Ausbildung und Auszubildende im Unternehmen: Rechte und Pflichten

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In Zeiten des Fachkräftemangels ist es schwer, qualifizierte Arbeitskräfte zu finden, die bereits mit Berufserfahrung und Know-how punkten können. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, selbst junge Menschen und Quereinsteiger auszubilden. So kommen Unternehmen nicht nur ihrem gesellschaftlichen Auftrag nach, sondern profitieren auch im Hinblick auf den Mangel an Arbeitskräften. Doch welche Ziele verfolgt eine berufliche Ausbildung und welche Vorteile haben Ausbildungsbetriebe durch eine interne Ausbildung? Von den Rechten und Pflichten von Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb über die Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Ausbildung bis hin zu den gesetzlichen Regelungen: Im Folgenden erfahren erhalten Sie alle Antworten rund um Fragen zum Thema Ausbildung und Auszubildende im Unternehmen.
Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Ausbildung?

Der Begriff Ausbildung beschreibt allgemeingültig die Vermittlung von Qualifikationen, Fähigkeiten und Wissen. Eine Schule, Hochschule, Universität oder Privatleute treten als Vermittler gegenüber dem Empfänger (meist ein Absolvent der genannten Institutionen) auf.

Im beruflichen Kontext steht die Ausbildung fast immer synonym für die Berufsausbildung im Unternehmen. Diese soll einen Absolventen in die Lage versetzen, einen bestimmten Beruf auszuüben. Ausbildungsberufe sind in Deutschland staatlich anerkannt, die notwendigen Fertigkeiten werden in einem vorgegebenen System vermittelt. Ausbildungsstätte ist in der Regel ein privates Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung, beispielsweise Finanzamt oder Polizei.

Wie ist die Ausbildung in Deutschland organisiert?

Die Ausbildung in Deutschland basiert grundsätzlich auf zwei unterschiedlichen Säulen:

  1. Die duale Ausbildung.
  2. Die schulische Ausbildung.

Die duale Ausbildung – Garant für ausgewogenes theoretisches und praktisches Lernen

Die duale Ausbildung gehört zu den bekanntesten und effektivsten Ausbildungsformen. Sie impliziert übergreifendes Lernen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Durch ihren Fokus auf praktisches Arbeiten im Unternehmen und theoretisches Vermitteln von wesentlichem Fachwissen erhalten Azubis die Gelegenheit, ihre Qualifikation „Step by Step“ zu vergrößern.

Der Lehrplan von dualen Ausbildungen, wie beispielsweise von den beliebten Ausbildungsberufen „Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement“ oder „Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel“ ist zyklisch angelegt. Dies bedeutet für die Praxis, dass Theorie und Praxis logisch aufeinander aufbauen. Der Mehrwert für einen Auszubildenden besteht darin, dass theoretisches Wissen im Betrieb umgesetzt, geübt und verinnerlicht werden kann.

Das duale Ausbildungssystem ist zusammenfassend vor allem beliebt, da Azubis von Beginn der Berufsausbildung praktische Erfahrungen sammeln können. Statt ausschließlich in der Berufsschule zu lernen, können sie Gelerntes anwenden. Zusätzlich werden sie vom ersten Ausbildungsmonat an nach Ausbildungstarif entlohnt. Die Dauer der Ausbildung ist vom jeweiligen Ausbildungsberuf abhängig. Üblicherweise dauert die Berufsausbildung in einem dualen Ausbildungsberuf zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Bestehen anrechenbare Vorerfahrungen aus anderen Berufsausbildungen kann die Ausbildung im dualen System auf Antrag verkürzt werden.

Die schulische Ausbildung – theoretische Vermittlung von Fachwissen sowie Praktika

Eine Alternative zum dualen Ausbildungssystem bietet die schulische Ausbildung. Vor allem im sozialen oder technisch geprägten Berufen wie beispielsweise bei der:

  • Ausbildung zum Erzieher/Erzieherin,
  • Ausbildung zum Altenpflegehelfer/Altenpflegehelferin oder der
  • Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/Anlagenführerin

kommt eine ausschließlich schulische Ausbildung in Frage. Eine Schulausbildung hat ebenfalls Vorteile. Während der Berufsausbildung in einer Berufsschule können tiefgehendes Fachwissen und Hintergrundinformationen in Ruhe vermittelt und verinnerlicht werden. Durch regelmäßige Wissensabfragen wird nachvollzogen, auf welchem Qualifikationslevel die Schüler stehen. Geübte Lehrer mit Praxiserfahrung im Berufsfeld können auf Basis der gewonnenen Informationen individuell nachsteuern.

Eine schulische Ausbildung bedeutet nicht, dass praxisbezogene Übungen und der Praxisalltag im Ausbildungsberuf zu kurz kommen. Sowohl durch Simulationen in der Berufsschule sowie durch regelmäßige Pflichtpraktika in Betrieben wird sichergestellt, dass Auszubildende alle relevanten praktischen Bereiche ihres Ausbildungsberufes kennenlernen.

Wer sich für eine schulische Berufsausbildung entscheidet, verzichtet bewusst auf ein monatliches Ausbildungsgehalt und damit auf regelmäßige Geldeinnahme. In vielen Schulen muss darüber hinaus eine Schulgebühr bezahlt werden.

Schüler haben die Möglichkeiten, sich finanziell unterstützen zu lassen, beispielsweise durch die Angebote:

  • Bafög“ (Gesetz, zur Förderung von bedürftigen Auszubildenden, Schülern und Schülerinnen sowie Studierenden) oder
  • BAB (Berufsausbildungsbeihilfe).

