Hitzefrei im Büro – welche Vorgaben gelten am Arbeitsplatz?

Die meisten Menschen freuen sich auf den Sommer. Sonne, Wärme, lange Tage und der Sommerurlaub sind nur vier von vielen Gründen, um die Sommerzeit herbeizusehnen. Gleichzeitig kann der Sommer auch seine Schattenseiten haben. Vor allem die unerträgliche, trockene und schwüle Hitze mit Lufttemperaturen über 30 Grad macht vielen Menschen körperlich zu schaffen. Für viele Angestellte im Büro, ist der Ventilator deswegen schon nicht mehr wegzudenken. Das derart heißes Wetter in Zukunft wohl häufiger vorkommen wird, bereitet vielen Beschäftigten schon heute Sorgen. Worauf Arbeitnehmer ein Anrecht haben, ob es ein gesetzliches "Hitzefrei" überhaupt gibt und was Arbeitgeber tun können, um den sommerlichen Temperaturen Herr zu werden erfahren sie hier.
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Im letzten Jahrzehnt wurde in Mitteleuropa und ebenso in Deutschland verstärkt über Hitzewellen, Dürreperioden und meteorologische Veränderungen in Folge des Klimawandels berichtet. In den letzten drei Jahren wurden im Sommer in Deutschland an einzelnen Tagen Außentemperaturen bis zu 40 Grad Celsius und darüber gemessen. Starke Hitze im Sommer belastet den menschlichen Organismus, da der menschliche Körper trotz äußerer Temperaturschwankungen konstant bei 37 Grad Celsius gehalten werden muss. Klettert im Sommer die Silbersäule des Thermometers außen auf sommerliche Temperaturen, kann es ebenso in Innenräumen unerträglich heiß und stickig werden. Das Arbeiten in Büroräumen, Werkstätten und Industrieunternehmen kann bei einer Raumtemperatur über 25 Grad anstrengend und vor allem für chronisch kranke Arbeitnehmer körperlich und gesundheitlich belastend sein. Darüber hinaus sinken Motivation, Effizienz und Arbeitsmoral bei hohen Temperaturen. 

Vor diesem Hintergrund kommt bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Frage auf, ab welcher Raum- oder Lufttemperatur die Arbeit im Büro eingestellt werden darf. Dieser Artikel beleuchtet, ob „Hitzefrei im Büro“ aus arbeitsrechtlicher Sicht möglich ist, auf welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich bei Hitze berufen können und mit welchen Maßnahmen Arbeitgeber einer zu hohen Temperatur in Arbeits- und Aufenthaltsräumen entgegenwirken können. Außerdem wird beleuchtet, warum es vor allem bei hohen Temperaturen wichtig ist, die Mitarbeitermotivation zu fördern und wie dies mit einfachen Maßnahmen möglich ist. 

Können Arbeitnehmer im Büro “Hitzefrei” bekommen?

Den Begriff „Hitzefrei“ kennen die meisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausschließlich aus der Schulzeit. In der Schule war und ist es üblich, ab einer Raumtemperatur von 27 Grad Celsius hitzefrei zu bekommen. In letzter Instanz entscheiden die Schulleiter über die Befreiung vom Unterricht. Im Arbeitsleben ist hitzefrei unüblich. Da das allgemeine Leben in Zeiten von Klimawandel und Temperaturschwankungen ebenfalls aufrechterhalten werden muss, besteht grundsätzlich eine Präsenzpflicht am Arbeitsplatz. Diese Arbeitspflicht garantiert, dass Behörden, der öffentliche Personennahverkehr sowie die Privatwirtschaft trotz klimatischer Extreme funktionieren. 

Gleichzeitig haben Arbeitgeber jedoch eine Fürsorgepflicht für Ihre Mitarbeiter. Der § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verpflichtet Arbeitgeber, „Arbeitsmittel und Arbeitsbedingungen in einer Weise im Betrieb zu integrieren, dass der Verpflichtete (Arbeitnehmer) gegen Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt ist. 

Hitzefrei im Büro: Welche Gesetze regeln die Temperatur am Arbeitsplatz? 

