Gesetze und Verordnungen: Arbeitsschutz im Überblick

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Um die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern zu gewährleisten, gibt es in Deutschland zahlreiche Gesetze und Verordnungen. Abseits der allgemeingültigen Regelungen sind dabei für Arbeitgeber auch verschiedene branchenspezifische Vorgaben zu beachten. Erfahren Sie hier, wie die einzelnen Gesetze und Arbeitsschutzverordnungen und -gesetze aufgebaut sind und was Sie als Unternehmer dabei beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis

Welche Gesetze und Verordnungen gibt es zum Arbeitsschutz?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) umfasst alle branchenübergreifenden Maßnahmen zur Sicherheit am Arbeitsplatz. Spezifischere Regelungen zur Umsetzung dieser Vorgaben finden sich außerdem in weiteren Gesetzen – zum Beispiel im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), im Präventionsgesetz (PrävG) zur Stärkung der Gesundheitsförderung oder im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) für Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und ähnliche Fachkräfte. 

Das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) bildet außerdem die Grundlage für die gesetzliche Unfallversicherung und legt in diesem Zuge auch Maßnahmen zur Prävention sowie die Aufgaben der Berufsgenossenschaften fest.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen existieren in Deutschland außerdem zahlreiche Arbeitsschutzverordnungen, die teilweise auch nur für einzelne Branchen relevant sind. Im Gegensatz zu Gesetzen können diese Verordnungen nicht nur von der Landes- oder Bundesregierung (Legislative), sondern auch von Verwaltungsorganen und ähnlichen Institutionen (Exekutive) erlassen werden – sie sind dadurch jedoch nicht weniger bindend. Zu den wichtigsten Arbeitsschutzverordnungen zählen beispielsweise: 

  • die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
  • die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • die Lastenhandhabungsverordnung (LastenhandhabV)
  • die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Zum Kreis dieser Verordnungen zählt auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), die seit 2021 den Infektionsschutz für Beschäftigte im Rahmen der Corona-Pandemie gewährleisten soll. Neben den Gesetzen und Verordnungen in der Bundesrepublik Deutschland gibt es außerdem weitere Richtlinien auf EU-Ebene. Vor allem Unternehmer, die international tätig sind, sollten diese genau im Blick behalten – denn die hier festgelegten Vorgaben gelten auch in anderen EU-Ländern als Maßstab für den Arbeitsschutz.

Was ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das wichtigste und zugleich umfangreichste deutsche Gesetz zur Arbeitssicherheit. Hier finden sich sowohl die relevantesten Arbeitsschutzregeln als auch die grundlegenden Vorschriften und Pflichten, denen Beschäftigte und Arbeitgeber bei der Umsetzung und Überwachung der Schutzmaßnahmen nachkommen müssen. Ziel des Gesetzes ist es, die Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen zu bewahren und die Risiken für chronische arbeitsplatzbedingte Erkrankungen zu minimieren.

Als übergreifende Rechtsgrundlage beschreibt das Arbeitsschutzgesetz aber vor allem die allgemeine Schutzpflicht des Arbeitgebers – ohne dabei auf konkrete betriebsbedingte Umstände einzugehen. Allerdings ist bereits hier festgelegt, dass alle Unternehmer als Grundlage für weitere Arbeitsschutzregeln zunächst eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb vornehmen müssen. Dabei sind nicht nur die erforderlichen Gegebenheiten für die Ausübung täglicher Arbeiten zu berücksichtigen – auch andere vorhersehbare Tätigkeiten, wie zum Beispiel Wartungsarbeiten, müssen in dieses Gutachten einfließen.

Gut zu wissen

Um Transparenz und Verbindlichkeit der Gefährdungsbeurteilung zu gewährleisten, gehört auch eine ausführliche Dokumentation des Bewertungsvorgangs zu den Pflichten des Arbeitgebers. 

Bei der Wahl der einzelnen Schutzmaßnahmen haben zudem die Beschäftigten bzw. der Betriebsrat ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht. Und auch jeder Angestellte, der in den Betrieb eintritt, muss umgehend über alle geltenden Arbeitsschutzregeln informiert werden – und gegebenenfalls ein entsprechendes Training oder Möglichkeiten zur Weiterbildung erhalten.