Was sind die Ziele einer Ausbildung?

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt Paragraf 1 die Ziele der Berufsausbildung. In diese Definition fallen sowohl die klassische Ausbildung als auch Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen.

Die Ziele der klassischen beruflichen Ausbildung sind:

  • Vermittlung der Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung eines anerkannten Ausbildungsberufs,
  • Erwerb der nötigen Berufserfahrung zur späteren Ausübung des Berufs,
  • Vermittlung von Sozial-, Methoden- und Fachkompetenz,
  • Förderung berufsübergreifender Fähigkeiten.

Neben diesen individuellen Zielen sind auch gesamtwirtschaftliche Ziele existent. Jede berufliche Ausbildung soll zu volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich (beispielsweise Ausbau der deutschen Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich) sowie gesellschaftspolitisch (beispielsweise geringere Arbeitslosigkeit) übergeordneten Zielen beitragen.

Welche Ziele sollten in der Ausbildung fokussiert werden?

Die Ausgestaltung der Ziele spielt in der Ausbildung eine wichtige Rolle. Ziele sollten, nach der Definition des bekannten Managementforschers und Unternehmensberaters Peter Drucker SMART sein. Die englische Abkürzung SMART steht für folgende wesentliche Parameter:

SpecificSpezifischJedes Ziel für Azubis sollte eindeutig definiert sein. Beispiel: „Clustern Sie die 20 eingegangen Bewerbungen nach folgenden Kriterien und präsentieren Sie Ihr Ergebnis.“
MeasurableMessbarEin Ziel für Auszubildende muss messbar sein: Beispiel: „Bearbeiten Sie die folgenden 5 Kundenanfragen und zeigen Sie mir im nach der Mittagspause Ihre Ergebnisse.“




Activating




Aktivierend
Ausgegebene Ziele sollten für Azubis ansprechend und interessant sein. Sie sollten eine positive Herausforderung darstellen. Beispiel: „Sie haben am heutigen Tage die Aufgabe, unseren Bewerber Herrn Meier zu begrüßen und das Bewerbungsgespräch mit allgemeinen Fragen zum Lebenslauf zu beginnen.“


Reasonable


Realistisch
Ein Ziel sollte für den Azubi realistisch leistbar sein. Beispiel: „Sie haben 5 Stunden Zeit, um die 8 heute eingegangenen Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen. Am Ende des Tages sprechen wir über Ihre Ergebnisse.“


Time-bound


Terminiert
Jedes Ziel für Auszubildende sollte anhand eines Datums fixiert werden. Wird ein Ziel nicht definiert, kann es zu Fehleinschätzungen kommen. Das Ziel kann in der Folge negativ behaftet sein.

Die in den Beispielen für SMART-Ziele aufgeführten Ziele sind kurzfristig gewählt. Neben Ausbildungszielen für einen Arbeitstag oder eine Arbeitswoche können Ziele in der Ausbildung ebenso über einen längeren Zeitraum definiert werden. Viele Ziele sind mit Beginn der Berufsausbildung im Ausbildungsplan festgelegt und eindeutig terminiert.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, weitere SMART-Ziele festzulegen. Sind Ziele für den Jugendlichen realistisch erreichbar, spezifisch und messbar, führt die Zielerreichung zu persönlicher Motivation und erhöht das Selbstwertgefühl. Gleichzeitig gewöhnt sich Azubis durch die Ausgabe von SMART-Zielen an die Tätigkeit im Unternehmen. Individuelle Umsatzziele nach der Ausbildung sind in diesem Fall nachvollziehbarer und besser erreichbar.

Wichtig: Fixieren Sie die allgemeinen und individuellen Ziele für Auszubildende grundsätzlich schriftlich. Dieses Vorgehen hilft beiden Parteien, die Ziele und die Zielerreichung zu fokussieren. Schriftliche Ziele beugen darüber hinaus Interpretationen vor.

Was sind die Vorteile von Ausbildungsbetrieben?

Kein Unternehmen in Deutschland ist als Arbeitgeber dazu verpflichtet, Menschen auszubilden. Dass sich das lohnen kann, zeigt jedoch ein Blick auf die Vorteile von Ausbildungsbetrieben, die über den bereits genannten Vorteil des Entgegenwirkens des Fachkräftemangels hinausgehen.

Diese Vorteile erwarten Sie als Ausbildungsbetrieb bei der Einstellung von Azubis:

  • Hohe Produktivität: In der Praxis herrscht der Irrglaube, Azubis seien ohne Ausnahme mehr Kostenverursacher als Ertragsbringer. Ein Blick auf eine Statistik des BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) zeigt: Auszubildende verursachen zwar Kosten (2017/18: knapp 6.500 Euro pro Jahr), diese sind aber nicht exorbitant hoch. Wer seine Azubis von Anfang an ins Unternehmen integriert, profitiert von deren hoher Produktivität und zahlt betriebswirtschaftlich nicht drauf.
  • Qualifizierte Fachkräfte: Mit die größte Herausforderung von Betrieben ist der Mangel an Fachkräften. Wer konsequent ausbildet, baut sich Know-how im eigenen Unternehmen auf und schafft sich seine qualifizierten Fachkräfte so selbst an.
  • Niedrige Einarbeitungskosten: Kommt eine Fachkraft oder ein ausgelernter Azubi vom Konkurrenten, ist eine kosten- und zeitintensive Einarbeitungsphase notwendig. Wer regelmäßig Auszubildende aufnimmt, die sich gegenseitig einlernen, spart an dieser Stelle. Auch die Übernahme von Auszubildenden nach der Ausbildung spart Einarbeitungszeit.
  • Weniger Fehlbesetzungen: Die klassische Berufsausbildung dauert zwischen zwei und drei Jahren. In dieser Zeit lernen Unternehmen ihre Azubis kennen und können einschätzen, ob und in welcher Funktion diese Mitarbeiter später wertvoll sind. Wer hingegen – möglicherweise aufgrund der Knappheit kurzfristig und ohne hundertprozentige Übereinstimmung mit dem Stellenprofil – extern einstellt, riskiert Fehlbesetzungen bei Mitarbeitern.
  • Positiver Effekt auf die Arbeitgebermarke: Wer regelmäßig ausbildet und wessen Azubis mit ihrer Berufsausbildung zufrieden sind, trägt damit positiv zu seiner Arbeitgebermarke bei. Zudem binden sich zufriedene Auszubildende eher ans Unternehmen als externe Neuankömmlinge – gerade, wer von einer intensiven und guten Ausbildung profitiert, zahlt das mit Dankbarkeit und bestenfalls einer langen Betriebszugehörigkeit zurück.