Neben der allgemeinen Fürsorgepflicht geht der Gesetzgeber in weiteren Gesetzen im Detail darauf ein, welche Temperaturen am Arbeitsplatz zulässig sind. Während das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im § 4 verfügt, dass „eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten werden sollte,“ wird die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkreter. 

Unter dem Unterpunkt „Technischer Arbeitsschutz“ finden Arbeitgeber in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, die die Verordnungen der ArbStättV) präzisieren (ASR A3.5 „Raumtemperatur“) unmissverständliche Hinweise zu Raumtemperaturen am Arbeitsplatz. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten gelten für Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume, an die betriebstechnisch keine spezifischen raumklimatischen Anforderungen gestellt werden (z. B. Kühlräume oder medizinische Bäder).  Die folgenden Vorgaben sind für Arbeitgeber bindend: 

  § 4 Allgemeine Bestimmungen

  • Der Arbeitgeber hat bereits beim Einrichten der Arbeitsstätte darauf zu achten, dass die baulichen Voraussetzungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach den anerkannten Regeln der Technik (nach geltendem Baurecht) gegeben sind
  • Eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur liegt vor, wenn die Wärmebilanz des menschlichen Körpers ausgeglichen ist. Die Wärmebilanz des Körpers errechnet sich wie folgt: (Wärmezufuhr + Wärmeerzeugung – Wärmeabgabe).
  • Für die meisten Arbeitsplätze reicht die Lufttemperatur zur Beurteilung aus. Arbeitsplätze mit hoher Wärmestrahlung oder Luftgeschwindigkeit müssen im Gegensatz nach Klimasummenmaß berechnet werden (Zusammenfassung von mehreren Klimagrößen (Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit, Wärmestrahlung).

Mindestraumtemperaturen lt. Arbeitsstättenverordnung

  • 19 Grad Celsius bei mittelschwerer, sitzender Tätigkeit
  • 20 Grad Celsius bei leichter, sitzender Tätigkeit
  • Beim stehender oder flexibler Tätigkeit gelten folgende Werte: 12 Grad schwere Tätigkeit / 17 Grad mittelschwere Tätigkeit / 19 Grad leichte Tätigkeit

Besondere Vorgaben

  • In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen muss während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens +21 °C herrschen.
  • In Waschräumen, in denen Duschen installiert sind, soll die Lufttemperatur während der Nutzungsdauer mindestens +24 °C betragen.

Ab wann müssen geeignete Maßnahmen gegen Hitze im Büro ergriffen werden?

Maßnahmen durch den Arbeitgeber müssen ab einer bestimmten Höchsttemperatur in den beruflich genutzten Arbeitsräumen ergriffen werden. Dabei gilt ab einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber verpflichtet die Gesundheit seiner Angestellten durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Überschreitet die Lufttemperatur im Raum 35 Grad Celsius ist der Raum für die Zeit der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet.  Es müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden um die Temperatur nachhaltig zu senken

Als Messgrundlage der Parameter gilt ein Strahlungsgeschütztes Thermometer mit Messgenauigkeit von +/- 0,5 Grad Celsius, bei Stündliche Messung am Arbeitsplatz. Bei stehender Tätigkeit wird in 1,1 Metern Höhe über dem Fußboden, bei sitzender Tätigkeit 0,6 m über dem Fußboden gemessen. 

Welche Maßnahmen müssen Arbeitgeber bei einer Raumtemperatur über 26 Grad implementieren?

Bei einer Raumtemperatur von 26 Grad und mehr sind Arbeitgeber aufgrund ihrer Fürsorgepflicht verpflichtet, geeignete bauliche Maßnahmen vorzusehen, um die Temperaturen zu senken. Möglich sind zum Beispiel: 

  • Sonnenschutzvorrichtungen wie Markisen oder Jalousien sowie Sonnenschutzglas gegen die Sonneneinstrahlung,
  • Im Zwischenraum der Verglasung angeordnete reflektierende Vorrichtungen, 
  • Innenliegende hochreflektierende oder helle Sonnenschutzvorrichtungen, 
  • Effektive Steuerung des Sonnenschutzes und der Lüftungseinrichtungen zum Beispiel Nutzung von Klimaanlagen, Ventilatoren und Raumlüftern, 
  • Reduzierung der thermischen Lasten durch Elektrogeräte, 
  • Lüftung in den frühen Morgenstunden und Lockerung der Kleidungsvorschriften, 
  • Pflicht zur Bereitstellung geeigneter Getränke (z. B. Trinkwasser) ab 30 Grad Raumtemperatur. 
  • Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung. 