Welche Maßnahmen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung jedoch konkret zu ergreifen sind, ist im Arbeitsschutzgesetz nicht genau formuliert. Stattdessen regeln dies die einzelnen Arbeitsschutzverordnungen sowie deren zugehörige Richtlinien. Je nach Branche haben diese mehr oder weniger Gewicht für den einzelnen Betrieb: So sind beispielsweise die Arbeitsstättenverordnung oder die Betriebssicherheitsverordnung grundsätzlich für jeden Arbeitgeber relevant, während die Bio- oder Gefahrstoffverordnung nur in bestimmten Unternehmen, wie zu Beispiel der Industrie, zur Anwendung kommen.

Was ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die Mindestanforderungen, die zum Schutz von Beschäftigten am Arbeitsplatz gewährleistet werden müssen. Die Verordnung, die bereits seit 1975 besteht, ist dabei als verbindliche Ergänzung zum allgemeineren Arbeitsschutzgesetz zu verstehen und wurde in ihrer Neufassung im Jahr 2004 deutlich vereinfacht.

Seitdem enthält die Arbeitsstättenverordnung lediglich allgemeingültige Vorgaben für die Beschaffenheit der Orte, an denen die Angestellten Ihre Arbeitsleistung erbringen. Das betrifft jedoch nicht nur die Innenräume in Büros und Fabrikationsstätten, sondern auch Pausen- und Bereitschaftsräume, Baustellen oder den Arbeitsplatz im Homeoffice.

Dabei müssen Arbeitgeber laut Arbeitsstättenverordnung beispielsweise die folgenden Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten ergreifen:

  • Instandhaltung der Arbeitsstätte und umgehende Beseitigung von Mängeln
  • regelmäßige Reinigung der Räumlichkeiten und Einhaltung der hygienischen Standards
  • Einrichtung und Wartung entsprechender Signal- und Warnsysteme zur Sicherheit der Beschäftigten
  • Planung und Instandhaltung von Verkehrs- und Fluchtwegen sowie Notausgängen
  • Nichtraucherschutz

Da die Arbeitsstättenverordnung jedoch genau wie das Arbeitsschutzgesetz für verschiedenste Branchen und Sektoren gilt, bleibt die Verordnung in der Formulierung ebenfalls recht allgemein. 

Was sind Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)?

Um den Betrieben die Erfüllung der allgemeinen Anforderungen in der Arbeitsstättenverordnung zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) einberufen – und mit der Ausarbeitung klar formulierter Richtlinien beauftragt. Diese sogenannten Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) beinhalten genaue Empfehlungen für verschiedenste Sicherheitsmaßnahmen, zum Beispiel die vorgeschriebenen Kennzeichnungen im Betrieb oder Mindestabstände für verschiedenste Gegenstände am Arbeitsplatz. 

Obwohl diese auch als Arbeitsstättenrichtlinien bekannten Regeln offiziell nicht rechtlich verbindlich sind, stellen sie für Arbeitgeber eine wertvolle Orientierungshilfe dar – denn als offizielle Handlungsempfehlung des BMAS gilt im Zweifel hier die sogenannte Vermutungswirkung: Setzt ein Unternehmer alle Vorgaben der ASR um, kann er davon ausgehen, damit zugleich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung nachzukommen. 

Nach demselben Prinzip bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch ähnliche Regelwerke für andere Arbeitsschutzverordnungen, zum Beispiel: 

  • die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) zur Biostoffverordnung (BioStoffV) 
  • die Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • die Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS)

Auch hier ist es den Arbeitgebern prinzipiell erlaubt, die vagen Vorgaben der jeweiligen Arbeitsschutzverordnung mit eigenen Maßnahmen umzusetzen – im Zweifel ist die Orientierung an den Technischen Richtlinien aus rechtlicher Perspektive sicherer.

Was ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZRG)?