Zudem kommen mit jährlich neuen Auszubildenden auch neue Impulse ins Unternehmen. Wer sich nur auf seine bestehenden Mitarbeiter beschränkt, riskiert eine Betriebsblindheit. Neue, meist junge Menschen bringen Motivation und andere Blickwinkel mit in ihr neues Arbeitsumfeld – davon profitieren alle.

Wann darf ein Betrieb ausbilden?

Nicht jeder Betrieb und jede Person dürfen ohne Vorkenntnisse und die entsprechenden Berechtigungen ausbilden. Ein Unternehmen darf erst dann ausbilden, wenn mindestens ein Ausbilder die sogenannte „Ausbildereignungsprüfung“ abgelegt hat.

  • Verhältnis zwischen Fachkräften und Auszubildenden: Dieses Verhältnis muss angemessen sein. Bei bis zu zwei Fachkräften sollte maximal ein Auszubildender aufgenommen werden, bei drei bis fünf Fachkräften zwei Auszubildende und so weiter. Die genauen Richtlinien erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Kammer.
  • Persönliche Eignung des Ausbilders: Wer beispielsweise vorbestraft ist, darf keine Azubis ausbilden. Auch wiederholte Verstöße gegen das Berufsausbildungsgesetz disqualifizieren Mitarbeiter, die sich aus Ausbilder engagieren möchten.
  • Einhaltung der Ausbildungsverordnungen: Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsverordnung. Diese wird von der Bundesregierung erlassen und strukturiert inhaltlich und zeitliche jede Ausbildung. Sie muss vom ausbildenden Unternehmen eingehalten werden.

Ein Ausbilder muss neben der persönlichen auch das Kriterium der fachlichen Eignung erfüllen. Neben der Berufserfahrung im zu vermittelnden Beruf, zählen auch pädagogische Fertigkeiten zur Grundvoraussetzung. Schließlich muss der Ausbilder den Azubi nicht nur langfristig motivieren und potenzielle Konflikte lösen, sondern auch konstruktive Mitarbeitergespräche führen.

Was beinhaltet ein Ausbildungsvertrag?

Jeder Auszubildende erhält einen Ausbildungsvertrag. Dieser regelt die Rechten und Pflichten beider Parteien und unterscheidet sich in einigen Punkten von einem „normalen“ Arbeitsvertrag.

Folgende Inhalte enthält ein klassischer Ausbildungsvertrag:

  • Beschreibung und Ziele der beruflichen Ausbildung,
  • Beginn und Dauer der Ausbildung,
  • Regelungen zu externen Maßnahmen rund um die Berufsausbildung (Beispiel: Berufsschule),
  • Arbeitszeiten,
  • Ausbildungsvergütung (steigt mit den Ausbildungsjahren),
  • Probezeit (Maximum: vier Monate),
  • Urlaubsanspruch,
  • Voraussetzungen und Regelungen zur Kündigung,
  • betriebliche Besonderheiten (Beispiel: Tarifverträge).

Was sind die Unterschiede zwischen Ausbildungsvertrag und Arbeitsvertrag?

Die Unterschiede zum normalen Arbeitsvertrag liegen vor allem in den Regelungen zur Kündigung. Azubis dürfen lediglich innerhalb der Probezeit gekündigt werden. Im weiteren Verlauf des Ausbildungsverhältnisses darf eine Kündigung nur mit triftigem Grund erfolgen.

Welche Pflichten und Rechte haben Ausbildungsbetriebe?

Die Umsetzung der Pflichten und Rechte als Ausbildungsbetrieb liegen meist im Personalmanagement, das sich federführend um die Azubis kümmert. Die Personalverantwortlichen überwachen beispielsweise, dass die Ausbildungsordnungen eingehalten werden.

Gemeinsam mit den Ausbildern im Unternehmen sind die Personalverantwortlichen für die Einhaltung des Arbeitsrechts in Bezug auf die Auszubildenden zuständig. Weitere Pflichten und Rechte beziehen sich auf Aufsicht, Vergütung, Zeugnisse, Freistellungen und Nachweise.

Ausbildungspflicht

Das Unternehmen und seine Ausbilder sind dazu verpflichtet, den Auszubildenden die Fertigkeiten und Fähigkeiten zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind. Dafür müssen sich Ausbilder entsprechend mit der Mitarbeiterführung beschäftigen und Zeit für die Betreuung und Ausbildung investieren.

Dabei dürfen dem Auszubildenden nur die Aufgaben übertragen werden, die seinen körperlichen Kräften angemessen sind. Tätigkeiten, die nicht in Verbindung mit dem Ausbildungsziel oder im Ausbildungsvertrag stehen, dürfen nicht verlangt werden.