In vielen Fällen kann eine Kombination, der in den Regeln für den technischen Arbeitsschutz enthaltenen Maßnahmen dazu beitragen, die Raumtemperatur auf ein erträgliches Maß zu senken. 

Welche Alternativen können Arbeitgeber bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz ergreifen? 

Bringen die eingeleiteten Maßnahmen nicht den gewünschten Effekt und steigt die Temperatur in Innenräumen weiter bis auf 35 Grad Celsius, ist der Raum für die Zeit der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet. Arbeitgeber können in diesem Fall Mitarbeiter in anderen Räumlichkeiten des Unternehmens unterbringen oder von ihrer Tätigkeit zeitweilig freistellen. 

Grundsätzlich wäre es in Absprache mit den Arbeitnehmervertretern ebenso möglich, von Gleitzeitregelungen Gebrauch zu machen und die Arbeitszeiten zu verlagern. Dies kann bedeuten, dass in Hitzeperioden früh morgens oder spät am Abend gearbeitet wird, um die Zeiträume mit Temperaturen über 30 Grad auszusparen. 

Die seit der Corona-Pandemie beliebte Verlagerung der Arbeit ins Homeoffice stellt ebenfalls eine Alternative dar. In Hitzeperioden ist es in den meisten privaten Büros ebenfalls warm, sodass im Einzelfall geprüft werden muss, ob im Homeoffice günstigere Arbeitsbedingungen herrschen. Langfristig kann der Einbau von Klimaanlagen oder Klimageräten das Problem langfristig erhöhter Raumtemperaturen am Arbeitsplatz ebenfalls lösen. 

Welche Vorgaben gelten zur Luftfeuchtigkeit am Arbeitsplatz?

Wichtig: Technische Maßnahmen, die die Lufttemperatur reduzieren, dürfen die absolute Luftfeuchte nicht erhöhen. Folgende Vorgaben gelten für die relative Luftfeuchtigkeit am Arbeitsplatz: 

Lufttemperatur 

Relative Luftfeuchtigkeit 

+ 20 Grad Celsius 

80 % 

+ 22 Grad Celsius 

70 % 

+ 24 Grad Celsius 

62 % 

+ 26 Grad Celsius 

55 % 

Arbeitgeber finden weitere Hinweise, Vorgaben und Spezifikationen in Abhandlungen zur Arbeitsstättenverordnung, in Vorgaben der Berufsgenossenschaften, in VDI-Richtlinien und in DIN-Vorschrift zu den Themen: 

  • Lüftung im Büro (ASR A3.6), 
  • Sonnenschutz im Büro (BGI 827), 
  • Beurteilung des Raumklimas – Gesund und fit im Kleinbetrieb (BGI 7003), 
  • Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte (VDI 6022), 
  • Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme (DIN EN 13779). 

Darf ich ohne Absprache mit meinem Chef “hitzefrei” machen? 

Trotz hoher Temperaturen haben Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch, ihren Arbeitsplatz ohne Absprache mit dem Chef zu verlassen. Vielmehr müssen sie mit dem Arbeitgeber geeignete Maßnahmen absprechen, die sie in die Lage versetzen, trotz Hitze weiterhin ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Beinträchtigen die Raumtemperaturen die Gesundheit, können Angestellte einen Arzt aufsuchen und sich mit einer anerkannten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krankmelden. Ein nicht abgestimmtes Verlassen des Arbeitsplatzes kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und im schlimmsten Fall zur Kündigung führen. 

Berufsbekleidung bei Hitze: Was gilt aus Arbeitsrechtlicher Sicht? 

In vielen Arbeitsbereichen sind Arbeitnehmer verpflichtet, Berufsbekleidung oder eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen. Schützende Kleidungsstücke können bei Hitze und hohen Temperaturen zusätzlich zur Überwärmung beitragen und Arbeitnehmer und ihre Gesundheit belasten. Trotz dieser Tatsache darf die PSA oder Berufsbekleidung, die dem Schutz eines Mitarbeiters dient, nicht eigenmächtig abgelegt werden. Hierbei ist es unwesentlich, ob Arbeitnehmer auswärts oder im Betrieb arbeiten.  