Geht es um den Gesundheitsschutz von Beschäftigten, spielen auch die Arbeitszeiten eine wichtige Rolle. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZRG) gibt deshalb genau vor, wie lange in der Bundesrepublik Deutschland gearbeitet werden darf, wann Pausen erforderlich sind und welche Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen einzuhalten sind. Auch die Bedingungen für flexible Arbeitszeiten, Nacht- und Schichtarbeit oder Bereitschaftsdienste sind in diesem Gesetz klar definiert. 

Arbeitgeber, die wegen besonderer Anforderungen des Betriebs (zum Beispiel in der Landwirtschaft) ihre Mitarbeiter zu anderen Arbeitszeiten beschäftigen möchten, können zwar entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag treffen – sollten diese aber vorher immer mit einem Anwalt besprechen. Doch egal ob im Bauwesen, in der Dienstleistungsbranche oder im Gesundheitssektor: Die genaue Kenntnis des Arbeitszeitgesetzes und der darin bestimmten Schutzmaßnahmen ist sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmer essenziell.

Was ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)?

Anfang 2021 erreichte das Infektionsgeschehen durch das Covid-19-Virus einen vorläufigen Höhepunkt. Deshalb beschloss die damals amtierende Bundesregierung, die nötigen Arbeitsschutzregeln für Beschäftigte mithilfe der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) einheitlich festzulegen. Sie soll vor allem dem Infektionsschutz an Arbeitsstätten dienen und befasst sich unter anderem mit den folgenden Schutzmaßnahmen:

  • Eindämmung der Personenkontakte am Arbeitsplatz und Homeoffice-Regelungen
  • Anwendung von medizinischen Atemschutzmasken oder FFP2-Masken in Innenräumen
  • Vorgaben für Mindestabstände und Anforderungen für Hygienekonzepte
  • Schutzimpfungen durch Betriebsärzte und Testangebote

Vor dem Hintergrund des Arbeitsschutzgesetzes war es mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung außerdem notwendig, die Gefährdungsbeurteilung aller Unternehmen unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes zu überprüfen. Dazu gehörte auch die Erstellung eines individuellen Hygienekonzepts: So sollte der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter auch in Betrieben sichergestellt werden, in denen die Beschäftigten ihre Tätigkeit nicht im Homeoffice ausüben konnten. Konkrete Schutzmaßnahmen wurden, wie auch bei anderen Arbeitsschutzverordnungen üblich, in der sogenannten SARS-CoV-2-Arbeisschutzregel empfohlen.

Seit ihrer Einführung wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung jedoch in mehreren Neufassungen und Ergänzungen an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst. Grund dafür waren jedoch nicht nur die schwankenden Infektionszahlen zwischen Sommer und Herbst, sondern auch medizinische Innovationen wie die Corona-Schutzimpfung. Welche Vorgaben aktuell in Bezug auf Mindestabstand, Maskenpflicht und Co. gelten, erfahren Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Arbeit und Soziales.

Fazit: Gesunde Mitarbeiter – gesunde Wirtschaft

Die Gesetze zum Arbeitsschutz in Deutschland sind zahlreich und dank verschiedener Verordnungen und Regelwerke zum Teil auch sehr detailreich ausformuliert. Die jüngsten Entwicklungen, wie beispielsweise die Corona-Pandemie, haben jedoch gezeigt, dass gerade in puncto Arbeits- und Gesundheitsschutz mitunter eine schnelle Reaktionsfähigkeit gefragt ist. Der zeitnahe Erlass von Arbeitsschutzverordnungen auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes macht dies möglich – und kann so auch bei unvorhersehbaren Ereignissen das wirtschaftliche System stabil halten. 

Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung und Technisierung der Arbeitswelt ist deshalb damit zu rechnen, dass weitere Verordnungen folgen werden. Für Unternehmen ist diese Entwicklung jedoch nicht nur mit Aufwand verbunden, sondern kann auch wertvolle Impulse liefern: So lassen sich dank dieses ausgefeilten Rechtssystems im Vergleich zu früheren Jahrzehnten heute viele Unfälle oder berufsbedingte Erkrankungen der Beschäftigten vermeiden – was langfristig auch der Wirtschaft zugutekommt. Denn gesunde Mitarbeiter sind auf Dauer nicht nur motivierter, sondern auch leistungsfähiger.