Aufsichtspflicht

Viele Azubis sind minderjährig. Ausbilder und das ausbildende Unternehmen sind dafür verantwortlich, minderjährige Azubis jederzeit zu beaufsichtigen.

Vergütung, Arbeitsmittel und Urlaub

Analog zu jedem normalen Arbeitnehmer hat auch ein Auszubildender das Recht auf Urlaub. Zudem muss ein Azubi angemessen bezahlt werden, das Gehalt muss mit Dauer der Ausbildung (mindestens jährlich) ansteigen.

Ebenfalls verpflichtend ist eine gesonderte Vergütung von Überstunden, alternativ können diese mit Freizeit ausgeglichen werden. Sämtliche Arbeitsmittel, die zur täglichen Arbeit erforderlich sind, müssen dem Azubi vom Unternehmen gestellt werden. Dazu zählen auch Sicherheitsausrüstungen.

Ausbildungsnachweis und Zeugnispflicht

Jeder Azubi sollte vom ausbildenden Unternehmen angehalten werden, seinen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen. Der Arbeitgeber muss das Führen des Berichtshefts am Arbeitsplatz ermöglichen.

Der ausbildende Betrieb ist zudem verpflichtet, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. des Ausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Dieses Ausbildungszeugnis muss alle relevanten Daten und Informationen zum Auszubildenden und seinen Leistungen enthalten.

Freistellungspflicht

Stehen Zwischen- und Abschlussprüfungen an, muss der Betrieb seinen Auszubildenden dafür freistellen. Gleiches gilt für Berufsschultage und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen. Im Zuge der Freistellung von Azubis wird das Gehalt weiterhin gezahlt.

Welche Pflichten und Rechte haben Auszubildende?

Die Pflichten des Ausbildungsbetriebs sind umgekehrt die Rechte des Auszubildenden. So hat dieser Anspruch auf Urlaub in der Ausbildung, eine angemessene Vergütung, Zeugnisse, Freistellungen für Berufsschule & Co. sowie das grundsätzliche Recht auf eine Ausbildung gemäß Ausbildungsvertrag.

Gleichzeitig verpflichtet sich ein Azubi gegenüber seinem Ausbildungsbetrieb zu verschiedenen Punkten, die ebenfalls vertraglich geregelt sind.

Lernpflicht

Der Auszubildende ist dazu verpflichtet, die ihm vermittelten Inhalte bestmöglich zu lernen. Dazu zählt auch, dass die ihm durch den Betrieb gestellten Aufgaben sorgfältig erledigt werden und alle zur Verfügung gestellten Arbeitsgeräte pfleglich behandelt werden.

Zur Dokumentation des Lernfortschritts muss ein Ausbildungsnachweis, das Berichtsheft, geführt werden. Dieses dient später unter anderem zur Beurteilung der Auszubildenden.

Weisungspflicht

Analog zur Aufsichtspflicht des Ausbildungsbetriebs muss der Auszubildende den Weisungen seines Arbeitgebers und den handelnden Personen nachkommen.

Teilnahmepflicht

Im Ausbildungsvertrag sind sämtliche Ausbildungsmaßnahmen festgehalten. Dazu zählen unter anderem auch die Besuche des Berufsschulunterrichts. Der Auszubildende ist verpflichtet, daran teilzunehmen – gleiches gilt für damit verknüpfte Prüfungen und Termine.

Geheimhaltungspflicht

Ähnlich wie im normalen Arbeitsverhältnis ist jeder Azubi dazu verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse zu wahren und keine Interna nach außen zu tragen. Je nach Gestaltung des Ausbildungsvertrags sind die Geheimhaltungspflichten unterschiedlich stark ausgeprägt.

Auch nach Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gilt die Verschwiegenheitspflicht weiterhin.

Wie lange dauert eine Berufsausbildung?

Im Normalfall dauert die betriebliche Berufsausbildung zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Die Ausbildungsdauer kann durch Vorkenntnisse und -ausbildungen verkürzt sein. In manchen Ausbildungsberufen ist auch eine einjährige Ausbildung möglich – beispielsweise bei Altenpflegehelfern oder Wellnessmanagern.

Wie viele Stunden dürfen Azubis arbeiten?

Bei minderjährigen Auszubildenden gelten die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Für Volljährige gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Grundsätzlich dürfen Azubis nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten. Die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei volljährigen Azubis 48, bei minderjährigen 40 Stunden. Je nach Branche, Tätigkeit und Erfordernis sind Ausnahmen möglich.

Wie viele Monate dauert die Probezeit?

Das BBiG regelt die Probezeit für Auszubildende. Diese muss mindestens einen Monat betragen. Die maximale Probezeit liegt bei vier Monaten.

Wie viel Geld verdienen Azubis?

Der Verdienst eines Azubis hängt von der Branche, dem gewählten Ausbildungsberuf und dem Bundesland ab. Einheitliche Regelungen gibt es nicht.

Laut einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) haben in Tarifverträgen organisierte Azubis im Jahr 2021 987 Euro pro Monat verdient.

Seit 2020 gibt es eine Mindestvergütung für Auszubildende. Im Jahr 2022 beträgt diese 585 Euro im ersten Lehrjahr, im Jahr darauf (2023) steigt sie auf 620 Euro. Alle Beträge sind Brutto-Angaben.

Wann kann das Ausbildungsverhältnis gekündigt werden?

