des Arbeitgebers stellt die Erhöhung des Gesundheitsschutzes dar.
§ 3 ArbeitsstättenverordnungAnhand der Gefährdungsbeurteilung beziehungsweise deren Erkenntnisse ist auch die Ableitung geeigneter Maßnahmen in Abhängigkeit des aktuellen Hygienestands erforderlich.
§ 9 ArbeitsschutzgesetzDer Arbeitgeber muss sicherstellen, dass ausschließlich Arbeitnehmer, die die erforderlichen Instruktionen bekommen haben, einen Zugang zu Arbeitsplätzen von besonderer Gefahr haben. Besondere Gefahren im Rahmen der Betriebshygiene stellen zum Beispiel die Kontamination mit Viren oder Bakterien dar.
§ 6 ArbeitsstättenverordnungDer Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Arbeitnehmer über Schutzmaßnahmen unter anderem für den Erhalt der Gesundheit zu informieren – und zwar nachvollziehbar und zulänglich. Diese Unterweisung erfolgt unter Beachtung der Gefährdungsbeurteilung.  

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) behandelt ebenfalls für Unternehmen relevante Vorgaben, die auf Landesebene präzisiert und von den örtlichen Gesundheitsämter kontrolliert werden.