Eine Absprache mit dem Chef ist zwingend erforderlich, bevor Schutzausrüstung, die vor Unfällen und Gefahren schützen soll, entfernt wird. Dieser wird geeignete Maßnahmen treffen, um einer Überhitzung vorzubeugen. Grundsätzlich gibt es keine absolute Temperaturobergrenze, bei der die Arbeit im Freien eingestellt werden darf. Arbeitgeber müssen somit ihre Fürsorgepflicht wahrnehmen und im Einzelfall zum Wohle der Angestellten entscheiden.

Ähnlich verhält es sich mit typischer Berufsbekleidung in Banken, Behörden oder Unternehmen. Wird durch den Arbeitsvertrag bestimmt, dass branchenübliche Arbeitskleidung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit getragen werden muss, ist diese bei großer Hitze ebenfalls verbindlich. Arbeitgeber können im Voraus Regelungen in Betriebsvereinbarungen treffen, die festlegen, ab welcher Temperatur eine Krawattenpflicht oder ein Anzug- und Kostümzwang ausgesetzt wird.

Warum sollten Arbeitgeber die Motivation der Mitarbeiter bei Hitze fördern?

Eine Hitzewelle, unerträgliche Schwüle und Raumtemperaturen zwischen 25 und 35 Grad Celsius sind sowohl für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf lange Sicht nicht angenehm. Neben den rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben ist es aus Unternehmenssicht zielführend, durch Verständnis und individuelle Absprachen mit den Beschäftigten die Motivation zu fördern.

Folgende Maßnahmen können helfen das Arbeitsklima zu verbessern.

  • Homeoffice-Lösungen wie Verlagerung der Arbeitszeit, oder des Arbeitsortes, zum Beispiel auf firmeneigene Grünflächen.
  • Kostenlose gekühlte Getränke.
  • Ein kühlendes erfrischendes Eis kann die Arbeitsmoral ebenfalls steigern und für ein stärkeres Zusammengehörigkeitsgefühl in Team und Betrieb sorgen.
  • Technische Maßnahmen, beispielsweise mobile oder stationär installierte Klimaanlagen für Büros, Aufenthaltsräume oder Werkstätten tragen dazu bei die Raumtemperatur auf einem Niveau  zu halten.
  • Ein freundliches, empathisches und situatives Vorgehen von Unternehmen und Chefs wirkt motivierend und hilft, die Konzentration der Mitarbeiter bei Extremtemperaturen hochzuhalten.

Fazit: Gibt es eine rechtliche Grundlage für „Hitzefrei im Büro“?

Aus rechtlicher Sicht haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Freistellung von ihrer Tätigkeit, wenn die Temperaturen am Arbeitsplatz infolge von Hitze sehr hoch sind. Arbeitgeber sind gleichzeitig gesetzlich verpflichtet, ab einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius geeignete Maßnahmen zu implementieren, um die Wärmelast zu senken. Der Gesetzgeber fordert von Unternehmen die baulichen Voraussetzungen an den sommerlichen Wärmeschutz proaktiv bei der Errichtung von Büro- und Aufenthaltsräumen vorzunehmen. Nachträgliche Maßnahmen wie Beschattungen oder Klimaanlagen sind ebenfalls zielführend. 

Ab einer Temperatur von 35 Grad Celsius ist ein Innenraum für die Zeit der Überschreitung nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Dies bedeutet nicht, dass Arbeitnehmer sich ohne Absprache vom Arbeitsplatz entfernen dürfen. 

Extreme, lang anhaltende Hitze ist unangenehm und mindert die Leistungsfähigkeit, Effizienz und Arbeitsleistung. Arbeitgeber handeln zielführend, wenn sie neben den arbeitsrechtlichen Vorgaben und den Regeln des Arbeitsschutzes ebenfalls die Motivation der Beschäftigten bei Hitze fokussieren. Einfache Maßnahmen wie eine Verlagerung der Arbeitszeit, kostenlose kühle Getränke oder die Installation von Ventilatoren und Klimageräten können sinnvoll und aus motivatorischer Sicht wertvoll sein.