Während der ein- bis viermonatigen Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit von beiden Parteien (ohne Angabe von Gründen) aufgelöst und gekündigt werden. Anschließend kann ein Betrieb nur bei triftigem Grund kündigen. Wer als Auszubildender hingegen kündigen will, kann das während des Ausbildungsverhältnisses jederzeit tun.

Mehr dazu: Ausbildungsverhältnis kündigen – vor, in und nach der Probezeit

Was sind die gesetzlichen Grundlagen der Ausbildung?

Die übergeordnete Rechtsgrundlage der Ausbildung bildet das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dieses enthält sämtliche Regelungen zu den Pflichten beider Parteien, den allgemeinen Vorschriften, den Anforderungen an Ausbildungsbetriebe, den Anerkennungen von Ausbildungsberufen, den Vergütungen der Azubis sowie den Vorschriften des Prüfungswesens.

Gemäß BBiG liegt die Verwaltung und Überwachung der Ausbildung bei den zuständigen Stellen, zu denen die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Handwerkskammern zählen.

Die wichtigsten Paragrafen und die dazugehörigen Regeln des BBiG sind:

  • § 10 – 26: Ausbildungsvertrag sowie Rechte und Pflichten beider Parteien
  • § 27 – 33: Vorschriften für und Eignungen des Ausbildungsbetriebs
  • § 37 – 50: Prüfungswesen
  • § 71 – 83: Organisation der Berufsausbildung

Zusätzlich gelten für alle Auszubildenden allgemeingültige Gesetze rund um das Arbeitsrecht. Dazu zählen die Regelungen aus dem Mutterschutzgesetz, den Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie das Bundesurlaubsgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz.

Wie können Unternehmen die Ausbildung im eigenen Betrieb attraktiver machen?

Ausbilder haben eine hohe Verantwortung gegenüber dem Unternehmen und den unterstellten Auszubildenden. Sie haben unter anderem die Verpflichtung, junge Azubis fachlich und persönlich anzuleiten und die Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Ziel jeder Berufsausbildung in einem Betrieb ist die Übernahme. Alternativ kann ebenfalls ein überdurchschnittlicher Abschluss im Ausbildungsberuf angestrebt werden, der eine Anstellung in einem anderen Betrieb sicherstellt.

Eine Ausbildung erfolgreich zu gestalten und abzuschließen ist kein Selbstläufer. Auszubildende müssen professionell in den Betrieb integriert werden. Aufgrund ihrer fehlenden Erfahrungen müssen ihre Fehler und ausreichend Zeit für Coaching und Feedback einkalkuliert werden. Darüber hinaus müssen Ausbilder verantworten, dass genügend Lehrzeit in den Abteilungen vorhanden ist. Eine Atmosphäre ohne Druck und Hektik ist wichtig, um die Azubis nicht ausschließlich fachlich, sondern ebenso persönlich an den Betrieb zu binden.

Eine attraktive Ausbildung ist eine Mischung aus:

  • Hochwertigen Fachinformationen,
  • Empathischer und klarer Kommunikation sowie
  • Professionellen Rahmenbedingungen.

Fühlen sich Azubis im Betrieb und in der Berufsschule wertgeschätzt und willkommen, hat dies viele Vorteile. Zum einen werden ihre Leistungen und ihr Arbeitsverhalten effektiviert. Gleichzeitig wächst in den Azubis der Wunsch, nach der Lehre ebenfalls im Ausbildungsbetrieb arbeiten zu wollen. Motivierte Auszubildende bilden auf diese Weise das zukunftsorientierte Rückgrat des Unternehmens.

Bei der Ausbildung zukunftsorientiert denken und Verantwortung übertragen

Die Ausbildungszeit ist von Lernen und Verinnerlichen geprägt. Damit die Behaltensleistung optimiert wird, sollte der Ausbildungsalltag für die Azubis abwechslungsreich gestaltet werden. Die Organisation verschiedener Ausbildungsprojekte und ebenso die Integration der Azubis in die allgemeinen Geschäftsabläufe bietet vielfältige Chancen und Möglichkeiten. Entscheidend ist, dass Azubis erleben, dass Ausbilder und Kollegen vertrauensvoll und nutzenorientiert mit ihnen zusammenarbeiten. Ist dies der Fall, entwickeln sich selbstbewusste, selbstständige und verantwortungsvolle Mitarbeiter.

Vertrauen und das Übertragen von Verantwortung ist für Auszubildende und gleichfalls für jeden Mitarbeiter im Unternehmen wichtig. Wissen Azubis, dass ihre Tätigkeit für die Zielerreichung oder bei bestimmten Arbeitsschritten essenziell ist, steigert dies die Freude und Zufriedenheit der Auszubildenden nachhaltig. Beispielsweise könnte man Azubis in der Personalabteilung die Verantwortung übertragen, eingehende Bewerbungsunterlagen nach vorgegebenen Kriterien zu sichten. Man könnte ihnen die Aufgabe übertragen, eine Vorausauswahl der Bewerber vorzunehmen.

Wie man Auszubildende anleitet, fortlaufend mehr Verantwortung zu übernehmen

Im späteren Verlauf kann ein Feedbackgespräch aufzeigen, in welchen Bereichen der Auszubildende die Aufgabe positiv ausgeführt hat. Gleichzeitig sollte aufgezeigt werden, in welchen Phasen nachgesteuert werden muss. Praxisrelevante Informationen sind im Feedbackgespräch essenziell.

Eine vertrauensvolle, offene Debatte über die Entscheidung des Azubis auf Augenhöhe bildet Vertrauen und stärkt das Selbstbewusstsein. Innovative Ideen entstehen in vielen Fällen aus Brainstorming oder der Diskussion über neue Lösungswege. Sind Unternehmen bereit, den Status Quo durch Azubis infrage stellen zu lassen, kann dies die Arbeit im Betrieb positiv verändern. Das Übertragen von Verantwortung und eigene Ausbildungsprojekte geben Azubis die Gelegenheit, sich mit Engagement und Zielstrebigkeit zu beweisen. Junge Menschen lernen auf diese Weise mehr als durch reines Erklären oder Präsenzunterricht in der Berufsschule.

Im nächsten Schritt könnten die Auszubildenden in den weiteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens eingebunden werden. Vorstellbar wäre beispielsweise die Organisation und Terminierung von Einstellungstests oder Vorstellungsgesprächen. Wesentlich ist hierbei, dass die Aufgabe im Team bearbeitet wird. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass Azubis ihre Teamfähigkeit sowie Eigenschaften wie Hilfsbereitschaft und Kollegialität schärfen können. Ein solches Vorgehen trägt dazu bei, dass Auszubildende am Ende ihrer Ausbildung neben den:

  • Fachlichen Voraussetzungen ebenso
  • Über die Eigenschaften und Werte verfügen,

die dem Unternehmen wichtig sind. Personalverantwortliche behalten trotz Delegation weiterhin die Hauptverantwortung für die Prozesse. Sie helfen den Azubis durch offene Fragen, Hintergrundinformationen und ihr persönliches Interesse. Unternehmen, die wichtige Aufgaben an Azubis delegieren, handeln fortschrittlich und zukunftsorientiert.

Sie machen klar, dass die jungen Azubis zum Team gehören und ihre Meinung erwünscht ist. Statt drei Jahre Lernende zu sein, beginnen Azubis auf diese Weise frühzeitig, Verantwortung zu übernehmen. In der Folge entwickeln sie ein hohes Selbstbewusstsein und fühlen sich als Teil des Unternehmens.  

Gründe für Ausbildungskrisen und Schwierigkeiten in der Berufsausbildung

Es gibt vielfältige Gründe, warum der Berufsstart für Jugendliche mit Problemen, Herausforderungen oder Sorgen behaftet sein kann. Empathische Ausbilder wissen, wie man Menschen nutzenorientiert anspricht. Sie können in vertraulichen Gesprächen mit den Azubis ergründen, welche Anlässe für einen plötzlichen Leistungsabfall, Desinteresse oder längerfristige Abwesenheiten bestehen.

Abseits von vertraglichen Verpflichtungen, die jeder Azubi mit seinem Ausbildungsvertrag eingeht, sollten für Unternehmen in jedem Fall der Mensch und seine Interessen im Vordergrund stehen. Eine Ausbildung ist ein Paradigmenwechsel, der junge Menschen aus der geschützten Schulwelt in das Arbeitsleben führt. Ängste, Sorgen und die Ungewissheit vor dem Unbekannten können Gründe für ein verändertes Auftreten sein. Junge Auszubildende werden erfahrungsgemäß vor allem am Anfang ihrer Lehre mit Schwierigkeiten konfrontiert.

Schwierige persönliche Umstände können ebenfalls in Ausbildungskrisen enden. Die:

  • Loslösung vom Elternhaus,
  • Probleme in der Partnerschaft oder im Freundeskreis sowie
  • spezifische Herausforderungen der Jugenzeit

können zu hohen Belastungen führen und junge Menschen überfordern. Ihre Konzentration richtet sich in diesem Moment vor allem auf die Lösung der persönlichen Probleme, sodass für die Ausbildung kein Raum bleibt. Dies kann unweigerlich Konflikten im Betrieb oder in der Berufsschule entstehen lassen. Kritik, Unzufriedenheit des Vorgesetzten oder negative Ergebnisse in der Berufsschule können zu einer Abwärtsspirale führen. Die Ziele der Ausbildung und die gesamte Ausbildung sind in der Folge gefährdet.

Fortlaufende, persönliche Kommunikation bewahrt vor Ausbildungskrisen

Eine fortgesetzte persönliche und vertrauensvolle Kommunikation gehört zu den wichtigsten und entscheidendsten Möglichkeiten, Ausbildungskrisen abzuwenden. Damit Gespräche ihr Ziel erreichen, müssen Ausbilder oder Vorgesetzte im Betrieb Anzeichen für Probleme während der Ausbildung frühzeitig erkennen. Das impliziert, sich mit dem jungen Menschen, seiner Ausbildung und seiner Leistung auseinandersetzen. Bei Auszubildenden, die ausschließlich „mitlaufen“ und eine untergeordnete Rolle im Betrieb spielen, ist das Erkennen von Problemsituationen schwer möglich.

Die folgenden Anzeichen können ein Indiz für Probleme in der Ausbildung sein:

  1. Verminderte Leistungsbereitschaft über einen längeren Zeitraum.
  2. Fehlende soziale Interaktion im Betrieb.
  3. Offene Kritik an der Ausbildung und an den Rahmenbedingungen.
  4. Längere oder häufige Erkrankungen, vor allem vor oder nach dem Wochenende.
  5. Verminderte Stressresistenz.

Nehmen Ausbilder wahr, dass Azubis sich zurückziehen, launisch und sarkastisch werden oder über einen längeren Zeitraum unterklassige Leistungen erzielen, muss gehandelt werden. In vielen Fällen reichen offene Gespräche, die nutzenorientiert und ohne Anklage geführt werden sollten. Im Rahmen der Fürsorgepflicht, die Arbeitgeber in besonderem Maße für minderjährige Jugendliche und junge Erwachsene übernehmen, können Ausbilder gemeinsam mit den Auszubildenden Strategien entwickeln, um persönliche oder betriebliche Herausforderungen zu meistern. Auf diese Weise werden Ausbildungskrisen wirksam abgemildert oder beseitigt. Ein freundliches Wort, Verständnis und Interesse am Auszubildenden, zusammen mit dem Aufzeigen von individuellen Perspektiven können viel bewirken.

Was können Betriebe tun, um einen Ausbildungsabbruch zu vermeiden?

Der Abbruch der Ausbildung ist das Worst-Case-Szenario. Er kann aus betrieblicher Sicht ausschließlich im Ausnahmefall ein probates Mittel sein, um eine Ausbildung zu beenden. Werden die Anzeichen für Probleme in der Ausbildung oder Ausbildungskrisen nicht frühzeitig identifiziert, können Auszubildende den Abbruch der Ausbildung als Ausweg aus ihrem Dilemma in Erwägung ziehen.

Ausbilder sollten die signifikantesten Anzeichen für Ausbildungskrisen kennen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, wenn Ausbilder ebenso die wichtigsten Gründe für Ausbildungsabbrüche überblicken. Das Wissen um die Sorgen der Azubis hilft ihnen, besser entgegensteuern zu können.

Anlass zum AusbildungsabbruchAusprägungGegenmaßnahme
Private GründePersönliche Herausforderungen, familiäre Probleme, gesundheitliche Gründe.Fortlaufende, persönliche Kommunikation. Hilfsangebote im Betrieb.Angebot von individuellen Lösungen.
Differente VorstellungenAusbildung verläuft anders als gedacht. Andere, weniger interessante Aufgaben überwiegen.Offene Gespräche. Anpassen der Einsatzpläne. Klare Kommunikation, warum weniger beliebte Aufgaben wichtig für den Gesamterfolg der Ausbildung sind.
Probleme mit dem Vorgesetzten im AusbildungsbetriebChef erwartet zu viel, lobt zu wenig, zeigt wenig Empathie oder beurteilt zu streng und unfair.Ausbilder als vertrauensvoller Ansprechpartner. Offene Gespräche zwischen Vorgesetztem, Chef und Ausbilder mit klaren Lösungsansätzen.
Probleme mit KollegenMangelhafte Kommunikation zwischen Kollegen und Azubis. Azubi fühlt sich nicht angenommen oder klagt über Mobbing.Ausbilder als vertrauensvoller Ansprechpartner. Versetzung in andere Abteilung. Ansprache des Problems mit dem Vorgesetzten und dem Ausbilder. Bei Mobbing: Konsequenzen für Kollegen im Betrieb.
Probleme in der BerufsschuleNegative Noten oder Beurteilungen in der Berufsschule, unzureichende Vermittlung des Unterrichtsstoffs.Ausbilder als Mediator zwischen Berufsschule und Azubi. Klare Erwartungshaltung in Bezug auf Vermittlung des Unterrichtsstoffs durch die Berufsschule. Strategie, um Leistungen wirksam und nachhaltig zu verbessern.

Was müssen Unternehmen bei der Übernahme nach der Ausbildung beachten?

Ein wesentliches Ziel der Ausbildung ist die Übernahme in ein festes Angestelltenverhältnis. Der häufig diskutierte und sich weiter ausbreitende Fachkräftemangel in vielen Branchen macht es aus betrieblicher Sicht notwendig, die Übernahme von Auszubildenden zu fokussieren. Statt extern und unter hohem zeitlichem und finanziellen Aufwand Fachkräfte aus anderen Betrieben abzuwerben, ist es effektiver, den eigenen Nachwuchs auszubilden.

Neben der fachlichen Ausbildung am Ausbildungsplatz benötigen Azubis frühzeitig Planungssicherheit und Perspektiven, um nicht vom Mitbewerber abgeworben zu werden. Unternehmen sollten sich vor allem darauf fokussieren, die Leistungsträger unter den Auszubildenden langfristig ans Unternehmen zu binden. Dies geschieht neben wertschätzender Kommunikation und Lob vor allem durch Benefits und eine frühzeitige Übernahmegarantie.

Frühzeitige und offene Kommunikation beugt Missverständnissen vor

Wie in allen anderen Phasen der Ausbildung gilt ebenso für die Übernahme folgende Tatsache: Eine offene, klare, frühzeitige und nachvollziehbare Kommunikation zu den Übernahmechancen ist für beide Vertragsparteien zielführend. Die Personalabteilung benötigt für eine professionelle Personalbedarfsplanung und Personalbestandsplanung Vorlaufzeit. Gleiches gilt für Azubis, die frühzeitig über ihre Übernahme und die konkrete Position im Unternehmen informiert werden. Sie können ebenfalls rechtzeitig ihre Zukunft planen. Darüber hinaus verspüren sie Vertrauen, dass sich in Motivation, Zielstrebigkeit und eine positive Mitarbeiterbindung ummünzt.

Erfolgreiche Unternehmen präferieren vor einer Entscheidung Einzelgespräche. In diesen kann ausgelotet werden, ob gleichartigen Vorstellungen über die zukünftige Art und Weise der Zusammenarbeit bestehen. Es bietet sich an, das Gespräch am Beginn des letzten Ausbildungshalbjahres zu führen.

Zielführend sind Fragen wie die folgenden:

  • Wo sehen Sie sich in unserem Unternehmen in 5 Jahren?
  • Können Sie sich vorstellen, langfristig in unserem Unternehmen zu arbeiten?
  • Welche Schwächen und Probleme sehen Sie aktuell im Unternehmen und wie würden Sie diese verändern?
  • Warum streben Sie in unserem Unternehmen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis an?

Eine freundliche, offene und ungezwungene Gesprächsatmosphäre ist ein Garant für ehrliche und tiefgründige Antworten. Kongruieren die Vorstellungen ist eine Übernahme Formsache. Ein derart professionelles Vorgehen macht deutlich, dass das Unternehmen echtes Interesse an der Meinung seiner Mitarbeiter hat. Darüber hinaus wird deutlich, dass der Arbeitgeber an langfristigen Arbeitsverhältnissen interessiert ist.

Wichtige rechtliche Fragestellungen bei der Übernahme ins Angestelltenverhältnis

Es ist nachvollziehbar und erstrebenswert, den eigenen Auszubildenden nach erfolgreicher Ausbildung einen festen Arbeitsplatz im Betrieb anzubieten. Da das Ausbildungsverhältnis mit dem Auslaufen des Ausbildungsvertrages endet, müssen neben betriebsinternen Fragestellungen ebenfalls rechtliche Punkte berücksichtigt werden. Unternehmen und Personaler sollten grundsätzlich darauf achten, dass Versprechungen im Rahmen der Übernahme in Bezug auf die:

  • Ausgestaltung des Arbeitsvertrages,
  • Das Brutto-Gehalt sowie
  • Weitere Leistungen und Benefits

eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, wird die Übernahme ins Angestelltenverhältnis von negativen Gefühlen begleitet. Die weitere Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann in der Folge Schaden nehmen. Grundsätzlich sollten Arbeitgeber Vertragsdetails und Übernahmeinformationen erst kommunizieren, sobald intern alle Parameter abgestimmt sind. Zu den wichtigsten vertraglichen Bestandteilen gehört die Beantwortung der Fragen:

  1. Erhält der Azubi einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag?
  2. Darf der Arbeitsvertrag nach Übernahme eine Probezeit enthalten?
  3. Muss der Betriebsrat bei den vertraglichen Details gehört werden?

Wichtig: Arbeitgeber müssen in Bezug auf die Übernahme ihrer Auszubildenden frühzeitig aktiv werden. Besteht ein Azubi seine Abschlussprüfung und wurde nicht explizit vereinbart, ob der junge Erwachsene übernommen wird, erhält er automatisch einen Anstellungsvertrag. Dies legt der § 24 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) nahe, in dem es heißt:

Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Für die Praxis bedeutet diese gesetzliche Vorgabe, dass Arbeitgeber rechtzeitig und schriftlich kommunizieren müssen, ob ein Azubi übernommen wird oder nicht. In allen anderen Fällen wird das Ausbildungsplatz stillschweigend in ein Angestelltenverhältnis umgewandelt.

Zusammenfassung und Fazit zur professionellen Berufsausbildung

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der praxisorientierteren dualen Berufsausbildung und der schulischen Ausbildung. Ebenfalls möglich ist ein duales Studium, bei dem das Studium an der Hochschule von regelmäßiger praktischer Tätigkeit im Betrieb abgelöst wird.

Absolvieren Azubis eine duale Ausbildung und erhalten einen Ausbildungsplatz oder bewerben sich um ein duales Studium, ist die Phase der Ausbildung für sie von fachlichem, theoretischen Lernen sowie der praktischen Anwendung im Betrieb geprägt. Die Ausbildung stellt eine wichtige und prägende Zeitspanne im Leben eines jungen Menschen dar und hat Auswirkungen auf das weitere berufliche Fortkommen. Unternehmen haben während der Berufsausbildung eine hohe Verantwortung für den Azubi und sein berufliches Fortkommen. Sie sind Arbeitgeber und Mentor in einem. Durch Kommunikation, Empathie und Klarheit können sie viel erreichen und die jungen Erwachsenen in Bezug auf den Ausbildungsberuf formen. Durch ein strukturiertes System der betrieblichen Ausbildung bauen Lerninhalte der Berufsschule oder Hochschule auf die Arbeit im Unternehmen auf.

Ausbilder handeln zielführend, wenn sie Auszubildenden mit Beginn der Ausbildung Verantwortung übertragen. Darüber hinaus ist es aus Sicht des Unternehmens wichtig, die intrinsischen und extrinsischen Motivationsfaktoren der jungen Erwachsenen zu kennen. Mit diesem Wissen und der Ausgabe von SMART-Zielen wird die Ausbildungszeit für Azubis interessanter, abwechslungsreicher und praxisorientierter.

Herausforderungen oder Probleme während der Ausbildung sollten kommunikativ und lösungsorientiert angegangen werden, bevor sie den Ausbildungserfolg gefährden. Ausbildungskrisen können realistischerweise vorkommen und sowohl persönliche wie innerbetriebliche Gründe haben. Der kompetente Umgang der Ausbilder mit Ausbildungskrisen hilft Azubis, Probleme zu lösen und sich mit hohem Engagement auf ihre Berufsausbildung zu konzentrieren. Der Ausbildungsabbruch sollte ausschließlich im Notfall eine Option sein.

Essenziell ist ebenfalls, den Azubis frühzeitig Perspektiven für die Zukunft zu geben. Eine Übernahme ins Angestelltenverhältnis ist das erklärte Ziel von Ausbildern und Auszubildenden. Wesentlich hierfür ist, dass sich Azubis im Ausbildungsunternehmen wohlfühlen und langfristige Chancen für ihre innerbetriebliche Karriere sehen. Mit Professionalität, Smart-Zielen und nutzenorientierter Kommunikation wird die Ausbildungszeit mit Sicherheit ein nachhaltiger Erfolg und Meilenstein im Leben junger Menschen.